Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Anpassung von Erstattungspauschalen


vom 23. Juni 2009
(ABl./09, [Nr. 28], S.1343)

Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MASF vom 28. Mai 2010
(ABl./10, [Nr. 23], S.947)

Auf Grund des § 3 Absatz 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 6 Satz 1 und 2 der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung - ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2005 (GVBl. II S. 508), werden die Erstattungspauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht:

  1. Die Jahrespauschale nach § 1 Absatz 1 beträgt 2161 Euro.
  2. Die Jahrespauschale nach § 1 Absatz 2 beträgt 7253 Euro.
  3. Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt 43 748 Euro.
  4. Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nummer 1 beträgt 43 748 Euro.