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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07); Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07); Änderungen und Ergänzungen


vom 25. Januar 2011
(ABl./11, [Nr. 06], S.248)

Außer Kraft getreten am 2. April 2014 durch Runderlass des MIL vom 2. April 2014
(ABl./14, [Nr. 17], S.605)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

I.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nummer 16/2008 vom 19. September 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07)“ bekannt gegeben. Die TL Asphalt-StB 07 wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 26/2008 - Verkehr vom  5. Dezember 2008 (ABl. S. 2855) eingeführt.

Mit dem ARS Nummer 17/2008 vom 19. September 2008 hat das BMVBS die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07) bekannt gegeben. Die ZTV Asphalt-StB 07 wurden mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 4, Nummer 25/2008 - Verkehr vom 5. Dezember 2008 (ABl. S. 2854) eingeführt.

II.

Mit dem ARS Nummer 29/2010 vom 22. Dezember 2010 hat das BMVBS Änderungen und Ergänzungen der TL Asphalt-StB 07 sowie der ZTV Asphalt-StB 07 bekannt gegeben.

Hiermit werden die Änderungen und Ergänzungen der TL Asphalt-StB 07 und der ZTV Asphalt-StB 07 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die Änderungen und Ergänzungen sind allen in Betracht kommenden Ausschreibungen als Vertragsgrundlage beizufügen (siehe Anlagen zum ARS des BMVBS Nummer 29/2010).