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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Erlass des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Bewirtschaftung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung "Brunnluch"


vom 6. April 2011
(ABl./11, [Nr. 26], S.1087)

Dieser Erlass regelt auf der Grundlage des § 32 Absatz 4 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) vom 29. Juli 2009 (BGBl. I. S. 2542) die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung von Artikel 6 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206 vom 22.7.1992, S. 7), zuletzt geändert durch die Richtlinie 2006/105/EG vom 20. November 2006 (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 368) - Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie). Er benennt die Erhaltungsziele und erforderliche Erhaltungsmaßnahmen sowie deren Umsetzungsinstrumente in Anlage 2. Die Umsetzung erfolgt direkt durch die zuständigen Behörden oder wird von ihnen unterstützt. Der Bewirtschaftungserlass ist im Rahmen des behördlichen Handelns zu beachten.

1 Bewirtschaftungsgegenstand

Die in Anlage 1 (Übersichtsskizze) näher bezeichnete Fläche im Landkreis Teltow-Fläming wurde als FFH-Gebiet mit der Bezeichnung “Brunnluch“ und der Gebietsnummer DE 3646 - 303 in die Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung der Europäischen Kommission aufgenommen.

Der Geltungsbereich des Erlasses hat eine Größe von rund 44 Hektar und umfasst Flächen in folgender Flur:

GemeindeGemarkungFlur
Blankenfelde-Mahlow Groß-Kienitz 1.

Die Grenze des Geltungsbereiches dieses Erlasses ist in der Kartenskizze (Anlage 1) und im Maßstab 1 : 7 500 in der Biotoptypenkarte, in der Karte der FFH-Lebensraumtypen (LRT), in der Zielkarte sowie in Liegenschaftskarten (Blatt 1 bis 2) eingezeichnet. Als Grenze gilt der innere Rand dieser Linie. Maßgeblich ist die Einzeichnung in den Liegenschaftskarten. Die Karten sind mit einer Flurstücksliste beim Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in Potsdam, bei dem Landkreis Teltow-Fläming als untere Naturschutzbehörde in Luckenwalde, bei dem Landesbetrieb Forst Brandenburg, Betriebsteil Wünsdorf und in der Gemeindeverwaltung Blankenfelde-Mahlow in Blankenfelde von jedermann während der Dienstzeiten einsehbar.

2 Beschreibung des Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung

Das “Brunnluch“ liegt als vermoorte Niederung mit 0,5 bis 1,0 Meter tiefer Moormächtigkeit in der Teltow-Platte. Es ist geprägt durch ein mosaikartiges Nebeneinander von Röhrichtmooren verschiedener Ausprägung, nährstoffarmen und -reichen Feuchtwiesen, Grauweidengebüschen und Erlenbrüchen. Es ist relativ unzugänglich, so dass es keine Bedeutung für die Erholung oder die Angelfischerei hat. Große Bereiche unterliegen dem gesetzlichen Biotopschutz. Das Brunnluch ist ein trittsteinartiges Verbundglied zwischen den Niederungsgebieten von Zülowgraben, Glasowbach und der Kronefeldniederung. Aus faunistischer Sicht hat das Gebiet Bedeutung als Brutplatz des Kranichs, kann bei ausreichend zur Verfügung stehenden Feuchtwiesen als Brutplatz für Wiesenbrüter dienen und bietet dem Fischotter geeignete Strukturen im Umfeld des Zülowgrabens. Die maßgeblichen Parameter für die Gebietsentwicklung sind der Grundwasserstand und im Bezug zu Wiesen die Mahd, um den Erhalt und die Entwicklung des Moorbodens und der wertgebenden Strukturen zu gewährleisten.

3 Erhaltungsziele

Die folgenden Erhaltungsziele sind aus dem Standarddatenbogen abgeleitet: Erhaltung und Entwicklung natürlich eutropher Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, der Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden (Molinion caeruleae) und der Mageren Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis).

4 Beschreibung, Bewertung und ökologische Erfordernisse der Lebensraumtypen nach Anhang I und der Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie

Natürlich eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions, LRT-Nummer 3150, Größe rund 0,14 Hektar, Erhaltungszustand C

Im südwestlichen Teil des Gebietes befindet sich ein aus Abgrabungen entstandenes Kleingewässer, welches von Röhrichten umgeben ist. Es ist daher schwer zugänglich. Hier sollen Fischbesatz und Angelnutzung weiterhin unterbleiben.

Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden (Molinion caeruleae), LRT-Nummer 6410, Größe rund 5,78 Hektar, davon 0,95 Hektar Erhaltungszustand B und 4,83 Hektar Erhaltungszustand C

Pfeifengraswiesen finden sich auf fünf Teilflächen im Gebiet. Zwei Teilflächen (Biotop 80 sowie 65 und 66) im Südteil des Gebietes werden bereits regelmäßig einmal jährlich gemäht, trotzdem weisen diese Flächen teilweise nur den Erhaltungszustand C auf. Die Biotopfläche 65 wurde in einen guten Erhaltungszustand eingestuft (B). Die Fläche von Biotop 80 gilt als regional bedeutsam für das Vorkommen des Helmknabenkrautes. Bis vor wenigen Jahren fand man hier das größte Vorkommen des Helmknabenkrautes (circa 200 Exemplare) im Landkreis. Die anderen Teilflächen (Biotope 7, 8, 11, 23, 73) sowie Biotopfläche 66 mit dem Erhaltungszustand C weisen einen Artenrückgang auf. Die Ursache hierfür liegt sowohl in der überwiegend unterlassenen Pflege (nur teilweise Mulchmahd), als auch in der Entwässerung des Gebietes durch die vorhandenen Meliorationsgräben. Die Pfeifengraswiesen sollen durch Pflegemaßnahmen in einem offenen Zustand erhalten werden.

Magere Flachlandmähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis), LRT-Nummer 6510, Größe rund 2,5 Hektar, davon 1,82 Hektar Erhaltungszustand C und 0,53 Hektar Entwicklungsfläche/E

Im südöstlichen Bereich befindet sich eine magere Flachland-Mähwiese feuchter Ausprägung. Eine Entwicklungsfläche liegt im Westen des Gebietes. Beide Bereiche sollen durch Pflege im Erhaltungszustand verbessert und entwickelt werden.

Erläuterung:

A - hervorragender Erhaltungszustand
B - guter Erhaltungszustand
C - durchschnittlicher oder beschränkter Erhaltungszustand
E - Entwicklungsfläche

5 Bestand und Bewertung der geschützten Biotope, der Biotope, die Einfluss auf die in Nummer 4 aufgeführten Lebensraumtypen nach Anhang I und Arten nach Anhang II der FFH-Richtlinie haben sowie der Artenlebensräume nach Anhang I der Vogelschutz-Richtlinie und Anhang IV der FFH-Richtlinie

Erlenbrüche (§ 30 BNatSchG, § 32 BbgNatSchG)

Die Erlenbrüche des Gebietes sind weitgehend degeneriert und dem Brennnessel-Erlensumpf (Urtico-Alnetum glutinosae) zuzuordnen. Intakte Ausbildungen des Walzenseggen-Erlenbruches (Carici elongatae-Alnetum) existieren nicht. Ferner kommen kleine Erlen-Vorwälder vor. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Erhalt von Alt- und Totholz. Holzerntearbeiten sollen sich auf Einzelstammentnahme bei geeigneter Witterung beschränken.

Gräben

Zahlreiche Gräben durchschneiden das Gebiet. Im Kerngebiet sind alle Gräben seit Jahrzehnten aufgelassen; in den Offenflächen sind sie aber noch permanent wasserführend. Obwohl in der Struktur mitunter kaum noch zu erkennen, haben sie weiterhin eine entwässernde Wirkung. Die Gräben im Waldbereich sind weitgehend trockengefallen. In den drei hauptsächlich entwässernden Gräben (Biotope 15, 60, 52) soll der Wasserrückhalt im Gebiet durch Sohlschwellen erhöht werden. Ein größerer Graben, der einer regelmäßigen Beräumung unterliegt, grenzt das Gebiet im Südosten ab. Auch hier sind Maßnahmen zum Wasserrückhalt erforderlich. Die Bedingungen für eine effiziente Pflegenutzung der Wiesen im Gebiet sind trotz verbesserter Wasserrückhaltung im Gebiet zu erhalten.

Reiche Feuchtwiesen

Die reichen Feuchtwiesen sind weitgehend aufgelassen. Im Westteil gibt es einen kleinen gemähten Bereich mit Vorkommen von Breitblättrigem Knabenkraut (Dactylorhiza majalis). Ein Teil von Biotop 29 wird ebenfalls genutzt (Mahd). Um den Artenbestand auf den Feuchtwiesenflächen zu erhalten und entwickeln, sollen die Feuchtwiesen gezielt gepflegt werden. Auf längere Zeit aufgelassenen Teilbereichen kann eine zweischürige Mahd zur Aushagerung der Fläche sinnvoll sein.

Röhrichtbestände

Stellenweise handelt es sich um Schilf-Röhricht (Phragmitetum australis), das in Randbereichen in Staudenröhricht (Phragmitetum solamitosum) beziehungsweise Schleiergesellschaften (Convolvulion) übergeht. Der zentrale und südliche Röhrichtmoorkomplex aus den Biotopen 68, 59, 28, 79, 82 und 55 soll der Sukzession überlassen werden.

Kopfweiden

Am Gebietsrand, insbesondere im Westen, Süden und Osten stehen zahlreiche Kopfweiden, die circa alle sechs bis acht Jahre geschnitten werden sollen. Ausgewachsene Weiden sollen dem natürlichen Alterungs- und Zerfallprozess überlassen werden. Sie sind landschaftsprägend und weisen interessante Höhlenbildungen auf.

Hochstaudenfluren und Säume

Frische nitrophile Säume (Aegopodion podagraiae) und nitrophile Waldsäume (Geo-Alliarion) spielen als Begleitbiotop der Wälder eine Rolle. Gezielte Maßnahmen sind hier nicht erforderlich.

6 Erhaltungsmaßnahmen

Die geeigneten Maßnahmen zur Umsetzung der unter Nummer 3 aufgeführten Erhaltungsziele sind in Anlage 2 aufgeführt.

Unberührt bleiben Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen, die durch die zuständige Naturschutzbehörde angeordnet, zugelassen oder durchgeführt werden.

7 Projekte

Es wird darauf hingewiesen, dass Projekte vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Natura 2000-Gebiets zu überprüfen sind, wenn sie einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Projekten oder Plänen geeignet sind, das Gebiet erheblich zu beeinträchtigen, und nicht unmittelbar der Verwaltung des Gebiets dienen. Die Maßstäbe für die Verträglichkeit ergeben sich aus den Erhaltungszielen; sofern diese nicht gesondert bekannt gemacht werden, ist Grundlage der Standarddatenbogen.

8 Umsetzung

Für die Betreuung, Koordinierung und Kontrolle der Umsetzung des Bewirtschaftungserlasses ist die untere Naturschutzbehörde verantwortlich. Die Durchsetzung der einzelnen Erhaltungsmaßnahmen beziehungsweise deren Berücksichtigung im Vollzug obliegt der jeweilig zuständigen Fachbehörde, die darüber die zuständige Naturschutzbehörde auf Anforderung informiert.

9 Inkrafttreten

Dieser Erlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.

Anlagen