Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in BrandenburgRichtzeichnungen für Ingenieurbauten


vom 5. März 2009
(ABl./09, [Nr. 12], S.582)

Außer Kraft getreten am 30. Juli 2011 durch Runderlass des MIL vom 31. Juli 2011
(ABl./11, [Nr. 38], S.1652)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, derkreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS), Nummer 22/2008 vom 03. Dezember 2008 teilt das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit, dass die Einführung neuer und die Bekanntgabe geänderter Richtzeichnungen und Richtlinien im Verkehrsblatt erfolgt. Die Richtzeichnungen werden jedoch nicht mehr in Papierform verteilt, sondern stehen zukünftig auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung unter www.bmvbs.de zum kostenlosen Herunterladen als pdf-Datei bereit.

Die Richtzeichnungen sind Teil der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung bzw. der Bundesanstalt für Straßenwesen herausgegebenen Sammlung Brücken- und Ingenieurbau. Die Fortschreibung erfolgt in der Regel einmal jährlich. Bei jeder Fortschreibung wird sowohl ein neues Inhaltsverzeichnis als auch ein Verzeichnis der geänderten Richtzeichnungen des jeweiligen Ausgabeblocks veröffentlicht.

Ich bitte, die „Richtzeichnungen für Ingenieurbauten" für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen anzuwenden.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nummer 19/1993 vom 15. Juni 1993 des Bundesministerium für Verkehr ist überholt und wird durch das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau, Nummer 22/2008 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgehoben.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 22/2008 wurde im Verkehrsblatt, Heft 24/2008 vom 31.Dezember 2008 veröffentlicht.