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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung Anlagen (2)

Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung - Erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung -


vom 29. Dezember 2009
(ABl./10, [Nr. 05], S.167)

Die Erste Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung vom 17. Dezember 2009 ist am 23. Dezember 2009 im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 3922) verkündet worden und am 24. Dezember 2009 in Kraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt trat die Erste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen vom 17. Dezember 2009 in Kraft. Die Verordnung und die Verwaltungsvorschrift sind als Anlagen 1 und 2 beigefügt.

Die Änderungsverordnung und die hierzu ergangene Verwaltungsvorschrift gelten für Aufwendungen, die seit dem Inkrafttreten entstanden sind. In den Fällen, in denen in diesen Vorschriften die Entscheidung durch die oberste Dienstbehörde zu treffen ist, tritt an deren Stelle das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg. Sofern in der Rechtsverordnung oder der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift auf Bundesgesetze Bezug genommen wird, zu denen landeseigene Regelungen erlassen wurden, gelten diese entsprechend.

Mit dieser Änderungsverordnung wurden im Wesentlichen die Änderungen, die durch das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vom 28. Mai 2008 im Bereich der sozialen Pflegeversicherung erfolgt sind, wirkungsgleich in das Beihilferecht des Bundes übertragen. Ferner wurde das Beihilferecht an die Neufassung der Psychotherapie-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (BAnz. 2009 S. 1399) angepasst. Die in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgten Leistungsveränderungen im Bereich der Versorgung mit Arzneimitteln und Medizinprodukten wurden im Beihilferecht nachvollzogen. Des Weiteren wurde die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Zahnersatz und zur Beihilfefähigkeit nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel umgesetzt. Im Übrigen wurden Regelungen zur Vereinfachung der Praxis und zu Verbesserungen in besonderen Fallgestaltungen getroffen sowie redaktionelle Bereinigungen vorgenommen.

Die Bundesbeihilfeverordnung vom 13. Februar 2009 (BGBl. I S. 326) und die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Rechtsverordnung über die Gewährung von Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen (Bundesbeihilfeverordnung - BBhV) vom 14. Februar 2009, bekannt gegeben mit Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45-FD 3190.83-001/08 - vom 23. Februar 2009 (ABl. S. 754), werden wie folgt geändert:

Anlagen