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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg - Naturschutz und Landschaftspflege - Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau - Ausgabe 2005 (ZTV La-StB 05)


vom 14. Juli 2008
(ABl./08, [Nr. 35], S.2042)

Außer Kraft getreten am 3. September 2013
(ABl./08, [Nr. 35], S.2042)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Die „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau - Ausgabe 2005 (ZTV La-StB 05) wurden vom Bund/Länder-Arbeitskreis „ZTV La-StB" unter Beteiligung des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e. V. überarbeitet. Mit dem Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 25/2005 vom 2. Dezember 2005 wurde die ZTV La-StB vom BMVBS bekannt gegeben.

Mit den einheitlichen Vertragsbedingungen der ZTV La-StB 05 soll eine hinreichende Qualität der Landschaftsbauarbeiten im Straßenbau sichergestellt werden. Zur Gewährleistung dieses Qualitätssicherungsanspruchs und zur Gleichbehandlung aller Anbieter innerhalb des Wettbewerbs ist die ZTV La-StB 05 daher in einschlägigen Bauverträgen des Bundesfern- und Landesstraßenbaus ab sofort zu vereinbaren.

Hiermit werden die ZTV La-StB 05 im Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen eingeführt. Es wird im Hinblick auf die Wertung von Produkten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft und von Ursprungwaren aus den Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes besonders auf den Abschnitt 1 „Allgemeines" hingewiesen.

Die als „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen" gekennzeichneten Teile der ZTV La-StB 05 sind bei der Abwicklung von Bauverträgen im Landschaftsbau zu beachten; bei der Bauvorbereitung, bei der Aufstellung von Bauvertragsunterlagen und bei der Überwachung, Abnahme und Abrechnung der Landschaftsbauarbeiten wird um Beachtung der Richtlinie gebeten.

Die analoge Anwendung der ZTV La-StB 05 wird bei Kreis- und Kommunalstraßen empfohlen.

Der Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr (MSWV), Abt. 5 Nr. 38/1999 - Straßenbau vom 03. August 1999, mit dem die ZTV La-StB 99 eingeführt wurde, wird hiermit aufgehoben.

Die ZTV La-StB 05 sind unter folgender Adresse zu beziehen:

Verkehrsblatt-Verlag
Borgmann GmbH Co. KG
Hohe Straße 39
D-44139 Dortmund

Der Runderlass wird im Amtsblatt des Landes Brandenburg veröffentlicht und in das elektronische „Brandenburgische Vorschriftensystem" (BRAVORS) unter der Internet Adresse www.landesrecht.brandenburg.de eingestellt.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210, 211) wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von fünf Jahren ab dem  Einführungsdatum befristet.