Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Anlagen (3) Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Fortschreibung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING)


vom 5. August 2011
(ABl./11, [Nr. 46], S.2005)

Außer Kraft getreten am 15. August 2013 durch Runderlass des MIL vom 15. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2250)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 12/2010 vom 23. Juli 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) fortgeschrieben.

Die Aktualisierung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) betrifft folgende Abschnitte:

1 - 2 Allgemeines - Technische Bearbeitung

3 - 1 Massivbau - Beton

3 - 4 Massivbau - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen

3 - 5 Massivbau - Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen

7 - 2 Brückenbeläge - Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen

7 - 4 Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem

8 - 1 Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Stahl und aus Elastomer

8 - 3 Bauwerksausstattung - Lager und Gelenke

8 - 4 Bauwerksausstattung - Absturzsicherungen

8 - 5 Bauwerksausstattung - Entwässerungen

8 - 6 Bauwerksausstattung - Befestigungseinrichtungen

9 - 1 Bauwerke - Verkehrszeichenbrücken

10 - 1 Anhang - Normen und sonstige Technische Regelwerke

Diese Abschnitte sind in der „Übersicht über den Stand der ZTV-ING“ (Anlage 1) mit dem Stand 04/2010 angegeben. Diese neue Übersicht und die betreffenden Ergänzungs- und Austauschblätter dokumentieren mit den als weiterhin gültig gekennzeichneten Abschnitten den aktuellen Stand der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING).

Ebenso sind die neuen Hinweisblätter gemäß der „Liste der Hinweise zu den ZTV-ING“ (Anlage 2) bei den entsprechenden Abschnitten der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) zu beachten. Nicht mehr in der Liste aufgeführte Hinweisblätter entfallen.

Hiermit wird die neue Ausgabe der Zusätzlichen Technischen Vertragbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING), Ausgabe April 2010 einschließlich der „Übersicht über den Stand der ZTV-ING - Ausgabe April 2010“, der „Liste der Hinweise zu den ZTV-ING - Stand 30. April 2010“ und der neuen Hinweise zu den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) eingeführt.

Die neuen Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) sind ab sofort soweit zutreffend in neu abzuschließenden Bauverträgen zu vereinbaren. Laufende Verträge sind entsprechend der dem Vertrag zugrunde liegenden Fassung der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) fortzuführen.

Soweit die „Hinweise zu den ZTV-ING“ für die Maßnahme zutreffend sind und vertragsrechtliche Bedeutung haben, sind entsprechende Textpassagen in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 17/2008 vom 19. September 2008 (ABl. S. 2353)  wird hiermit aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) werden nur noch digital zur Verfügung gestellt. Bis zur Fertigstellung einer entsprechenden Internetplattform des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) werden die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt unter:

www.bast.de ➝ Publikationen  ➝ Regelwerke zum Download  ➝ Brücken- und Ingenieurbau

Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) und die zugehörigen Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. Dies betrifft die folgenden Abschnitte der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING):

5 - 4 Tunnelbau - Betriebstechnische Ausstattung

7 - 1 bis 7 - 5 Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl

8 - 2 Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Asphalt

Die betroffenen Abschnitte können über die Homepage des FGSV-Verlags kostenpflichtig heruntergeladen werden.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 12/2010 wurde im Verkehrsblatt vom 15. August 2010, Seite 300 veröffentlicht.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (GVBl. I S. 367, 368), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 5. August 2016 befristet.

Anlagen