ARCHIV
Richtlinie für die Ausstattung von Fahrschulen mit Lehrmitteln
vom 26. Januar 2004
(ABl./04, [Nr. 6], S.87)
zuletzt geändert durch Runderlass des MIL vom 28. Oktober 2013
(ABl./13, [Nr. 48], S.2905)
Außer Kraft getreten am 31. Januar 2019 durch Runderlass des MIL vom 28. Oktober 2013
(ABl./13, [Nr. 48], S.2905)
I. Mindestanforderungen
Für die nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 des Fahrlehrergesetzes (FahrlG) und § 4 der Durchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz (DV-FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel gelten folgende Mindestanforderungen:
1. Magnettafel, Schreibtafel oder andere Visualisierungsmöglichkeiten
In Unterrichtsräumen muss mindestens eine Magnettafel oder eine Schreibtafel oder eine andere Visualisierungsmöglichkeit vorhanden sein.
2. Anschauungsmaterial
Zur Darstellung des Lehrstoffes müssen wahlweise Modelle, Lehrtafeln, Sichtfolien, Video- oder andere Filme, Diapositive, elektronische Datenträger sowie die jeweils erforderlichen Vorführgeräte vorhanden sein über:
2.1. Grundstoff (alle Klassen)
Verkehrszeichen (einschließlich Fahrbahnmarkierungen) und Verkehrseinrichtungen | |
Wechsellichtzeichen und Dauerlichtzeichen | |
Verkehrsregelung durch Polizeibeamte | |
Fußgängerüberwege | |
Vorfahrt (einschließlich abknickender) | |
Überholen, Vorbeifahren, Benutzung von Fahrstreifen, Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren, Parken, Halten, Reißverschlussverfahren, Ein- und Ausfahren | |
Sicherung liegengebliebener Fahrzeuge | |
Absicherung von Unfällen | |
Verhalten nach Unfällen | |
Verhalten in verkehrsberuhigten Bereichen | |
Verhalten gegenüber Straßenbahnen und Kraftomnibussen | |
Verhalten auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen | |
Verhalten an Bahnübergängen | |
Höchstzulässige Fahrgeschwindigkeiten | |
Anhaltevorgänge | |
Schleudergefahren (Glatteis, Aquaplaning, Fahrbahnverschmutzung) | |
Bodenhaftung bei unterschiedlichen Fahrbahnoberflächen | |
Verkehrsverhaltenslehre (soweit nicht in anderen Abschnitten enthalten) | |
Materialien zur vorausschauenden Einschätzung des Verhaltens von Mitfahrern und anderen Verkehrsteilnehmern | |
Materialien zur erhöhten Risikobereitschaft heranwachsender Fahrer, der gesundheitlichen und sozialen Folgewirkungen von Verkehrsunfällen und zum Erkennen von Verhaltensalternativen | |
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen |
2.2 Klassenspezifischer Stoff
A | BE | CE | DE | ||
---|---|---|---|---|---|
Fahrtechnik, Fahrphysik | x | x | x | x | |
Rückhaltesysteme für Kinder | x | x | |||
Schutzkleidung | x | ||||
Aufbau von Bremsanlagen: | |||||
Motorradbremsanlagen (Hand- und Fußbremse, ABS, Teil- und Vollintegral) | x | ||||
Pkw-Bremsanlagen (Betriebs-, Feststell- und Anhängerbremse) | x | ||||
Lkw-Bremsanlagen (Hydraulik/Druckluftanlagen), Anhängerbremsanlagen |
x | ||||
Bus-Bremsanlagen (Hydraulik/Druckluftanlagen), Haltestellenbremse |
x | ||||
Auflaufbremse mit Zuggabel und Höheneinstellvorrichtung | x | x | x | ||
Felgen, Bereifung, Reifenverschleiß, -schaden | x | x | x | x | |
Abmessung und Gewichte der Einzelfahrzeuge, Züge, Stattkraftfahrzeuge | x | x | x | ||
Ladung der Fahrzeuge | x | x | x | ||
Einrichtung zur Verbindung von Fahrzeugen (mit Darstellung von Verschleißerscheinungen) | x | x | x | ||
Anhängerkupplungen (Kugelkopfkupplung, Sattelkupplung) | x | x | x | ||
Kennzeichnung des Transportes gefährlicher Güter | x | ||||
Bauarten, Fahr- und Kurvenverhalten von Bussen | x | ||||
Einseitige Absenkung (Kneeling) | x | ||||
Ausstattung von Bussen | x | ||||
Kontrollgeräte zur Einhaltung von Sozialvorschriften, Lenk- und Ruhezeiten | x | x | |||
Sicherheitskontrollen/Abfahrtkontrolle | x | x | x | x | |
Handfertigkeiten | x |
2.3. Straßenverkehrsrechtliche Textsammlung einschließlich
StVG | |
StVO, FeV, StVZO, Prüfungsrichtlinie für Fahrschüler | |
FahrlG und darauf beruhende Verordnungen | |
Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten |
II. In-Kraft-Treten
Dieser Runderlass tritt am 1. Februar 2004 in Kraft und mit Ablauf des 31. Januar 2019 außer Kraft. Die Richtlinie über die Ausstattung mit Lehrmitteln vom 27. Januar 1999 (ABl. S. 152 ) wird aufgehoben.