Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie Historische Fassung

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) und Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING); Fortschreibung


vom 19. September 2008
(ABl./08, [Nr. 42], S.2353)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS), Nummer 13/2007 vom 5. Dezember 2007 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten" (ZTV-ING), die „Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten" (TL/TP-ING) und das „Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten" (M-BÜ-ING) fortgeschrieben.

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten wurden in einigen Abschnitten aktualisiert und ergänzt. Die neuen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten - Ausgabe Dezember 2007 ersetzt die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten - Ausgabe Juli 2006, die mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 28/2006 vom 6. September 2006 eingeführt worden sind.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nummer 14/2003 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen vom 2. März 2003 mit der Bekanntgabe der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten - Ausgabe März 2003, das mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 27/2003 vom 10. April 2003 eingeführt wurde, bleibt bezüglich der grundlegenden Ausführungen zum Inhalt und zur Handhabung der Zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten weiterhin bestehen.

Mit der „Übersicht über den Stand der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten - Ausgabe Dezember 2007" werden sowohl Einordnungshinweise für die bestehenden Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten mit dem jeweiligen Ausgabejahr wie auch die neu erarbeiteten Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten - Ausgabe 2007 bekannt gegeben.

Die „Übersicht über den Stand des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten - Ausgabe Dezember 2007" wurde an die geänderte Gliederung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten angepasst.

Hiermit werden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten - Ausgabe Dezember 2007", die „Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten - Ausgabe Dezember 2007" und das „Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten - Ausgabe Dezember 2007" sowie die ergänzenden Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens des Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Nummer 13/2007 vom 05. Dezember 2007 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Folgende Runderlasse werden mit der Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten und den Hinweisen zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten sowie der Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten und des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten mit Stand Dezember 2007 aufgehoben:

  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 28/2006 vom 6. September 2006
  • Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 24/2006 vom 1. September 2006
  • Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 19/2003 vom 30. Januar 2003
  • Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 14/2002 vom 24. Mai 2002
  • die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

    • Nummer 29/1999 vom 11. Dezember 1999
    • Nummer 13/1999 vom 21. Mai 1999
    • Nummer 12/1999 vom 20. April 1999
    • Nummer 38/1998 vom 8. Oktober 1998
    • Nummer 11/1998 vom 10. März 1998
    • Nummer 08/1997 vom 14. Februar 1997
    • Nummer 07/1997 vom 20. Februar 1997
    • Nummer 02/1997 vom 15. Januar 1997
    • Nummer 40/1996 vom 16. Dezember 1996
    • Nummer 34/1996 vom 10. Oktober 1996
    • Nummer 30/1995 vom 26. Oktober 1995
    • Nummer 28/1994 vom 20. Oktober 1994

die mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 34/1999 vom 1. Oktober 1999 eingeführt worden sind.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 13/2007 wurde im Verkehrsblatt, Heft 24/2007 vom 31.Dezember 2007 veröffentlicht.