Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Anlagen (1) Änderungshistorie

ARCHIV

Umsetzung der Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur in nationales Recht


vom 30. November 2010
(ABl./11, [Nr. 4], S.160)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 10. Dezember 2021
(ABl./22, [Nr. 1], S.11)

Der Erlass richtet sich an:

  • den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • die Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden.

Anlage: 1. ARS Nr. 26/2010 des BMVBS vom 3. November 2010 (Veröffentlichung entfällt)
            2. Transeuropäisches Straßennetz Brandenburg

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 26/2010 vom 3. November 2010 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Umsetzung der Richtlinie 2008/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur in nationales Recht“ eingeführt. Dabei wurde das ARS Nr. 27/2003 aufgehoben und die Aufhebung des ARS Nr. 18/2002 nach Vorliegen der Voraussetzungen für ein Straßenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagement für alle Bundesstraßen angekündigt.

Das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, und das Ministerium des Innern, Abteilung IV, führen die Umsetzung des ARS Nr. 26/2010 vom 3. November 2010 zunächst für den Zuständigkeitsbereich des Transeuropäischen Straßennetzes (TERN) ein, welches im Land Brandenburg die in Anlage 2 aufgeführten Autobahnen umfasst.

Bezüglich der im ARS unter Teil B. genannten Methoden eines Straßenverkehrsinfrastruktur-Sicherheitsmanagements ist der vorliegende Erlass in Verbindung mit den nachstehenden Regelungen im Land Brandenburg anzuwenden:

  • Runderlass „Einführung des Sicherheitsaudits für Straßen“ des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 29/2002 vom 3. März 2003 in Verbindung mit Schreiben „Durchführung Verkehrssicherheitsaudit“ des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr vom 18. Juli 2003
  • Gemeinsamer Erlass „Bildung und Aufgaben der Unfallkommission in Brandenburg“ des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft, Abteilung 4, und des Ministeriums des Innern, Abteilung IV, Nr. 24/2009 vom 16. Dezember 2009
  • Erlass „Aufgaben der Polizei bei der Aufnahme von Straßenverkehrsunfällen“ des Ministeriums des Innern, IV/4.3.2 - 45-4 vom 13. November 2006
  • Gemeinsamer Runderlass „Autobahnrunderlass“ des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen und des Ministeriums des Innern vom 6. Juni 1997.

Darüber hinaus ist die Verfahrensweise gemäß den Empfehlungen für das Sicherheitsaudit von Straßen, Ausgabe 2002 (ESAS 2002) entsprechend Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nr. 29/2002 vom 3. März 2003 bei der Auditierung für alle Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen an Bundes- und Landesstraßen anzuwenden.

Die nach Artikel 5 Absatz 1 der EU-Richtlinie 2008/96/EG durchzuführenden regelmäßigen Sicherheitsüberprüfungen des bestehenden Straßennetzes können für das klassifizierte Netz mithilfe des „Brandenburgischen Expertensystems zum Analysieren und Dokumentieren von unfallauffälligen Streckenabschnitten“ (BASta) vorgenommen werden. Strecken, die aufgrund ihres Verkehrssicherheitspotenzials besonders auffällig sind, sind gemäß Artikel 5 Absatz 2 zu bearbeiten.

Der Runderlass wird im Amtsblatt für Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem“ (BRAVORS) unter der Internetadresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt am 19. Dezember 2010 in Kraft.

Anlagen