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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung der Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen - RLuS 2012


vom 20. Juni 2013
(ABl./13, [Nr. 30], S.1983)

Außer Kraft getreten am 19. Juni 2018 durch Runderlass des MIL vom 20. Juni 2013
(ABl./13, [Nr. 30], S.1983)

Der Runderlass richtet sich an

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg,
  • die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die kreisange­hörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Das „Merkblatt für Luftverunreinigung an Straßen mit oder ohne lockere Randbebauung - MLuS 02, geänderte Fassung 2005“ wurde von der Forschungsgesellschaft für Straßen und Verkehrswesen e. V. (FGSV) im Benehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) grundlegend überarbeitet und mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 29/2012 vom 3. Januar 2013 als „Richtlinien zur Ermittlung der Luftqualität an Straßen ohne oder mit lockerer Randbebauung Ausgabe 2012 - RLuS 2012“ herausgegeben.

Hiermit werden die RLuS 2012 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt. Im Inte­resse der einheitlichen Verfahrensweise wird die Anwendung der RLuS 2012 für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und ­Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4 - Nr. 14/2008 vom 14. Juli 2008 wird ­hiermit aufgehoben.

Bei Immissionsabschätzungen nach RLuS 2012 wird gebeten, ab sofort das aktualisierte Berechnungsprogramm anzuwenden.

Das Druckexemplar der RLuS 2012 ist erhältlich beim FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln. Das PC-Berechnungsprogramm kann bei der Firma: Ingenieurbüro ­Lohmeyer GmbH & Co. KG, Mohrenstraße 14, 01445 Radebeul bezogen werden.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg ­veröf-fentlicht und in das elektronische „Brandenburgische ­Vorschriften­system“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch ­Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42) wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.