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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 13)


vom 7. Oktober 2014
(ABl./14, [Nr. 43], S.1322)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 7. März 2018
(ABl./18, [Nr. 12], S.311)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 4/2014 vom 3. Februar 2014 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Fahrzeug-Rückhaltesysteme (ZTV FRS 13) bekannt gegeben.

Hiermit werden die ZTV FRS 13 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 10/1999 vom 8. Februar 1999 (ABl. S. 214) wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wird bis zum 1. Dezember 2015 dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft über die Erfahrungen mit der Anwendung der ZTV FRS 13 berichten.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 30. September 2019 befristet.

Die ZTV FRS 13 sind beim FGSV Verlag, Wesselinger Str. 17, 50999 Köln, zu beziehen.