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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (1)

Einführung eines Symbols zur Information der Öffentlichkeit über die Einstufung von Badegewässern und Badeverbote oder das Abraten vom Baden im Land Brandenburg


vom 23. Februar 2012
(ABl./12, [Nr. 10], S.347)

Am 27. Mai 2011 hat die Europäische Kommission zur Einführung eines Symbols zur Information der Öffentlichkeit über die Einstufung von Badegewässern und Badeverbote oder das Abraten vom Baden gemäß der Richtlinie 2006/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Februar 2006 über die Qualität der Badegewässer und deren Bewirtschaftung und zur Aufhebung der Richtlinie 76/160/EWG den Durchführungsbeschluss (2011/321/EU) gefasst, der am Tage nach seiner Veröffentlichung am 31. Mai 2011 im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft getreten ist.

Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/7/EG (Badegewässerrichtlinie) sieht eine Verpflichtung zur Information der Öffentlichkeit über die aktuelle Einstufung von Badegewässern sowie ein Badeverbot oder ein Abraten vom Baden mittels deutlicher und einfacher Zeichen oder Symbole vor.

Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2006/7/EG wird durch § 12 Absatz 1 Nummer 1 der Verordnung über die Qualität und die Bewirtschaftung der Badegewässer im Land Brandenburg (Brandenburgische Badegewässerverordnung - BbgBadV) vom 6. Februar 2008 (GVBl. II S. 78) umgesetzt. Die Symbole sind mit Beginn der Badegewässersaison am 15. Mai 2012 an jeder aufgrund der Brandenburgischen Badegewässerverordnung ausgewiesenen Badestelle und in der Internetbadestellenkarte des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zu veröffentlichen.

Zur Kennzeichnung der Badestellen sind nachfolgende Symbole anzuwenden:

  1. Symbole zur Information über ein Badeverbot oder das Abraten vom Baden (Anhang Teil 1)
  2. Symbole zur Information über die Einstufung des Badegewässers (Anhang Teil 2).

Anlagen