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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07)


vom 25. August 2008
(ABl./08, [Nr. 37], S.2152)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 12/2008 vom 11. Juni 2008 (VkBl. 2008 S. 426) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07)" bekannt gegeben.

Die ZTV Beton-StB 07 enthalten Anforderungen für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, die bei der Herstellung von Oberbauschichten im Straßenbau und anderer Verkehrsflächen zu beachten sind. Die Anwendung der Betonbauweise mit Waschbetonoberfläche außerhalb lärmbetroffener Gebiete ist aus wirtschaftlichen Gründen abzuwägen.

Über die ZTV Beton-StB 07 werden die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffe und Baustoffgemische für Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (TL Beton-StB 07)" vereinbart.

Bei Verwendung von Ausgangsstoffen nach Anhang B der TL Beton-StB 07 sowie von Asphaltgranulat und pechhaltigen Straßenausbaustoffen sind im Rahmen der Kontrollprüfungen die Regelungen der „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)", eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5,  Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13.Mai 2005 (ABl. S. 719) zu beachten.

Hiermit werden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln und Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2007 (ZTV Beton-StB 07)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die ZTV Beton-StB 07 ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton, Ausgabe 2001 (ZTV Beton-StB 01)", einschließlich der Übergangsregelungen. Die Runderlasse des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 23/2001 - Straßenbau vom 19. Oktober 2001(ABl. S. 837) und des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 22/2006 - Straßenbau vom 04. August 2006 (nicht veröffentlicht) werden aufgehoben.

Neuen Bauvergaben sind ab dem 01. Januar 2009 die ZTV Beton-StB 07 zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten technischen Regelwerk zu realisieren.

Die ZTV Beton-StB 07 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.