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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (7) Änderungshistorie

ARCHIV

Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Bestimmung der Formblätter nach § 2 Absatz 2 Satz 1 der Brandenburgischen Ausbildungsförderungsverordnung (VV Formblätter BbgAföG)


vom 10. Juni 2011
(ABl./11, [Nr. 28], S.1164)

Außer Kraft getreten am 1. August 2019 durch Verwaltungsvorschrift des MWFK vom 17. Juli 2019
(ABl./19, [Nr. 31], S.784)

Aufgrund des § 2 Absatz 2 Satz 1 der Brandenburgischen Ausbildungsförderungsverordnung erlässt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur folgende allgemeine Verwaltungsvorschrift:

1 Bestimmung der Formblätter

Als Formblätter, auf denen die zur Feststellung des Anspruchs auf Leistungen nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz erforderlichen Tatsachen anzugeben sind, werden die anliegenden Formblätter bestimmt:

  • Formblatt 1: Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
  • Formblatt 2: Einkommenserklärung
  • Formblatt 3: Antrag auf Aktualisierung des Einkommens
  • Formblatt 4: Erklärung des Ehegatten/des Vaters/der Mutter zum Antrag auf Ausbildungsförderung nach dem Brandenburgischen Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)
  • Formblatt 5: Schulbescheinigung

2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese allgemeine Verwaltungsvorschrift tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Zugleich tritt die Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Bestimmung der Formblätter nach § 2 Absatz 2 Satz 1 der Brandenburgischen Ausbildungsförderungsverordnung (VV Formblätter BbgAföG) vom 10. August 2010 (ABl. S. 1370) außer Kraft.

Anlagen