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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Richtinien für die Anlage von Landstraßen (RAL, Ausgabe 2012)


vom 20. Dezember 2013
(ABl./14, [Nr. 05], S.191)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 08/2013 vom 16. Mai 2013, veröffentlicht im Verkehrsblatt Nr. 11/2013 vom 15. Juni 2013 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), Ausgabe 2012“ mit der Bitte um Einführung bekannt gegeben.

Hiermit werden die RAL, Ausgabe 2012 und die Hinweise des ARS Nr. 08/2013 für Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Bis zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und Einführung der aktualisierten Richtlinien zur Markierung von Straßen (RMS) behält sich die Oberste Straßenverkehrsbehörde die Entscheidung zur Anwendung der von der StVO abweichenden Markierungen in Einzelfällen, nach Vorlage projektbezogener Unterlagen, vor.

Über die Erfahrungen bei der Anwendung der RAL ist bis zum 1. Dezember 2014 zu berichten.

Es verlieren folgende Runderlasse und Regelungen ihre Gültigkeit:

  1. Im Runderlass des MSWV, Abteilung 5 Nr. 13/1999 Straßenentwurf, vom 1. März 1999 (ABl. S. 238) folgende Richtlinien für die Anlage von Straßen (RAS):
    1. RAS-K-1, Ausgabe 1988
    2. RAL-K-2, Ausgabe 1976 mit den zugehörigen
    3. Aktuellen Hinweisen (AH RAL-K2), Ausgabe 1993 und
    4. Ergänzungen (RAS-K2-B), Ausgabe 1995,
    5. RAS-L, Ausgabe 1995
  2. Runderlass des MSWV, Abteilung 5 Nr. 22/1997 Straßenbau, vom 4. Juli 1997 (ABl. S. 653) „Einführung RAS-Q, Ausgabe 1996“
  3. „Übergang von einer zweibahnigen Straße auf eine einbahnige Straße“ bezogen auf das ARS des BMV StraßenbauNr. 18/73 vom 4. Oktober 1973
  4. Beschilderung und Markierung der Betriebsform 2+1 im Zuge des blauen Netzes, MSWV, Gz.: 55.4-7131/42, vom 29. Mai 2001, 2. Fassung vom 3. Juni 2002
  5. Vollzug der StVO, MSWV Ref. 55, Rundschreiben 9/2002 vom 10. Juli 2002
  6. Runderlass des MSWV, Abteilung 5 Nr. 9/2003 Straßenentwurf, vom 5. August 2003 (ABl. S. 810) „Hinweise zur Anwendung der RAS-L, Ausgabe 1995“
  7. Schreiben des MIL: Mindestfahrbahnbreiten für Bundes- und Landstraßen; Abteilung 5, vom 25. Oktober 1996
  8. Schreiben des MIL: Fahrbahnbreiten für Bundes- und Landstraßen; Abteilung 5 vom 4. April 1997

Die RAL 2012 sind beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.