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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (2) Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Fortschreibung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten


vom 31. Juli 2011
(ABl./11, [Nr. 37], S.1585)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2013 durch Runderlass des MIL vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2251)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 14/2010 vom 23. Juli 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) das Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten fortgeschrieben. Das aktualisierte Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten findet sich in der „Übersicht über den Stand des M-BÜ-ING, Ausgabe April 2010“ (Anlage 1) wieder.

Die Aktualisierung des Merkblattes für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) betrifft folgende Abschnitte:

  • Vorbemerkungen zum M-BÜ-ING
  • 2-1 Grundbau - Baugruben
  • 2-2 Grundbau - Gründungen
  • 2-3 Grundbau - Wasserhaltung
  • 2-4 Grundbau - Stützkonstruktionen
  • 3-4 Massivbau - Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen
  • 3-5 Massivbau - Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen
  • 5-1 Tunnelbau - Geschlossene Bauweise
  • 5-2 Tunnelbau - Offene Bauweise

Diese Abschnitte sind in der „Übersicht über den Stand des M-BÜ-ING“ (Anlage 1) mit dem Stand 04/2010 angegeben. Die neue Übersicht und die betreffenden Ergänzungs- und Austauschblätter bilden zusammen mit den bereits früher bekannt gegebenen Abschnitten den aktuellen Stand des Merkblatts für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING).

Auf die Erläuterungen in den „Vorbemerkungen zum M-BÜ-ING“ (Anlage 2) wird hingewiesen.

Hiermit werden die neue „Übersicht über den Stand der M-BÜ-ING, Ausgabe April 2010“ (Anlage 1) mit den darin enthaltenen Abschnitten und die angepassten „Vorbemerkungen zum M-BÜ-ING - Stand 30.04.2010“ (Anlage 2) für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Sie ersetzen die bisherigen Ausgaben vom Dezember 2007.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 17/2008 vom 19. September 2008 (ABl. S. 2353) wird hiermit für den Bereich des Merkblatts für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Das Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten (M-BÜ-ING) wird nur noch digital zur Verfügung gestellt. Bis zur Fertigstellung einer entsprechenden Internetplattform des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) wird das Merkblatt für die Bauüberwachung von Ingenieurbauten auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt unter:

www.bast.de/Publikationen/Regelwerke zum Download/Brücken- und Ingenieurbau

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 14/2010, vom 23. Juli 2010 wurde im Verkehrsblatt Seite 319 veröffentlicht.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung
dieses Runderlasses bis zum 31. Juli 2016 befristet.

Anlagen