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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern betreffend die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 36 und 37 der Laufbahnverordnung (BekLbesFR)


vom 18. Oktober 2012
(ABl./12, [Nr. 46], S.1607)

Außer Kraft getreten am 1. Oktober 2019 durch Bekanntmachung des MIK vom 30. September 2019
(ABl./19, [Nr. 41], S.1101)

Auf Grund des § 38 der Laufbahnverordnung (LVO) vom 16. September 2009 (GVBl. II S. 622) gibt das Ministerium des Innern Folgendes bekannt:

1 Für die in der Anlage 2 der Laufbahnverordnung genannten Laufbahnen besonderer Fachrichtung werden folgende Bildungsvoraussetzungen sowie Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit festgelegt:

a) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des mittleren Dienstes

Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1. Krankenpflegedienst bei den Justizvollzugsanstalten Gesundheits- und Krankenpflegerin oder Gesundheits- und Krankenpfleger
2. Dienst in der Lebensmittelüberwachung Staatlich anerkannte Lebensmittelkontrolleure; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst
3. Technischer Dienst Facharbeiter, Handwerksmeister und Industriemeister in ihrem jeweiligen Beruf, Technischer Assistent in der jeweiligen Verwendungsrichtung sowie staatlich geprüfter bzw. staatlich anerkannter Techniker in der jeweiligen Verwendungsrichtung
4. Werkdienst bei den Justizvollzugsanstalten Meisterprüfung oder gleichwertiger Abschluss in Verbindung mit einer Ausbildereignungsprüfung in der jeweiligen Fachrichtung

b) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des gehobenen Dienstes

Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1. Archivdienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Archivwissenschaften und Archivwesen
2. Bibliotheksdienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bibliothekswissenschaften und Bibliothekswesen
3. Bautechnischer Dienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Bauingenieurwesen, Hochbau, Tief- und Straßenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Städtebau, Architektur und Maschinen- und Elektrotechnik; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im öffentlichen Dienst
4. Dienst in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium
5. Forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Dienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Forstwirtschaft, Forst- und Holzwirtschaft, Wald- und Forstwirtschaft, Gartenbau, Landbau, Landschaftspflege, Landnutzung, Landwirtschaft und Agrarwirtschaft
6. Dienst als Informatiker Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Kybernetik und Mathematik
7. Pädagogischer Dienst bei Justizvollzugseinrichtungen Befähigung für den allgemeinbildenden Unterricht der Sekundarstufen I oder II oder der sonderpädagogischen Förderung mit Erster und Zweiter Staatsprüfung oder vergleichbare Abschlüsse; hauptberufliche Tätigkeit ausschließlich im Justizvollzug
8. Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist), Bauingenieurwesen (Hoch- und Tiefbau) sowie weitere Fachrichtungen nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium
9. Raumordnungsdienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschaftsbau, Städtebau, Architektur und Wasserwirtschaft
10. Sozialer Dienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule der Fachrichtungen Soziale Arbeit und Sozialarbeit/Sozialpädagogik einschließlich einer integrierten Praxisausbildung oder gleichwertiger Hochschulabschluss sowie gleichwertige Abschlüsse nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium; staatliche Anerkennung nach dem Brandenburgischen Sozialberufsgesetz; hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Sozialdienst oder in vergleichbaren Tätigkeiten außerhalb des öffentlichen Sozialdienstes
11. Technischer Dienst in der Bergverwaltung Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Geotechnik und angewandte Geologie, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Steine und Erden, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft
12. Technischer Dienst in der Umweltverwaltung Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Umweltingenieurwesen, Umwelttechnik, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Umweltschutz (-technik), Biotechnologie, Energietechnik, Chemietechnik, Versorgungs- und Entsorgungstechnik, Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik, Umweltmanagement sowie Abfallwirtschaft und Altlasten
13. Wirtschaftsverwaltungsdienst Bachelorgrad, Diplomgrad einer Fachhochschule oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsingenieurwesen und Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist)

c) Laufbahnen besonderer Fachrichtungen des höheren Dienstes

Nr.LaufbahnBerufe, Berufsabschlüsse, besondere Voraussetzungen
1. Dienst als akademischer Rat Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss in dem Fachgebiet, in dem die Dienstaufgaben auszuüben sind oder eine entsprechende Lehramtsbefähigung; hauptberufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren entsprechend der Vorbildung
2. Archivdienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Archivwissenschaften und Archivwesen sowie anderer geeigneter Fachrichtungen mit zusätzlicher archivfachlicher Ausbildung von mindestens zwei Jahren
3. Ärztlicher Dienst Approbation als Arzt
4. Bibliotheksdienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bibliothekswissenschaften und Bibliothekswesen
5. Dienst als Biologe Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Biologie
6. Dienst als Chemiker Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Chemie, Biochemie und Chemieingenieurwesen
7. Dienst in der Denkmalpflege und im Denkmalschutz Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium
8. Eich- und messtechnischer Dienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Messtechnik, Physik, Maschinenbau, Elektrotechnik oder einer verwandten ingenieurtechnischen Fachrichtung
9. Forstwirtschaftlicher, landwirtschaftlicher und gartenbaulicher Dienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Forstwissenschaften, Forstwirtschaft, Landwirtschaft, Agrarwirtschaft, Gartenbau, Landbau, Landnutzung und Landespflege
10. Geologischer Dienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft
11. Geowissenschaftlich-technischer Dienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft
12. Dienst als Informatiker Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Informatik, Wirtschaftsinformatik, Kybernetik und Mathematik
13. Dienst in der Lebensmittelüberwachung Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Lebensmittelchemie; einjährige praktische Ausbildung zum Staatlich geprüften Lebensmittelchemiker (Staatsprüfung); diese Zeit gilt als hauptberufliche Tätigkeit
14. Pharmazeutischer Dienst Approbation als Apotheker
15. Dienst als Physiker Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Physik
16. Prüfungsdienst im Geschäftsbereich des Landesrechnungshofes Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Wirtschaftswissenschaften, Rechtswissenschaften, Wirtschaftsrecht (Wirtschaftsjurist), Naturwissenschaften sowie weitere Fachrichtungen nach näherer Bestimmung der Laufbahnordnungsbehörde im Einvernehmen mit dem für das allgemeine öffentliche Dienstrecht zuständigen Ministerium
17. Psychologischer Dienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Psychologie
18. Raumordnungsdienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bauingenieurwesen, Landespflege, Landnutzung, Raumplanung, Landschafts- und Freiraumplanung, Raum- und Umweltplanung, Landschaftsarchitektur, Architektur, Wasserwirtschaft, Hydrologie und Geographie
19. Sozialer Dienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Pädagogik, Psychologie, Soziologie und Sozialwissenschaften
20. Soziologischer Dienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtung Soziologie
21. Strafrechtlicher Ermittlungsdienst in Wirtschaftsstrafsachen Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften
22. Technischer Dienst in der Bergverwaltung Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Bergbau, Bergvermessung, Markscheidewesen, Geomatik, Geodäsie, Geotechnik und Bergbau, Energie- und Rohstoffversorgungstechnik, Rohstoffingenieurwesen (Mineral Resources Engineering), Geoingenieurwesen, Bergbau und Technische Betriebswirtschaft, Environmental and Resource Management, Euro Hydro-Informatics and Water Management, Landnutzung und Wasserbewirtschaftung, Umweltingenieurwesen, (Umwelt-) Verfahrenstechnik, Verfahrenstechnik/Prozess- und Anlagentechnik, Elektrotechnik, Maschinenbau, Geowissenschaften, (Angewandte) Geologie, Mineralogie, Geographie, (Geo-) Physik, Chemie, Bauingenieurwesen, Agrarwissenschaften und Forstwirtschaft
23. Technischer Dienst in der Umweltverwaltung Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss der Fachrichtungen Umwelttechnik, Technischer Umweltschutz, Umweltschutztechnik, Umweltschutz, Energie- und Umwelttechnik, Bio- und Umweltverfahrenstechnik, Verfahrenstechnik, Verfahrensingenieurwesen, Chemietechnik/Umwelttechnik, Umwelt-Engineering, Umweltmanagement, Entsorgungsingenieurwesen sowie Abfallwirtschaft und Altlasten
24. Tierärztlicher Dienst Approbation als Tierarzt
25. Wirtschaftsverwaltungsdienst Mastergrad, Diplomgrad oder gleichwertiger Hochschulabschluss einer Fachrichtung der Wirtschaftswissenschaften, der Fachrichtungen Wirtschaftsingenieurwesen, Wirtschaftspädagogik und Verwaltungswissenschaften

2 Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Zugleich tritt die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern über die Festlegung der Bildungsvoraussetzungen und von Besonderheiten der hauptberuflichen Tätigkeit nach den §§ 37 und 38 der Laufbahnverordnung (VV LbesFR) vom 17. Juli 2006 (ABl. S. 540) außer Kraft.