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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (1) Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten


vom 31. Juli 2011
(ABl./11, [Nr. 37], S.1590)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2013 durch Runderlass des MIL vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 33], S.2073)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 13/2010 vom 23. Juli 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) fortgeschrieben. Die aktualisierten Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften finden sich in der „Übersicht über den Stand der TL/TP-ING, Ausgabe April 2010“ (Anlage) wieder.

In der Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) sind folgende neue Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften enthalten:

Aus Abschnitt 7 - 2, Brückenbeläge auf Beton mit einer Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen

  • Technische Lieferbedingungen für die Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton (TL BEL - B, Teil 2)
  • Technische Prüfvorschriften für die Dichtungsschicht aus zwei Bitumen-Schweißbahnen zur Herstellung von Brückenbelägen auf Beton (TP BEL - B, Teil 2).

Aus Abschnitt 7 - 4, Brückenbeläge auf Stahl mit einem Dichtungssystem

  • Technische Lieferbedingungen für die Baustoffe der Dichtungssysteme für Brückenbeläge auf Stahl (TL BEL - ST)
  • Technische Prüfvorschriften für die Prüfung der Dichtungssysteme für Brückenbeläge auf Stahl (TP BEL - ST).

Mit der Fortschreibung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) werden folgende Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften zurückgezogen:

Aus Abschnitt 3 - 4, Schutz und Instandhaltung von Betonbauteilen

  • Technische Lieferbedingungen für Oberflächenschutzsysteme (TL OS)
  • Technische Prüfvorschriften für Oberflächenschutzsysteme (TL OS).

Aus Abschnitt 3 - 5, Füllen von Rissen und Hohlräumen in Betonbauteilen

  • Technische Lieferbedingungen für Füllgut aus Epoxidharz und zugehöriges Injektionsverfahren (TL FG-EP)
  • Technische Prüfvorschriften für Füllgut aus Epoxidharz und zugehöriges Injektionsverfahren (TP FG-EP)
  • Technische Lieferbedingungen für Füllgut aus Polyurethan und zugehöriges Injektionsverfahren (TL FG-PUR)
  • Technische Prüfvorschriften für Füllgut aus Polyurethan und zugehöriges Injektionsverfahren (TP FG-PUR)
  • Technische Lieferbedingungen für Füllgut aus Zementleim/Zementsuspension und zugehöriges Injektionsverfahren (TL FG-ZL/ZS)
  • Technische Prüfvorschriften für Füllgut aus Zementleim/Zementsuspension und zugehöriges Injektionsverfahren (TP FG-ZL/ZS).

Die neue „Übersicht über den Stand der TL/TP-ING, Ausgabe April 2010“ (Anlage) dokumentiert den aktuellen Stand der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten. Nicht mehr in der Übersicht aufgeführte Technische Lieferbedingungen und Technische Prüfvorschriften entfallen.

Hiermit wird die neue „Übersicht über den Stand der TL/TP-ING, Ausgabe April 2010“ (Anlage) und die darin enthaltenen aktualisierten Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Sie ersetzt die Ausgabe Dezember 2007.

Die neuen Technischen Lieferbdingungen und Technischen Prüfvorschriften sind ab sofort soweit zutreffend in neu abzuschließenden Bauverträgen zu vereinbaren. Laufende Verträge sind entsprechend der dem Vertrag zugrunde liegenden Fassung der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) fortzuführen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 17/2008 vom 19. September 2008 (ABl. S. 2353) wird hiermit für den Bereich der Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) aufgehoben und durch diesen Runderlass ersetzt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) werden nur noch digital zur Verfügung gestellt. Bis zur Fertigstellung einer entsprechenden Internetplattform des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) werden die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften für Ingenieurbauten (TL/TP-ING) auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) zum kostenlosen Herunterladen bereitgestellt unter:

www.bast.de/Publikationen/Regelwerke zum Download/Brücken- und Ingenieurbau

Aus urheberrechtlichen Gründen sind davon zurzeit allerdings die Abschnitte der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) und die zugehörigen Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften ausgenommen, die von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) bearbeitet werden. Dies betrifft die Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften, die den folgenden Abschnitten der Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Ingenieurbauten (ZTV-ING) zugeordnet sind:

ZTV-ING, Abschnitt 5 - 4   Tunnelbau - Betriebstechnische Ausstattung

ZTV-ING, Abschnitt 7 - 1 bis 7 - 5   Brückenbeläge auf Beton und auf Stahl

ZTV-ING, Abschnitt 8 - 2   Bauwerksausstattung - Fahrbahnübergänge aus Asphalt

Die betroffenen Technischen Lieferbedingungen und Technischen Prüfvorschriften können über die Homepage des FGSV-Verlags kostenpflichtig heruntergeladen werden.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 13/2010, vom 23. Juli 2010 wurde im Verkehrsblatt Seite 315 veröffentlicht.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2010 (GVBl. I Nr. 42), wird die Geltung dieses Runderlasses bis zum 31. Juli 2016 befristet.

Anlagen