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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009)


vom 25. Juli 2011
(ABl./11, [Nr. 35], S.1427)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 17. April 2018
(ABl./18, [Nr. 17], S.385)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie
  • die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Die „Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ (RPS 2009) sowie das Einsatzfreigabeverfahren von Fahrzeugrückhaltesystemen wurden mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/2010 vom 20. Dezember 2010 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) für Bundesfernstraßen eingeführt. Hiermit werden diese für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. 

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird ihre Anwendung empfohlen.

Für laufende Planungen ist unabhängig vom erreichten Planungsstand die neue RPS 2009 anzuwenden, Abweichungen davon sind zu begründen und zu dokumentieren. Obwohl die Richtlinien die neuesten technischen Entwicklungen berücksichtigen, sind nicht für alle Einsatzgebiete Regellösungen möglich. Falls aufgrund örtlicher Einschränkungen der Einsatz der Fahrzeug-Rückhaltesysteme nicht den Regellösungen der RPS 2009 entspricht, sind Lösungen vorzusehen, die den Grundsätzen der Richtlinien am nächsten kommen. 

Es sind produktneutrale Leistungs- oder Funktionsanforderungen auszuschreiben und negativ geprüfte Systeme nicht zuzulassen. Es sind ausschließlich CE-gekennzeichnete Fahrzeug-Rückhaltesysteme zu verwenden. Sofern für eine Situation kein CE-geprüftes System zur Verfügung steht, sind solche Systeme auszuwählen, die die Anforderungen der DIN EN 1317 erfüllen.

Eine Umrüstung von Fahrzeug-Rückhaltesystemen an bestehenden Straßen und sonst unveränderter Gefahrensituation ist nicht vorgesehen. Bei Reparaturen können weiterhin die TL-SP-Konstruktionsteile im ungekennzeichneten Bestand verwendet werden, sofern das gleiche Sicherheitsniveau mindestens erreichbar ist.

Typisch für Brandenburg ist außerorts ein dichter Baumbestand, der an Straßen angrenzt und zu einem überwiegenden Teil als Allee gilt (vgl. am 18. September 2007 per Kabinettbeschluss festgesetzte Konzeption zur „Entwicklung von Alleen an Bundes- und Landesstraßen in Brandenburg“). Gemäß dieser Konzeption stellt der Alleenschutz ein übergeordnetes Ziel der Landesregierung dar.

Schon deswegen ist vor dem Aufstellen von Fahrzeug-Rückhaltesystemen zu prüfen, ob der Schutz besser durch Vermeidung, Beseitigung oder bauliche Umgestaltung einer Gefahrenstelle beziehungsweise verkehrsrechtliche Maßnahmen erreicht werden kann. Da das Beseitigen von Bäumen einen Eingriff in Natur und Landschaft darstellt, sind vorher zumutbare Alternativen zu prüfen.

Bäume an Bundes- und Landesstraßen sollen bereits bei ihrer Anpflanzung mit Fahrzeug-Rückhaltesystemen gesichert werden. Dies gilt nicht für Landesstraßen mit einem durchschnittlichen täglichen Verkehr (DTV) von kleiner gleich 2 000 Kraftfahrzeugen pro Tag. Für diese Straßen ist drei Jahre nach der Anpflanzung zu prüfen, ob aus Gründen der Verkehrssicherheit die nachträgliche Installation von Fahrzeug-Rückhaltesystemen erforderlich ist oder verkehrsrechtliche Maßnahmen anzuordnen sind. 

Betonschutzgleitwände stehen dem Alleenschutz in Brandenburg entgegen, da sie mit dem landesgesetzlich geregelten Alleenschutz nach § 31 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes (BbgNatSchG) in Verbindung mit dem in § 1 Absatz 2 Satz 1 BbgNatSchG festgelegten Schutz der Landschaft in ihrer Vielfalt, Eigenart und Schönheit nicht in Einklang zu bringen sind. Zur Harmonisierung der RPS mit dem „Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft und des Ministeriums des Innern zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auf Straßen mit angrenzendem dichten Baumbestand ohne vorgelagerte Fahrzeug-Rückhaltesysteme außerhalb geschlossener Ortschaften im Land Brandenburg“ soll für den Ausschluss von Betonschutzgleitwänden auf den Begriff des Dichten Baumbestandes abgestellt werden.

Bei den RPS handelt es sich um ein technisches Regelwerk, das im Einzelfall auch verkehrsrechtliche Auswirkungen haben kann. Die Entscheidungen über verkehrsrechtliche Anordnungen (zum Beispiel Geschwindigkeitsbeschränkungen vor Hindernissen am Fahrbahnrand) treffen die unteren Straßenverkehrsbehörden im Rahmen ihres pflichtgemäßen Ermessens, wobei die in den Richtlinien aufgeführten verkehrstechnischen Rahmenbedingungen angemessen Berücksichtigung finden sollen.

Für die praktische Anwendung der RPS 2009 sind „Einsatzempfehlungen für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ unter der Leitung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) erarbeitet worden. Diese Einsatzempfehlungen enthalten generelle Hinweise für die Planung und Ausschreibung von Leistungen unter Berücksichtigung der Verkehrssicherheit sowie fachgerechter und wirtschaftlicher Gesichtspunkte. Die Einsatzempfehlungen sowie die Einsatzfreigabeliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (www.bast.de) veröffentlicht.

Die RPS 2009 sind bei der FGSV-Verlag GmbH (www.fgsv-verlag.de) unter der Bestellnummer FGSV-Nr. 343 beziehungsweise ISBN 978-3-939715-74-0 zu beziehen.