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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (5) Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Straßenplanung/Straßenentwurf - Straßennetzkonzept 2008


vom 19. Februar 2010
(ABl./10, [Nr. 24], S.967)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2014 durch Runderlass des MIL vom 19. Februar 2010
(ABl./10, [Nr. 24], S.967)

Dieser Runderlass richtet sich an den Landesbetrieb Straßenwesen des Landes Brandenburg.

Allgemeines

Zu den Aufgaben der Straßenbauverwaltung im Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft des Landes Brandenburg gehört, das Netz der Bundesfern- (in Auftragsverwaltung des Bundes) und Landesstraßen so zu gestalten, dass die aus der allgemeinen Daseinsvorsorge (die Bereitstellung eines leistungsfähigen und wirtschaftlichen Straßennetzes für die Allgemeinheit einschließlich der dazu erforderlichen Einrichtungen) bestehenden Pflichten auch unter sich wandelnden gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen erfüllt werden.

Mit den veränderten gesamtgesellschaftlichen Rahmenbedingungen (demografische Entwicklung, Globalisierung der Wirtschaft, Reduzierung der Finanzausstattung etc.) und den daraus abgeleiteten neuen landespolitischen Zielen (unter anderem neue Förderpolitik, neues Zentrale-Orte-System, Landesentwicklungsplanung) war es erforderlich, das Straßennetzkonzept 2001 fortzuschreiben.

Das Netzkonzept 2008

Das Straßennetzkonzept 2008 beinhaltet nach wie vor drei Netzkategorien:

  • das Leistungsnetz mit den Autobahnen und einem Teil des Bundesstraßennetzes mit hoher verkehrlicher Bedeutung (das sogenannte Blaue Netz)
  • das Grundnetz mit den Bundesstraßen, die nicht zum Blauen Netz gehören, und verkehrswichtigen Landesstraßen (circa die Hälfte der Landesstraßen)
  • das Grüne Netz mit den Landesstraßen, die nicht zum Grundnetz gehören.

Entsprechend diesen Kategorien ist das Brandenburgische Straßennetz mit unterschiedlichen Ausbaustandards neu-, um- oder auszubauen beziehungsweise mit angepassten Strategien zu erhalten oder instand zu halten.

Grundlage für die Netzzuordnung ist die auf Basis der Richtlinie für integrierte Netzgestaltung überarbeitete funktionale Gliederung des Straßennetzes (Anlage 1).

In die Bewertung sind zusätzlich landespolitische Kriterien wie

  • künftige raumordnerische Entwicklung des gesamten Landes beziehungsweise einzelner Regionen,
  • räumliche Rahmenbedingungen sowie Verflechtungsbereiche zwischen Regionen,
  • Erreichbarkeit von zentralen Orten sowie bestehende Reisequalität

eingegangen.

Das daraus resultierende Straßennetzkonzept 2008 ist in Anlage 2 dargestellt.

Netzbezogene Planungsstandards

Die Planung von Straßenbauvorhaben für Neu-, Um- und Ausbau sowie die Erhaltung sind grundsätzlich auf der Basis des Netzkonzeptes 2008 und der aktuellen Regelwerke des Straßenwesens durchzuführen.

In Abhängigkeit von der Netzkategorie im Straßennetzkonzept 2008 unterliegen jedoch ausgewählte Netzteile der Bundes- und Landesstraßen im Land Brandenburg besonderen Mindest- beziehungsweise Maximal-Ausbaustandards, die nachfolgend im Allgemeinen und in den beigefügten Anlagen konkret beschrieben sind.

  • Blaues Netz:

    Grundsätzlich sollen die Bundesstraßen des Blauen Netzes wegen ihrer besonderen Wirkungsprofile mit einem funktionsgerechten und in Netzmaschen einheitlichen Ausbaustandard geplant und gebaut werden (Anlage 3).

    Auf der Grundlage der Funktion und des ermittelten prognostischen Verkehrsaufkommens gelten für die einzelnen Abschnitte des Blauen Netzes die in Anlage 4 dargestellten Ausbauquerschnitte

  • Grünes Netz (Landesstraßen):

    Die Landesstraßen des Grünen Netzes haben zur Erfüllung des regionalen Verbindungsbedarfs im Land Brandenburg nur eine nachrangige Bedeutung. Es wird nur ein anlassbezogener Um- und Ausbau an Landesstraßen zugelassen (Anlage 5).

Weitere Planungsgrundlagen (Straßenverkehrsprognose)

Grundlage für die Planung bedarfsgerechter Straßenverkehrsanlagen ist die jeweils zum Zeitpunkt der Planung auf der Grundlage der Bundesprognose erarbeitete und per Erlass des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft für verbindlich erklärte Straßenverkehrsprognose des Landes.

Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Dieser Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2010 in Kraft und am 31. Dezember 2014 außer Kraft.

Gleichzeitig tritt der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5 - Nr. 29/1993 - Straßenplanung - vom 8. November 1993 (im Amtsblatt nicht veröffentlicht) außer Kraft.

Der Runderlass wird im Internet unter folgender Adresse erreichbar sein: www.bravors.brandenburg.de.

Anlagen