Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie Historische Fassung

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton infolge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion


vom 16. Juni 2006
(ABl./06, [Nr. 26], S.474)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

In neuerer Zeit sind an Betondecken Schäden aufgetreten, die nach ersten Untersuchungsergebnissen auf Alkali-Kieselsäure-Reaktion (AKR) zurückzuführen sind. Um zukünftig solche Schäden zu vermeiden, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Maßnahmenkatalog erarbeiten lassen, der weiterführend bearbeitet werden soll.

Mit den Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 36/2003 vom 19. Dezember 2003 und Nummer 12/2006 vom 17. Mai 2006 hat das BMVBS Textbausteine formuliert, die bei allen neuen Baumaßnahmen, bei denen die “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Beton (ZTV Beton-StB 01)“ vereinbart werden, zusätzlich in die Baubeschreibung aufzunehmen sind.

Die Änderungen betreffen die folgenden Abschnitte der ZTV Beton-StB 01:

2.4.1.1 Gesteinskörnungen,

2.4.1.2 Zement,

2.6.3.1 Kontrollprüfungen.

Die kursiv gedruckten Abschnitte der Allgemeinen Rundschreiben sind Richtlinien und vom Auftraggeber bei der Vorbereitung und Durchführung der Baumaßnahme zu beachten.

Sofern der Auftraggeber innerhalb der Verjährungsfrist für die Mängelbeseitigung Aussagen zu eventuell später eintretenden AKR-Schädigungen des Betons erhalten will, können Prüfungen an Bohrkernen aus der Betondecke gemäß Richtlinie “Vorbeugende Maßnahmen gegen schädigende Alkalireaktion im Beton“ des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DafStb) erfolgen.

Neu auftretende AKR-Schadensfälle sind zeitnah an das Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung zu melden.

Hiermit werden die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens des BMVBS Nummer 12/2006 vom 17. Mai 2006 für die im Zuständigkeitsbereich des Landes Brandenburg liegenden Straßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung Nummer 15/2005 vom 22. Juli 2005 (ABl. S. 758) “Vermeidung von Schäden an Fahrbahndecken aus Beton in Folge von Alkali-Kieselsäure-Reaktion“ wird hiermit aufgehoben.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210, 211) wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.