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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Anlagen (1) Änderungshistorie

ARCHIV

Trennungsgeldverordnung - Maßgebender Sachbezugswert nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung für das Jahr 2010 -


vom 16. Dezember 2009
(ABl./10, [Nr. 1], S.3, ber. ABl. Nr. 4-2010 S. 128)

Außer Kraft getreten am 10. Mai 2012 durch Bekanntmachung des MdF vom 10. Mai 2012
(ABl./12, [Nr. 22], S.827)

Die Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3385) ist zuletzt durch die Verordnung vom 19. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3667) geändert worden.

Die Änderungen treten am 1. Januar 2010 in Kraft.

Die maßgebenden Sachbezugswerte betragen hiernach

  1. für Gemeinschaftsunterkunft

    für Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres und
    Auszubildende einschließlich Anwärter
      2010
    in Euro pro Monat 
    im Einzelzimmer 142,80
    im Doppelzimmer 61,20
    im Dreibettzimmer 40,80
    im Vierbettzimmer und mehr 20,40
    und
  2. für Verpflegung 
    2010
    in Euro pro Tag 
    volle Tagesverpflegung 7,17
    für Frühstück 1,57
    für Mittag- oder Abendessen je 2,80

Die Änderung der Sachbezugswerte hat Auswirkungen auf die Anwendung folgender Vorschriften:

1. Trennungsgeldverordnung - TGV -

Gemäß § 3 Absatz 3 Satz 1 TGV wird als Trennungstagegeld ein Betrag in Höhe der Summe der nach der Sozialversicherungsentgeltverordnung maßgebenden Sachbezugswerte für Frühstück, Mittagessen und Abendessen gewährt.

Demnach beträgt das Trennungstagegeld ab dem 1. Januar 2010

täglich 7,17 Euro,

für Berechtigte im Sinne des § 3 Absatz 3 Satz 2 Buchstabe a bis c TGV

täglich 10,76 Euro.

Die Tagessätze des Trennungsgeldes und die Einbehaltungsbeträge bei unentgeltlicher Bereitstellung von Verpflegung gemäß § 3 Absatz 3 Satz 3 und 4 TGV können der beigefügten Übersicht - Stand 1. Januar 2010 - entnommen werden.

2. Unterkunft und Verpflegung der Beamten auf Widerruf im Vorbereitungsdienst des Landes Brandenburg an den Ausbildungseinrichtungen des Landes Brandenburg gegen angemessenes Entgelt

In dem Rundschreiben vom 27. November 1996 (ABl. S. 1158), das zuletzt durch das Rundschreiben vom 12. Januar 2009 (ABl. S. 179) geändert wurde, ist die Höhe der zu entrichtenden Entgelte für Gemeinschaftsunterkunft und Verpflegung unter Hinweis auf die Sozialversicherungsentgeltverordnung geregelt. Die vorgenannten geänderten Sachbezugswerte für das Jahr 2010 treten an die Stelle der dort in Nummer 2 und in der als Anlage beigefügten Muster - Vereinbarung genannten Beträge.

3. Anwendung von Rundschreiben

Die mit Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45.5-6049-17-2 - vom 28. Dezember 2006 (ABl. 2007 S. 135) bekannt gegebenen Sachbezugswerte für die Jahre 2007 und 2008 sind nicht mehr anzuwenden.

Anlagen