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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Technische Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07)


vom 25. August 2008
(ABl./08, [Nr. 37], S.2152)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 13/2008 vom 17. Juni 2008 (VkBl. 2008 S. 427) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07)" bekannt gegeben.

Die TL Beton-StB 07 enthalten Anforderungen an Baustoffe, Baustoffgemische und an Einbaugemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, die aus diesen Baustoffen hergestellt werden und die bei der Herstellung von Oberbauschichten im Straßen- und Wegebau sowie anderer Verkehrsflächen verwendet werden.

Um künftig Schäden in Folge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) zu vermeiden, wurden Maßnahmen analog der Richtlinie „Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktionen im Beton" des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton, Ausgabe 2007, in die TL Beton-StB 07 aufgenommen.

Bei der Verwendung von Vliesstoffen unter Betonfahrbahndecken sind die Anforderungen strikt zu beachten. Vliesstoffe aus Multi-Color-Fasern sind von der Anwendung unter Betondecken ausgeschlossen.

Für rezyklierte Gesteinskörnungen gelten die TL Beton-StB 07 im Land Brandenburg in Verbindung mit den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)", eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13.Mai 2005 (ABl. S. 719). Der Anhang G der TL Beton-StB 07 gilt im Land Brandenburg nicht für die Verwertung von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen; hierfür gelten die BTR RC-StB 04. Bei Verwendung aller Materialien nach Anhang B der TL Beton-StB 07 sind die BTR RC-StB 04 zu beachten.

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die TL Beton-StB 07 ersetzen in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau (ZTV T-StB 95/Ausgabe 2002)" im Abschnitt 3 die Teile, die Anforderungen an Baustoffe, Baustoffgemische und an Einbaugemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln zum Inhalt haben.

Neuen Bauvergaben sind ab dem 01. Januar 2009 die TL Beton-StB 07 zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten technischen Regelwerk zu realisieren.

Die TL Beton-StB 07 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.