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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Verteilung der vom Bund gezahlten Bundesbeteiligung nach § 46a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII) zur Umsetzung des vierten Kapitels SGB XII für das Jahr 2009


vom 4. Dezember 2009
(ABl./09, [Nr. 51], S.2591)

Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2009 durch Runderlass des MASF vom 4. Dezember 2009
(ABl./09, [Nr. 51], S.2591)

Das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch vom 27. Dezember 2003 (BGBl. I S. 3022, 3023), geändert durch Artikel 2d des Gesetzes vom 24. September 2008 (BGBl. I S. 1874), hat den § 46a Bundesbeteiligung neu eingefügt. Hiernach beteiligt sich der Bund zweckgebunden an den Leistungen nach dem vierten Kapitel Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch im Jahr 2009 mit einem Anteil von 13 Prozent der Nettoausgaben im Vorvorjahr. Nettoausgaben sind die vom statistischen Bundesamt nach dem Stand vom 1. April eines Jahres für das Vorvorjahr ermittelten reinen Ausgaben für Leistungen ohne Gutachterkosten.

Der Anteil eines Landes an dem vom Bund für ein Kalenderjahr zu übernehmenden Ausgaben entspricht dessen Anteil an den bundesweiten Nettoausgaben des Vorvorjahres. Der Anteil der Landes Brandenburg beläuft sich für das Jahr 2009 auf 8.846.748,17 Euro das entspricht 1,96 Prozent.

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie des Landes Brandenburg legt als Verteilungskriterium für das Jahr 2009 13 Prozent der durch das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ermittelten und an das statistischen Bundesamt weitergeleiteten reinen Ausgaben der Landkreise und kreisfreien Städte für die Leistungen der Grundsicherung ohne Gutachterkosten für das Jahr 2007 zugrunde. Der Anteil eines Landkreises und der einer kreisfreien Stadt entspricht dessen bzw. deren Anteil an den landesweiten Nettoausgaben des Vorvorjahres. Sie werden auf zwei Dezimalstellen berechnet. Die zweite Dezimalstelle wird um eins erhöht, wenn sich in der dritten Dezimalstelle eine der Ziffern von 5 bis 9 ergibt.

Der Betrag von 8.846.748,17 Euro verteilt sich dementsprechend wie folgt auf die Landkreise und kreisfreien Städte des Landes Brandenburg:

Landkreis/kreisfreie StadtReine Ausgaben für Leistungen der Grundsicherung ohne Gutachterkosten 2007 in EuroAnteil der auf die Landkreise und kreisfreien Städte entfallenden Bundesbeteiligung in ProzentAnspruch des Landkreises/der kreisfreien Stadt in Euro
Barnim 4.358.119,00 6,40 566.555,47
Dahme-Spreewald 2.730.755,00 4,01 354.998,15
Elbe-Elster 3.065.153,00 4,50 398.469,89
Havelland 3.773.590,00 5,55 490.566,70
Märkisch-Oderland 4.787.618,00 7,04 622.390,34
Oberhavel 4.996.112,00 7,34 649.494,56
Oberspreewald-Lausitz 3.530.657,00 5,19 458.985,41
Oder-Spree 5.170.932,00 7,60 672.221,16
Ostprignitz-Ruppin 3.062.378,00 4,50 398.109,14
Potsdam-Mittelmark 3.943.482,00 5,79 512.652,66
Prignitz 3.101.474,00 4,56 403.191,62
Spree-Neiße 3.616.287,00 5,31 470.117,31
Teltow-Fläming 3.023.263,00 4,44 393.024,19
Uckermark 3.815.552,00 5,61 496.021,76
Brandenburg an der Havel 2.854.554,00 4,19 371.092,02
Cottbus 3.433.318,00 5,05 446.331,34
Frankfurt (Oder) 2.816.566,00 4,14 366.153,58
Landeshauptstadt Potsdam 5.972.099,00 8,78 776.372,87
Summe 68.051.909,00 100,00 8.846.748,17

Zuständig für die Verteilung der Bundesmittel an die Landkreise und kreisfreien Städte ist das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg in Cottbus.

Der Runderlass tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2009 in Kraft und am 31. Dezember 2009 außer Kraft.