Theodor-Fontane-Archiv
1 Die Aufgaben des Theodor-Fontane-Archivs im Brandenburgischen Landeshauptarchiv (insbesondere Literaturarchiv, wissenschaftliche Einrichtung, Gedächtnisinstitution) werden auf die Universität Potsdam (UNIP) übertragen. Die Aufgaben werden künftig in einer durch die UNIP neu zu errichtenden wissenschaftlichen Einrichtung gemäß § 74 des Brandenburgischen Hochschulgesetzes (BbgHG) wahrgenommen.
2 Das Personal des Theodor-Fontane-Archivs im Brandenburgischen Landeshauptarchiv wird Personal der Universität Potsdam.
3 Der Universität Potsdam werden die personellen, sächlichen und investiven Mittel für den Betrieb des Theodor-Fontane-Archivs übertragen.
4 Dieser Erlass tritt am 1. Juli 2014 in Kraft.