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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07)


vom 5. Dezember 2008
(ABl./08, [Nr. 51], S.2854)

Außer Kraft getreten am 2. April 2014 durch Runderlass des MIL vom 2. April 2014
(ABl./14, [Nr. 17], S.605)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 17/2008 vom 19. September 2008 (VkBl. 2008 S. 525) hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07)" bekannt gegeben.

Die ZTV Asphalt-StB 07 enthalten Anforderungen für die Herstellung von Verkehrsflächen in Asphaltbauweise, einschließlich der Asphalttragschichten. Neu aufgenommen wurden Regelungen zur Herstellung von Asphaltdeckschichten aus Offenporigem Asphalt sowie Kompakten Asphaltbefestigungen.

Bei der Herstellung von Kompakten Asphaltbefestigungen „heiß auf heiß" im Zuge von Landesstraßen sind auch Einbautechnologien mit Befahren der unteren heißen Schicht mit dem Fertiger zulässig, sofern keine Überschreitungen der zulässigen Unebenheiten entstehen.

In Ergänzung zu den in Anhang A der ZTV Asphalt-StB 07 aufgeführten Abzugsregelungen können bei Deckschichten alternativ zu den Abzügen für Unterschreitung des Verdichtungsgrades auch Abzüge für zu großen Hohlraumgehalt bis zu einer Überschreitung von 2 Vol.-% oder Verlängerung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen einzelvertraglich vereinbart werden. Bei Nichteinhaltung des Schichtenverbundes kann die Geltendmachung von Mängelansprüchen vorerst zurückgestellt werden, wenn dafür ein Ausgleich vereinbart wird.

Hiermit werden die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen aus Asphalt, Ausgabe 2007 (ZTV Asphalt-StB 07)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Die ZTV Asphalt-StB 07 ersetzen die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt, Ausgabe 2001 (ZTV Asphalt-StB 01)", einschließlich der Übergangsregelungen.

Die Runderlasse des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr,

  • Nummer 22/2001 - Straßenbau vom 19. Oktober 2001 (ABl. 2001 S. 836) (ZTV Asphalt-StB 01)
  • Nummer 7/2002 - Straßenbau vom 12. März 2002 (ABl. 2002 S. 425) (TL G Asphalt-StB 01)
  • Nummer 20/2003 - Straßenbau vom 20. Februar 2003 (ABl. 2003 S. 310) (ZTV T-StB 95 Ausgabe 1995/Fassung 2002) 
  • Nummer 6/1996 - Straßenbau vom 30. Juni 1996 (ABl. 1996 S. 777) (Technische Lieferbedingungen für Mineralstoffe im Straßenbau; Anforderungen an die Polierresistenz)
  • Nummer 3/1993 - Straßenbau vom 17. Mai 1993 (nicht veröffentlicht) (TL Trinidad-Asphalt, Ausgabe 1974) und des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, 
  • Nummer 14/2006 - Straßenbau vom 3. April 2006 (ABl. 2006 S. 335) (Änderungen in Technischen Regelwerken für den Asphaltstraßenbau)
  • Nummer 14/2005 - Straßenbau vom 22. Juli 2005 (ABl. 2005 S. 758) (Herstellung kompakter Asphaltbefestigungen)
  • Nummer 6/2008 - Verkehr vom 6. Juni 2008 (ABl. 2008 S. 1503) (ZTV Asphalt-StB 01; Änderungen und Ergänzungen zur Temperaturabsenkung bei Gussasphaltarbeiten, Stand Mai 2008)

werden aufgehoben.

Neuen Bauvergaben sind ab dem 01. Januar 2009 die ZTV Asphalt-StB 07 zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten technischen Regelwerk zu realisieren. Bezüglich der Lieferung des Asphaltmischgutes, abweichend von den „Technischen Lieferbedingungen für Asphaltmischgut für den Bau von Verkehrsflächenbefestigungen, Ausgabe 2007 (TL Asphalt-StB 07)", sind gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer zu treffen. 

Die ZTV Asphalt-StB 07 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.