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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für den Straßenbau in Brandenburg Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)


vom 22. September 2008
(ABl./08, [Nr. 42], S.2354)

Außer Kraft getreten am 31. Juli 2013 durch Runderlass des MIL vom 1. August 2013
(ABl./13, [Nr. 35], S.2253)

Der Runderlass richtet sich an die

  • Straßenbaubehörden des Landes Brandenburg
  • Straßenbaudienststellen der Landkreise, der kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS), Nummer 12/2007 vom 30. November 2007 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die „Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076, (RI-EBW-PRÜF)" fortgeschrieben.

Hiermit werden die „Richtlinie zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung der Bauwerksprüfung nach DIN 1076, (RI-EBW-PRÜF)" sowie die ergänzenden Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau (ARS) des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 12/2007 vom 30. November 2007 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt.

Für den Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg wird die Anwendung empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abteilung 5, Nummer 10/2004 vom 29. Juli 2004 ist überholt und wird hiermit aufgehoben.

Das Allgemeine Rundschreiben Straßenbau des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Nummer 12/2007 wurde im Verkehrsblatt, Heft 24/2007 vom 31. Dezember 2007 veröffentlicht.