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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht, Ausgabe 2009 (RDO Asphalt 09)


vom 7. April 2010
(ABl./10, [Nr. 18], S.776)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 15/2009 vom 26. August 2009 (VkBl. S. 673) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht, Ausgabe 2009 (RDO Asphalt 09)“ bekannt gegeben.

Die RDO Asphalt 09 regeln die rechnerische Dimensionierung von Asphaltoberbauten alternativ zu den standardisierten Bauweisen nach den „Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen, Ausgabe 2001 (RStO 01)“.

Die rechnerische Dimensionierung gemäß den RDO Asphalt 09 ist im Bundesfernstraßen- und Landesstraßenbau grundsätzlich nur bei Straßenbauprojekten im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften (ÖPP) sowie Funktionsbauverträgen zugelassen.

Für Bundesfernstraßen können die RDO Asphalt 09 auch bei konventionellen Bauverträgen im Rahmen von Nebenangeboten außerhalb des Wettbewerbes zur Erfahrungssammlung herangezogen werden. Damit besteht die Möglichkeit, ein nicht wertbares Nebenangebot bei einem an erster Stelle liegenden Bieter auf der Grundlage der RDO Asphalt 09 als „brauchbar“ einzustufen und darauf den Zuschlag zu erteilen.

Bei Vorlage solcher Nebenangebote sind mit der alternativen Dimensionierung die Eignungsnachweise einschließlich der Ergebnisse der Bestimmung des Elastizitätsmoduls aus Spaltzug-Schwellversuchen vorzulegen. Darüber hinaus ist für Asphalttragschichten die Ermüdungskurve zu bestimmen und für Deck- und Binderschichten das Ergebnis des Spurbildungsversuches beizulegen. Die Bemessungseingangswerte für eine Nachrechnung der Dimensionierung durch Dritte sind anzugeben.

Vor Zuschlagserteilung sind die Abnahmekriterien, die im Rahmen der Kontrollprüfungen abweichend von den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt (ZTV Asphalt-StB)“ zu überprüfen sind, vertraglich zu vereinbaren.

Hiermit werden die „Richtlinien für die rechnerische Dimensionierung des Oberbaus von Verkehrsflächen mit Asphaltdeckschicht, Ausgabe 2009 (RDO Asphalt 09)“ für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung bei Straßenbauprojekten im Rahmen Öffentlich-Privater Partnerschaften und Funktionsbauverträgen empfohlen.

Die RDO Asphalt 09 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.