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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil Güteüberwachung, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)


vom 17. Juli 2008
(ABl./08, [Nr. 34], S.2010)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 12. April 2021
(ABl./21, [Nr. 16], S.379)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 6/2008 vom 15. April 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil Güteüberwachung, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)" bekannt gegeben.

Die TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 regeln die Güteüberwachung  für den nicht mandatierten Bereich der Baustoffgemische und Böden für Schichten ohne Bindemittel. Die Güteüberwachung umfasst den Eignungsnachweis, die werkseigene Produktionskontrolle und die Fremdüberwachung im Sinne einer produktbezogenen Überwachung durch eine anerkannte Prüfstelle. Sinngemäß ist diese Güteüberwachung auch bei der Nutzung so genannter Seitenentnahmen für Schichten ohne Bindemittel und für mobile Aufbereitungsanlagen anzuwenden.

Die TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 ersetzen die TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004.

Die Güteüberwachung von Baustoffgemischen aus Recycling-Baustoffen erfolgt gemäß den TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 sowie produktspezifisch gemäß den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)", eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. 2005 S. 719).

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Teil Güteüberwachung, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Neuen Bauvergaben sind ab dem Einführungsdatum die TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten technischen Regelwerk zu realisieren.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5,  Nummer 12/2006 - Straßenbau vom 3. April 2006 (ABl. 2006 S. 330) wird hiermit aufgehoben.

Die TL G SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.