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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg


vom 13. August 2009
(ABl./09, [Nr. 40], S.2003)

Außer Kraft getreten am 12. August 2014
(ABl./09, [Nr. 40], S.2003)

Der Runderlass richtet sich an:

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Das Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg (HB LBP) soll eine nachvollziehbare und nach den gleichen Grundsätzen durchgeführte Planung von Straßenbauvorhaben gewährleisten.

Ein Aktualisierungsbedarf des HB LBP ergibt sich fortlaufend durch die Änderungen von Gesetzen, technischen Regelwerken, Methodiken und neuen fachlichen Erkenntnissen.

Die vorliegende aktuelle Fassung mit Stand 02/2009 berücksichtigt unter anderem die Änderungen infolge der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes durch das Erste Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12. Dezember 2007 und die Einarbeitung der Anforderungen des Artenschutzbeitrages.

Zur besseren Lesbarkeit wurde das Handbuch in drei Teilbereiche unterteilt (Rahmenbedingungen, Mustervorlagen und Arbeitserläuterungen).

Hiermit wird das Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg in der aktualisierten Fassung Stand 02/2009 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Es wird gebeten,  künftig die Anwendung des HB LBP in der jeweils aktuellen Fassung bei der Vergabe von Entwurfsplanungen zu vereinbaren. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nr. 12/2007 vom 10. Dezember 2007 (ABl. 2008 S. 119) wird hiermit aufgehoben.

Der jeweils aktuelle Stand des HB LBP steht unter der Internetadresse des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg www.ls.brandenburg.de als Download zur Verfügung.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210, 211), wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.