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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Allgemeine Ausnahmegenehmigung vom Feiertagsfahrverbot für Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und für Anhänger hinter Lastkraftwagen am 31. Oktober (Reformationstag) 2011 bis 2015


vom 27. September 2011
(ABl./11, [Nr. 40], S.1763)

Im Benehmen mit der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung des Landes Berlin und dem Ministerium des Innern des Landes Brandenburg wird gemäß § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ausnahmsweise genehmigt, dass Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t und Anhänger hinter Lastkraftwagen entgegen § 30 Absatz 3 und 4 StVO am 31. Oktober (Reformationstag) der Jahre 2011 bis 2015 von 0 Uhr bis 22 Uhr die nachstehend bezeichneten Strecken bei Fahrten nach und von Berlin befahren dürfen:

  • zwischen Güterverkehrszentrum Wustermark über die Bundesstraße 5 und Landesgrenze Berlin
  • zwischen Güterverkehrszentrum Freienbrink über die Landesstraße 38, Bundesautobahn 10 und Bundesstraße 1/5 und Landesgrenze Berlin
  • zwischen Güterverkehrszentrum Großbeeren über die Bundesstraße 101 und Landesgrenze Berlin und
  • zwischen Flughafen BER über die Bundesautobahn 113/117 sowie über die Bundesstraße 96a/96 und Landesgrenze Berlin.