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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Magerrasen Schönwalde Ergänzung"


vom 22. September 2014
(ABl./14, [Nr. 47], S.1466)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21.Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Der in Anlage 1 (Kartenskizze) näher bezeichnete Geltungsbereich des Erlasses im Landkreis Dahme-Spreewald umfasst Teile des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiet) mit der Bezeichnung „Magerrasen Schönwalde Ergänzung“, Gebietsnummer DE 4048-303.

Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 2 Hektar und umfasst Flächen in folgenden Fluren:

Gemeinde:Gemarkung:Flur:
Schönwald Schönwalde 1 (Flurstücke 28 teilweise; 31 teilweise; 36/2 teilweise; 37 teilweise; 38);
Schönwald Waldow/Brand 1 (Flurstück 28 teilweise; 29 teilweise; 31 teilweise).

Die Grenze des Geltungsbereichs dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1), in der Biotoptypenkarte im Maßstab 1 : 5 000, der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT) im Maßstab 1 : 5 000 und der Zielkarte im Maßstab 1 : 5 000 sowie in der Liegenschaftskarte eingezeichnet. Maßgeblich ist die Einzeichnung in der Liegenschaftskarte. Diese Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam, beim Landkreis Dahme-Spreewald als untere Naturschutzbehörde in Lübben, bei der Amtsverwaltung Amt Unterspreewald, Gemeinde Schönwald, Landesbetrieb Forst, Oberförsterei Luckau von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes

Der Geltungsbereich dieses Erlasses befindet sich nördlich von Schönwalde beziehungsweise nordwestlich vom Bahnhof Schönwalde (Spreewald) und grenzt direkt südlich an die Bahnstrecke Berlin - Cottbus.

Naturräumlich ist das Gebiet Bestandteil des Brandenburgischen Heide- und Seengebietes beziehungsweise nach Scholz (1962) der Mittelbrandenburgischen Platten und Niederungen und hierin der naturräumlichen Haupteinheit Baruther Tal. Die Fläche umfasst Fragmente von Blauschillerrasen und Silbergrasfluren auf einer Düne, beide auf einem Streifen entlang der Bahnlinie Berlin - Cottbus gelegen. An den Offenlandstreifen schließen sich Kiefernforsten und -wälder an.

3 Erhaltungsziele

Das folgende Erhaltungsziel ist aus dem Standarddatenbogen zum FFH-Gebiet „Magerrasen Schönwalde Ergänzung“ abgeleitet:

Ziel ist die Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung der natürlichen Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse im Sinne von § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Bundesnaturschutzgesetzes. Der Erlass dient somit der Erhaltung und Entwicklung des LRT „Trockene, kalkreiche Sandrasen“.

4 Beschreibung und Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen (LRT) nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Trockene, kalkreiche Sandrasen
LRT-Nr. 6120, Größe ca. 0,75 Hektar, Erhaltungszustand B

Auf der nördlichen Hälfte des Offenlandes sind auf basenbeeinflussten Böden in offenem bis lichtem Vorwald Fragmente von Blauschillergras-Rasen (Koelerion glaucae) mit Schaf-Schwingel (Festuca ovina s.str.), Zierlichem Schillergras (Koeleria macrantha), Büschel-Gipskraut (Gypsophila fastigiata), Wiesen-Küchenschelle (Pulsatilla pratensis), Sand-Thymian (Thymus serpyllum), Kleinem Habichtskraut (Hieracium pilosella), Feld- Beifuß (Artemisia campestris), Zypressenwolfsmilch (Euphorbia cyparissias) und Rot-Straußgras (Agrostis capillaris) entwickelt, Teilfläche 1 (3948SO1). Schafschwingel und Rotstraußgras dominieren die Fläche. Auf 20 Prozent der gleichen Fläche sind auch flechtenreiche Silbergrasfluren mit Silbergras (Corynephorus canescens), Echtem Schafschwingel, Sand-Segge (Carex arenria) und Erdflechten der Gattung Cladonia, Stereocaulon und Trapeliopsis ausgebildet. Auf Teilflächen sind von äußeren Stoffeinträgen weitgehend unbeeinflusste, bereits fortgeschrittene Sukzessionsstadien vorhanden. Die Sukzession ist durch Pflegemaßnahmen zurückzudrängen.

Der Lebensraumtyp ist nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützt.

Erläuterung zum Erhaltungszustand

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
E - Entwicklungsfläche

5 Bestand und Bewertung weiterer Arten und Biotope

Nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 18 des Brandenburgischen Naturschutzausführungsgesetzes (BbgNatSchAG) geschützte Biotope:

Auf der südlichen Hälfte des Offenlandes, Teilfläche 2 (3948SO2), ist eine trockene Sandheide mit Heidekraut (Calluna vulgaris), Sand-Thymian, Silbergras, Kleinem Habichtskraut und Draht-Schmiele (Deschampsia flexuosa) entwickelt, die von einer starken Gehölzsukzession mit Kiefern betroffen ist. Hier sind Maßnahmen zur Offenhaltung erforderlich.

Auf der Teilfläche 3 (3948SO7) hat sich ein Kiefern-Altholz mit sehr lichtem Zwischen- und Unterstand aus Kiefern und Birken zum Heidekraut-Kiefernwald entwickelt.

Auf beiden Teilflächen sind die geschützten Pflanzenarten Büschel-Gipskraut (Gypsophila fastigiata) und Wiesen-Küchenschelle (Pulsatilla pratensis) zu finden.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 benannten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt. Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

Besonderer Handlungsbedarf zur Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes des LRT 6120 besteht in der Fortführung begonnener Pflegemaßnahmen (Freihaltung der Trockenrasenstrukturen und eine abschnittsweise Gehölzentnahme).

Änderungen der Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen bedürfen der Zustimmung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura-2000-Gebiets zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen im Standarddatenbogen.

8 Umsetzung

Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

Es wird darauf hingewiesen, dass seitens der Eigentümer/Nutzer eine entsprechende Kooperationsbereitschaft vorliegt, um die Maßnahmen zur Sicherung des FFH-Gebietes auf der Grundlage von Vereinbarungen umzusetzen.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen