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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Fortschreibung der Richtzeichnung für Ingenieurbauten


vom 13. September 2012
(ABl./12, [Nr. 44], S.1558)

Außer Kraft getreten am 31. August 2013 durch Runderlass des MIL vom 1. September 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2252)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 03/2012 vom 16. März 2012 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Richtzeichnungen für Ingenieurbauten (RiZ-ING) fortgeschrieben.

Folgende Richtzeichnungen wurden geändert und durch die Ausgabe Dezember 2011 ersetzt. Die früheren Ausgaben sind damit überholt:

  • Abs 4
  • Elt 2/Blatt 2, Elt 3/Blatt 2
  • Fug 1, Fug 2, Fug 3, Fug 4, Fug 5
  • Gel 3, Gel 4, Gel 5, Gel 6, Gel 7, Gel 13, Gel 14
  • Kap 1/Blatt 3, Kap 6, Kap 7, Kap 12
  • LS 1/Blatt 1, LS 1/Blatt 2, LS 2, LS 3, LS 4, LS 5
  • Übe 1
  • Was 8/Blatt 1.

Neu aufgenommen wurden folgende Richtzeichnungen mit Ausgabe Dezember 2011:

  • LS 11, LS 12, LS 13, LS 14, LS 15/Blatt 1, LS 15/Blatt 2, LS 15/Blatt 3, LS 16, LS 17, LS 18, LS 19, LS 20, LS 21/Blatt 1, LS 21/Blatt 2, LS 22, LS 23, LS 24, LS 25, LS 26
  • Was 8/Blatt 2.

Folgende Richtzeichnungen werden zurückgezogen und sind nicht mehr anzuwenden:

  • Kap 1/Blatt 2, Kap 2/Blatt 2, Kap 3/Blatt 2, Kap 4/Blatt 2, Kap 13, Kap 14
  • Spl 1, Spl 2, Spl 3, Spl 4
  • Prüf 1.

Das Inhaltsverzeichnis und das Verzeichnis der geänderten Richtzeichnungen und Richtlinien, Ausgabe Dezember 2009, werden durch die Ausgabe Dezember 2011 ersetzt.

Hiermit wird die neue Ausgabe der Richtzeichnungen mit dem Ausgabedatum Dezember 2011 einschließlich Inhaltsverzeichnis und den Änderungshinweisen für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Die neuen Richtzeichnungen sind ab sofort, soweit zutreffend, in neu abzuschließenden Bauverträgen zu vereinbaren. Laufende Verträge sind entsprechend der dem Vertrag zugrunde liegenden Fassung der Richtzeichnung für Ingenieurbauten (RiZ-ING) fortzuführen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, Nummer 14/2011 vom 31. Juli 2011 und das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau Nr. 06/1989 vom
6. März 1989, Bestandteil des Runderlasses des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 34/1999 vom 1. Oktober 1999, werden hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Die Hinweise zu den Richtzeichnungen für Ingenieurbauten, Stand 23. Juli 2010, sind weiterhin gültig.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Die Sammlung der Richtzeichnungen steht einschließlich Inhaltsverzeichnis und Änderungshinweisen auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen unter

www.bast.de/Publikationen/Regelwerke zum Download/Brücken- und Ingenieurbau

zum kostenlosen Herunterladen als pdf-Datei zur Verfügung.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 03/2012 wurde im Verkehrsblatt, Heft 07/2012 vom 15. April 2012 veröffentlicht.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 13. September 2017 befristet.