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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING)


vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2251)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2018 durch Runderlass des MIL vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2251)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 15/2012 vom 21. September 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) fortgeschrieben.

Die Aktualisierung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) betrifft folgende Abschnitte:

4-1 Stahlbau
7-1 Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus einer Bitumen-Schweißbahn
7-4 Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem
7-5 Reaktionsharzgebundene Dünnbeläge auf Stahl
8-1 Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer
8-2 Fahrbahnübergänge aus Asphalt
8-3 Lager und Gelenke

Hiermit wird das Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauwerken (M-BÜ-ING), Ausgabe März 2012, eingeführt. Grundlage ist das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nummer 15/2012 vom 21. September 2012 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit seiner Anlage.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 12/2011 vom 31. Juli 2011 (ABl. S. 1585) wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 15/2012 wurde im Verkehrsblatt, Ausgabe Nr. 19/2012, Seite 740, vom 15. Oktober 2012 veröffentlicht.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 31. Juli 2018 befristet.