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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Fortschreibung von umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Konjunkturpakets II - Runderlass zur Verlängerung der befristeten Erhöhung der Auftragswerte für Beschränkte Ausschreibungen, Freihändige Vergaben und der Wertgrenze für den Verzicht auf eine baufachliche Prüfung bei Zuwendungen für Baumaßnahmen bis zum 31. Dezember 2011


vom 13. Dezember 2010
(ABl./11, [Nr. 2], S.59)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2011 durch Runderlass des MdF vom 13. Dezember 2010
(ABl./11, [Nr. 2], S.59)

Die ursprünglich im Rahmen der landesinternen Unterstützung von Maßnahmen des Konjunkturpakets II und zur beschleunigten Umsetzung von Investitionen im Land Brandenburg mit Runderlass des Ministeriums der Finanzen vom 11. Februar 2009 (Az. 21 - H 1007.55 u. 44 - 001/09; ABl. S. 320) getroffenen Regelungen werden bis zum 31. Dezember 2011 fortgeschrieben.

Um die Verpflichtung zur Transparenz zu wahren, wonach der Auftraggeber zugunsten potenzieller Bieter einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherstellen muss, wird Nummer 1.1 des Erlasses wie folgt ergänzt:

„Zur Gewährleistung der Transparenz informieren die Auftraggeber fortlaufend Unternehmen auf dem Vergabemarktplatz über beabsichtigte Freihändige Vergaben und Beschränkte Ausschreibungen ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer.“

Hinsichtlich Nummer 1.2 des Erlasses wird darauf hingewiesen, dass die interne Vergabestatistik weiterhin zu führen und der Fachaufsicht beziehungsweise dem jeweiligen internen Revisions- oder Controllingbereich regelmäßig vorzulegen ist. Einer gesonderten Vorlage an das Ministerium der Finanzen bedarf es nicht.