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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg - Technische Baubestimmungen Brücken- und Ingenieurbau- DIN-Fachbericht 101 "Einwirkungen auf Brücken", Ausgabe März 2009- DIN-Fachbericht 102 "Betonbrücken", Ausgabe März 2009- DIN-Fachbericht 103 "Stahlbrücken", Ausgabe März 2009- DIN-Fachbericht 104 "Verbundbrücken", Ausgabe März 2009 - Nato-Standardisierungsübereinkommen, STANAG 2021, Ausgabe 2006


vom 31. Mai 2010
(ABl./10, [Nr. 23], S.943)

Außer Kraft getreten am 14. August 2013 durch Runderlass des MIL vom 15. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2252)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 6/2009 vom 5. Juni 2009 teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit, dass die DIN-Fachberichte 101 bis 104 vom Deutschen Institut für Normung fortgeschrieben wurden und vorliegen.

Hiermit werden die DIN-Fachberichte 101 bis 104, Ausgabe März 2009, für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen im Land Brandenburg eingeführt.

Bei der Anwendung der DIN-Fachberichte 101 bis 104, Ausgabe März 2009, wird auf die dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau, Nummer 6/2009 vom 5. Juni 2009 als Anlage beigefügten „Hinweise zur Anwendung“ hingewiesen und gebeten, diese zu beachten beziehungsweise in die Vergabeunterlagen aufzunehmen.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung

  • Nummer 10/2003 vom 7. März 2003
  • Nummer 11/2003 vom 7. März 2003
  • Nummer 12/2003 vom 7. März 2003
  • Nummer 13/2003 vom 7. März 2003,

die mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 27/2003 vom 10. April 2003 (ABl. S. 516) eingeführt worden sind, werden hiermit aufgehoben.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 6/1987 vom 4. Mai 1987, das mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 34/1999 vom 1. Oktober 1999 eingeführt worden ist, wird hiermit aufgehoben.

Aufgrund der Umstellung auf die Normenreihe DIN EN 1337 für Lager im Bauwesen werden außerdem die Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau

  • Nummer 14/1986 vom 30. April 1986
  • Nummer 18/1987 vom 15. Dezember 1987
  • Nummer 19/1997 vom 21. Mai 1997
  • Nummer 21/1999 vom 25. August 1999

sowie das Rundschreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung vom 30. September 1986, die mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 34/1999 vom 1. Oktober 1999 eingeführt worden sind, aufgehoben.

Des Weiteren wird der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 27/2000 vom 2. August 2000 (ABl. S. 547) hiermit aufgehoben.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 6/2009 wurde im Verkehrsblatt 13/2009 vom 15. Juli 2009 veröffentlicht.