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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Erlass des Ministers für Wirtschaft zur Errichtung der Einrichtung "Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg" (EAPBbg)


vom 6. Oktober 2009
(ABl./09, [Nr. 41], S.2053)

Außer Kraft getreten am 30. September 2013 durch Erlass des MWE vom 27. August 2013
(ABl./13, [Nr. 38], S.2512)

I.

Auf der Grundlage des § 13 Absatz 2 Satz 1 erster Halbsatz des Landesorganisationsgesetzes in Verbindung mit Nummer 3.I.a des Beschlusses Nr. 871/08 der Landesregierung vom 25. November 2008 erlässt der Minister für Wirtschaft folgende Regelungen:

  1. Im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft wird die Einrichtung „Einheitlicher Ansprechpartner für das Land Brandenburg" errichtet.
  2. Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg hat seinen Sitz in Potsdam.
  3. Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg nimmt die Aufgaben gemäß § 2 Absatz 1 des Gesetzes über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg vom 7. Juli 2009 (GVBl. I S. 262) in der jeweils geltenden Fassung wahr.
  4. Der Einheitliche Ansprechpartner für das Land Brandenburg untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Ministers für Wirtschaft.
  5. Die administrative Unterstützung erfolgt durch die Zentralabteilung des Ministers für Wirtschaft.
  6. Der Minister für Wirtschaft prüft und entscheidet bis 2012, ob im Interesse einer effizienten Aufgabenerledigung und Verwaltung eine Optimierung der Aufgaben sowie eine Neuorganisation der Strukturen des Einheitlichen Ansprechpartners für das Land Brandenburg erfolgen soll.

II.

Dieser Erlass tritt am 1. November 2009 in Kraft.

Der Minister für Wirtschaft

Ulrich Junghanns