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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Abgabepreise für gebrauchte Pflastersteine und Straßenborde aus Naturstein an öffentliche Baulastträger


vom 19. Mai 2010
(ABl./10, [Nr. 23], S.944)

Die Bekanntmachung richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV), Abteilung 5, Nummer 10/1997 - Straßenbau - vom 10. Juni 1997 (ABl. S. 602) wurden Regelungen zur Abgabe von Pflastersteinen, Straßenbordsteinen und Platten aus Naturstein, die bei Baumaßnahmen im Zuge von Bundesfern- und Landesstraßen anfallen, an öffentliche Baulastträger eingeführt.

Der Runderlass des MSWV, Abteilung 5, Nummer 10/1997 - Straßenbau - vom 10. Juni 1997 wird hiermit außer Kraft gesetzt.

Öffentliche Baulastträger können sich bei Bedarf an den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg wenden.