Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Anpassung von Erstattungspauschalen


vom 28. Mai 2010
(ABl./10, [Nr. 23], S.947)

Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 23. Mai 2011
(ABl./11, [Nr. 25], S.1043)

Auf Grund des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung – ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2005 (GVBl. II S. 508), werden die Erstattungspauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2010 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht:

  1. Die Jahrespauschale nach § 1 Abs. 1 beträgt 2 165 Euro.
  2. Die Jahrespauschale nach § 1 Abs. 2 beträgt 7 268 Euro.
  3. Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt 48 029 Euro.
  4. Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nummer 1 beträgt 48 029 Euro.