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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Blönsdorf"


vom 22. Oktober 2014
(ABl./14, [Nr. 47], S.1472)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. EG Nr. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. EG Nr. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Der in der Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Geltungsbereich des Erlasses im Landkreis Teltow-Fläming umfasst das Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Blönsdorf“, Gebietsnummer DE 4043-301.

Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 576 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Niedergörsdorf Blönsdorf 3, 5, 6;
  Seehausen 4, 5, 6.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1), in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 7 500, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 7 500 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 7 500 sowie in Liegenschaftskarten (Blatt 1 bis 7) eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand der Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Die Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) in Potsdam, beim Landkreis Teltow-Fläming als untere Naturschutzbehörde in Luckenwalde, bei der Oberförsterei Jüterbog als untere Forstbehörde und bei der Gemeinde Niedergörsdorf von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes

Das FFH-Gebiet liegt südwestlich der Ortschaft Blönsdorf und umgibt die Ortslage von Mellnsdorf. Im Westen und Süden wird das Gebiet durch die Landesgrenze zu Sachsen-Anhalt begrenzt. Das Gebiet zeichnet sich hauptsächlich durch ausgedehnte Ackerschläge aus, die durch wenige kleine Forste (zumeist Kiefer) und teilweise von Baumreihen und Hecken gesäumte Feldwege gegliedert sind.

Die 15 im Gebiet vorkommenden Kleingewässer werden durch Niederschlagswasser und Schichtenwasser der stauenden Bodenschichten gespeist. Kennzeichnend ist dabei, dass einige im Jahresverlauf trockenfallen.

Die Kleingewässer und die teilweise umgebenden brachliegenden Komplexe aus Gras- und Staudenfluren sowie Gehölzen und Lesesteinhaufen sind Lebensraum der Rotbauchunke (Bombina bombina), des Kammmolches (Triturus cristatus) sowie weiterer Amphibienarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie, darunter Knoblauchkröte (Pelobates fuscus), Europäischer Laubfrosch (Hyla europaea), Moorfrosch (Rana arvalis) und Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae).

Westlich der Landesgrenze schließt das aus drei Teilgebieten bestehende FFH-Gebiet „Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle“ unmittelbar an das FFH-Gebiet „Blönsdorf“ an. Der Schwerpunkt der Erhaltungsziele liegt hier ebenso im Vorkommen der Rotbauchunke.

3 Erhaltungsziele

Die folgenden Erhaltungsziele sind aus dem Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet „Blönsdorf“ abgeleitet:

Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes und der Arten von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 2 Nummer 10 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Der Erlass dient somit der Erhaltung und Entwicklung der Stillgewässer im Gebiet als „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions“ (LRT 3150) sowie der Erhaltung der Populationen der Rotbauchunke und des Kammmolches einschließlich ihrer für Fortpflanzung, Ernährung, Wanderung und Überwinterung wichtigen Lebensräume.

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions (LRT-Nummer 3150, Größe rund 1,14 Hektar), Erhaltungszustand B (Nummer gemäß Zielkarte: 1, 2, 5, 11, Größe ca. 0,9 Hektar), C (Nummer gemäß Zielkarte: 4, 10, Größe ca. 0,3 Hektar) und E (Nummer gemäß Zielkarte: 7, 12, Größe ca. 0,06 Hektar)

Die meisten der 15 im Gebiet vorkommenden Kleingewässer können abhängig von der Witterung regelmäßig (jährlich) oder gelegentlich austrocknen, wobei die wasserfreie Periode für das jeweilige Gewässer unterschiedlich lang sein kann. Insgesamt wurde der LRT in 8 von 15 Gewässern nachgewiesen. Insbesondere Gewässer, die auch im Sommer wasserführend sind (zum Beispiel Gewässer 6 und 9), weisen die charakteristische Wasser- und Verlandungsvegetation des LRT 3150 auf. Uferverbauung und zunehmende Verschattung durch Bäume bewirken mittelfristig eine Entwicklung hin zu einer relativ arten- und strukturarmen Wasser- und Ufervegetation. Insgesamt kann trotz des regelmäßigen Trockenfallens ein Großteil der im Gebiet vorkommenden Kleingewässer dem LRT zugeordnet werden (Erhaltungszustand B und C). Durch partielles Entfernen von Gehölzen zur Reduzierung der Beschattung und durch Beseitigung der Uferbefestigung soll ein naturnaher Zustand erreicht werden.

Rotbauchunke (Bombina bombina), Erhaltungszustand A

Die Rotbauchunke benötigt verbundene Gewässersysteme und deren Uferzonen als Sommerlebensraum sowie Wald- und Gehölzstreifen mit Totholzstrukturen oder Laub-, Reisig- und Lesesteinhaufen im Uferbereich und in der Umgebung der Gewässer als Winterlebensraum. Die Wanderdistanzen reichen von wenigen Metern bis zu 1 Kilometer. Die Gewässer als Fortpflanzungs- und Sommerlebensräume sollen makrophytenreich mit besonnten freien Wasserflächen sein, wobei eine Mindestwasserführung bis Mitte Juli hinein gewährleistet sein sollte.

In 13 der im Gebiet vorkommenden Kleingewässer konnten Rufer von bis zu 150 Individuen nachgewiesen werden. Unter günstigen Bedingungen ist eine erfolgreiche Reproduktion möglich. Der Erfolg ist abhängig von der Dauer der wasserhaltigen Phase in den jeweiligen Jahren. Als Landlebensräume der Rotbauchunken im Gebiet dienen Randbereiche um die Gewässer, die zum Teil ausreichend dimensioniert sind und reichhaltige Strukturen aus Gras- und Staudenfluren, Lesesteinhaufen und Gehölzen aufweisen. Diese Randbereiche sind jedoch in einzelnen Fällen nicht oder nur sehr kleinflächig vorhanden oder weisen nur wenige Strukturen auf. Als Landlebensräume können auch die zum Teil breit ausgelegten Hecken an den Feldwegen sowie die Restwälder und die Hausgärten im Gebiet fungieren. Solche Strukturen grenzen in den meisten Fällen direkt an die Laichgewässer an, so dass größere Wanderungsbewegungen über die Ackerflächen für einen Teil der Tiere nicht zwingend erforderlich sind.

Die Gesamtpopulation der Rotbauchunke im Gebiet weist den Erhaltungszustand A („hervorragend“) auf. Hierzu tragen die Populationsgröße einschließlich Reproduktionsnachweis und die Habitatqualität der Wasser- und Landlebensräume bei. Beeinträchtigungen ergeben sich durch möglichen Schadstoffeintrag aus den angrenzenden intensiv bewirtschafteten Ackerflächen, insbesondere bei zu gering ausgeprägten Randstreifen sowie durch die teilweisen großen Distanzen zwischen den einzelnen Gewässern und die stellenweise fehlenden beziehungsweise schlecht ausgeprägten Verbindungsstrukturen. Es wird jedoch davon ausgegangen, dass ein Austausch der Individuen zwischen den einzelnen Lebensraumkomplexen innerhalb des FFH-Gebietes sowie zum angrenzenden FFH-Gebiet „Klebitz-Rahnsdorfer Feldsölle“ in Sachsen-Anhalt stattfindet.

Um die Laichgewässer zu erhalten, ist es erforderlich, dass bei zunehmender Verschlechterung des Habitats eine partielle Entschlammung durchgeführt wird. Der temporäre Charakter der Gewässer soll dabei erhalten bleiben. Im Vorfeld der Maßnahmendurchführung ist durch Erkundungen (gegebenenfalls geohydrologisches Gutachten) sicherzustellen, dass der Erhalt der stauenden Schichten gewährleistet bleibt. Ein regelmäßiges Austrocknen im Spätsommer ist eine wesentliche Voraussetzung für Fischfreiheit der Gewässer. Die so erzielten guten Reproduktionsergebnisse tragen wesentlich zum Erhalt des hervorragenden Erhaltungszustandes bei. Die gut ausgebildeten Randbereiche sind zu erhalten und gegebenenfalls mit Strukturen wie Lesesteinhaufen und kleinen Gehölzgruppen aufzuwerten. Schwach ausgebildete Randstrukturen an manchen Kleingewässern sollen vergrößert und gestaltet werden.

Aufgrund des günstigen Erhaltungszustandes der Population wird davon ausgegangen, dass die Art der Bewirtschaftung der Ackerflächen keinen allzu negativen Einfluss hat. Das Einhalten der entsprechenden Abstände zu Gewässern auch unter Berücksichtigung der Hangneigung bei der Dünge- und Pflanzenschutzmittelausbringung sowie das Vermeiden der Ausbringung während der Hauptwanderbewegungen der Amphibien sind hier die wichtigsten Maßnahmen, die zum Erhalt der guten Bestandssituation beitragen. Die Hauptwanderbewegungen erfolgen im Frühjahr (März bis Mai) bei feuchten Witterungsbedingungen. Insbesondere nach langen Wintern können die Wanderbewegungen sehr plötzlich einsetzen, sobald die Temperaturen nachts über 6 °C liegen. Die Düngung im Frühjahr sollte daher auch weiterhin bei trockener Witterung und so früh wie möglich nach dem Frost erfolgen.

Kammmolch (Triturus cristatus), Erhaltungszustand B

Optimale Lebensräume des Kammmolches stellen Kleingewässer aller Art mit einer Fläche von mehr als 150 m2 und einer durchgängigen Wasserführung bis in den August dar. Die Gewässer sollten eine gut entwickelte Wasservegetation und eine sonnenexponierte Lage besitzen. Die Landlebensräume der Art liegen bevorzugt in Laub- und Laubmischgehölzen, welche sich jedoch in unmittelbarer Nähe (maximal 1 000 m Entfernung) der Gewässer befinden müssen.

Der Kammmolch wurde in zwölf Kleingewässern im Gebiet nachgewiesen, von denen in sieben auch eine Reproduktion festgestellt werden konnte. Die Anzahl der Individuen erreichte bis zu 25 Tiere in einem der Kleingewässer. In allen festgestellten Wasserlebensräumen des Kammmolches lebten gleichzeitig auch Rotbauchunken. Insgesamt wird die aktuelle Population des Kammmolches im Gebiet mit dem Erhaltungszustand B („gut“) bewertet, wobei die eher geringe Populationsgröße in den einzelnen Gewässern beziehungsweise im Gesamtgebiet mit dem Reproduktionsnachweis teilweise in der Bewertung kompensiert wird. Die Laichgewässer weisen überwiegend eine gut ausgeprägte Wasservegetation und Flachwasserzonen auf. Ebenso ist die Besonnung der Gewässer ausreichend. Die ökologischen Erfordernisse zur Sicherung des günstigen Erhaltungszustandes entsprechen denen der Rotbauchunke.

Erläuterung

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
E - Entwicklungsfläche

5  Bestand und Bewertung weiterer Arten und Biotope

5.1 nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützte Biotope,

5.2 Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 3 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben,

5.3 Lebensräume der Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie:

Kleingewässer und temporäre Kleingewässer sowie Komplexe aus Staudenfluren frischer, nährstoffreicher Standorte und Gebüschen (Nummern 5.1, 5.2, 5.3)

Das FFH-Gebiet zeichnet sich insbesondere durch das Vorkommen von Kleingewässern aus, die als Lebensraum für Amphibien fungieren. Die Kleingewässer entstanden teilweise aus alten Lehmgruben, einige sind wahrscheinlich natürlichen Ursprungs (Sölle). Teilweise dienten sie in früheren Zeiten als Viehtränke oder „Schafwäsche“. Heute spielen sie für die Entwässerung der angrenzenden Ackerflächen eine große Rolle. Der Wasserspiegel in den zumeist flachen Hohlformen schwankt und ist abhängig von der Witterung im Jahresverlauf. Die meisten der Kleingewässer trocknen regelmäßig aus, andere nur in niederschlagsarmen Jahren. Die Vegetation in und am Rand der Kleingewässer ist abhängig von den jeweiligen Schwankungen des Wassergehaltes in der Hohlform und im Boden. So haben sich in den meisten Fällen kleine oder ausgedehnte Röhrichte, Binsen- und Seggenbestände entwickelt. Auch die gefährdete Art Quirl-Tännel (Elatine alsinastrum) kommt im Gebiet vor (Rote Liste Brandenburg: stark gefährdet). Das Quirl-Tännel besitzt im Niederen Fläming einen Vorkommensschwerpunkt innerhalb Brandenburgs und Deutschlands. Für den Erhalt dieser Art sind vegetationsarme, regelmäßig trockenfallende Ufer und zeitweilig vernässte Ackersenken besonders wichtig. Der Erhalt und die Wiederherstellung solcher Strukturen sind bei der weiteren Bewirtschaftung und der Umsetzung von Managementmaßnahmen zu gewährleisten.

Manche Kleingewässer sind von breiten, brachliegenden Flächen umgeben, die sich aus ruderalen Staudenfluren und teilweise aus Gehölzen zusammensetzen.

Aufgrund des zumeist temporären Charakters der Kleingewässer sind diese frei von Fischen. Lediglich Kleingewässer in unmittelbarer Nähe von Wohngrundstücken wurden vorübergehend mit Fischen besetzt. Im Hinblick auf den Erhalt der Gewässer als Lebensraum von Amphibien sollen grundsätzlich keine Fische in den Gewässern ausgesetzt werden.

Die Gewässer neigen durch natürliche Verschlammung zur Verlandung. Die Bedingungen als Laichgewässer können dadurch verloren gehen. Es ist daher erforderlich, dass gelegentlich eine partielle Entschlammung durchgeführt wird. Flache Uferbänke und im Jahresverlauf trockenfallende Kleingewässer sollten dabei als Habitat für Rotbauchunke und Kammmolch erhalten bleiben.

Lesesteinhaufen (Nummer 5.1)

Charakteristisch für die Agrarlandschaft des Flämings sind Lesesteinhaufen an Gehölz- und Wegrändern sowie auf Brachflächen am Rand der Kleingewässer. Die Lesesteinhaufen im Gebiet weisen unterschiedliche Größen auf und sind teilweise mit Gehölzen und Stauden bewachsen. Sie haben eine besondere Bedeutung als Habitat für Amphibien (Winterlebensräume), Reptilien sowie weiterer Tierarten. Die regelmäßig an der Erdoberfläche der Äcker vorkommenden Steine sollten auch zukünftig im Gebiet bleiben und an geeigneten Stellen abgelagert werden.

Hecken und kleine Wälder (Nummern 5.2, 5.3)

Entlang der Feldwege befinden sich Heckenstrukturen mit krautigen Säumen, Holz- und Reisigstapel sowie am Rand und innerhalb des Gebietes kleine Wäldchen, die als Lebensraum für Amphibien und Vögel von Bedeutung sein können. Diese Strukturen sind zu erhalten und durch standorttypische und gebietsheimische Gehölze zu erweitern oder umzuwandeln.

Alle Waldflächen im FFH-Gebiet bieten günstige Voraussetzung für die Entwicklung von gebietsheimischen, standortgerechten Laubholzbeständen mit den Baumarten Traubeneiche, Winterlinde, Hainbuche und Flatterulme in Verbindung mit der Anlage von Waldrandgestaltungen mit gebietsheimischen und standortgerechten Straucharten.

Kleinflächiges und stufiges Einbringen der oben genannten Baumarten bei Bedarf sowie eine schrittweise und manuelle Entnahme der Kiefern bei Erreichen der Hiebsreife zur Entwicklung von verschiedenen Wuchsklassen ist dabei sinnvoll. Außerdem sollen auf der Fläche mindestens 5 Alt- und Biotopbäume je Hektar sowie starkes liegendes und stehendes Totholz (ca. 3 Stück/ha) belassen werden. Nur so bietet der Lebensraumtyp genügend Potenzial für wertgebende Tierarten.

Äcker (Nummer 5.2)

Das Gebiet besteht zu über 90 Prozent aus intensiv genutzten, großschlägigen Lehm-Äckern. Es wird überwiegend Raps und Getreide, aber auch Futtergras angebaut. Häufige Ackerwildkräuter sind Kornblume (Cenaurea cyanus), Echte Kamille (Chamomilla recucita) und Windhalm (Apera spica-venti). In feuchten Ackersenken können einjährige, feuchtigkeitsliebende Ruderalfluren mit Frosch-Binse (Juncus ranarius), Sumpfkresse (Rorippa palustris) und Sumpfquendel (Peplis portula) auftreten. Diese Vorkommen sind abhängig vom Witterungsverlauf im jeweiligen Jahr und daher nicht beständig. Die wechselnden Brachflächen bieten zudem Habitat- und Nahrungsfläche für verschiedene Vögel und Versteckmöglichkeiten für wandernde Amphibien. Eine amphibienfreundliche Fruchtfolge, wie der bevorzugte Anbau von Winterkulturen (Getreide, Raps) oder ein möglichst später Bodenbearbeitungstermin bei bodenbearbeitungsintensiven Kulturen (Beispiel Kartoffeln), verringert die direkte Schädigung der wandernden Tiere. Dadurch werden die Wanderbedingungen für alle im Gebiet vorkommenden Amphibienarten verbessert.

Amphibienarten des Anhanges IV der FFH-Richtlinie (Nummer 5.3)

Neben den in Nummer 4 beschriebenen Amphibienarten des Anhangs II der FFH-Richtlinie kommen im Gebiet Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie vor. Von besonderer Bedeutung sind die Knoblauchkröte (Pelobates fuscus) und der Moorfrosch (Rana arvalis), die in fast allen Kleingewässern in hoher Anzahl leben und erfolgreich reproduzieren. Weiterhin sind die Anhang-IV-Arten Kleiner Wasserfrosch (Rana lessonae) und Laubfrosch (Hyla arborea) im Gebiet vertreten. Während der Kleine Wasserfrosch in den meisten Kleingewässern vorkommt und somit das Gebiet eine besondere Bedeutung für die Art aufweist, ist der Laubfrosch nur mit wenigen Individuen im Gebiet vertreten. Da der Laubfrosch häufig zwischen den Teillebensräumen wechselt, ist es notwendig die vorhandenen Heckenstrukturen zu erhalten. Eine Neuanlage von Hecken entlang von Wegen sowie eine Neuanlage von Gehölzinseln an geeigneten Standorten dienen der Strukturverbesserung im Gebiet.

Vogelarten des Anhanges I der Vogelschutz-Richtlinie (Nummer 5.3)

Im FFH-Gebiet kommen Rohrweihe (Circus aeruginosus), Neuntöter (Lanius collurio) und Sperbergrasmücke (Sylvia nisoria) mit wenigen Brutpaaren vor. Die Rohrweihe nutzt Röhrichtbestände am Rand eines Kleingewässers als Brutplatz. Die Gebüsche am Rand der Kleingewässer sowie die Heckenstrukturen entlang der Feldwege werden von Neuntöter und Sperbergrasmücke genutzt. Um die Lebensraumbedingungen der Arten zu verbessern, sollen einerseits die Randbereiche der Kleingewässer vergrößert und mit kleinen Strauchgruppen versehen werden, andererseits sollen an den Feldwegen weitere Hecken angelegt werden beziehungsweise Windschutzstreifen aus nichtstandortgerechten Gehölzarten umgebaut werden.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 genannten Erhaltungsziele sind in der Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen und durchgeführt werden.

Änderungen der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen im Standarddatenbogen.

8 Umsetzung

Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Eigentümer/Nutzer eine entsprechende Kooperationsbereitschaft vorliegt, um die Maßnahmen zur Sicherung des FFH-Gebietes auf der Grundlage von Vereinbarungen im Rahmen von Förderprogrammen umzusetzen.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen