Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg Technische Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)


vom 17. Juli 2008
(ABl./08, [Nr. 34], S.2009)

Außer Kraft getreten durch Runderlass des MIL vom 12. April 2021
(ABl./21, [Nr. 16], S.378)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 5/2008 vom 15. April 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)" bekannt gegeben.

Die TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 enthalten Anforderungen an Baustoffgemische und Böden, die bei der Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßen- und Wegebau sowie sonstigen Verkehrsflächen verwendet werden.

Die TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 ersetzen die TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004 sowie in den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Tragschichten im Straßenbau (ZTV T-StB 95, Fassung 2002)" im Abschnitt 2 die Teile, die Anforderungen an Gesteinskörnungen oder Gesteinskörnungsgemische zum Inhalt haben. Die wesentlichen Änderungen gegenüber den TL SoB 04, Ausgabe 2004 sind die Verwendung von Baustoffgemischen 0/5 in Frostschutzschichten und Schichten aus frostunempfindlichem Material sowie die Verwendung von Baustoffgemischen 0/8 für Deckschichten.

Für rezyklierte Gesteinskörnungen und Baustoffgemische gelten die TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 im Land Brandenburg in Verbindung mit den „Brandenburgischen Technischen Richtlinien für die Verwertung von Recycling-Baustoffen im Straßenbau; Herstellung, Prüfung, Auslieferung und Einbau, Ausgabe 2004 (BTR RC-StB 04)", eingeführt mit Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5, Nummer 10/2005 - Straßenbau vom 13. Mai 2005 (ABl. 2005 S. 719).

Die Vorlage der Prüfergebnisse einer freiwilligen zusätzlichen Güteüberwachung innerhalb der werkseigenen Produktionskontrolle des Gesteinsherstellers, die die notwendige Qualität von Gesteinslieferkörnungen als Ausgangsmaterial für die Schichten ohne Bindemittel sicherstellt, können die Baustoffeingangsprüfung von Gesteinskörnungen ersetzen. Die freiwillige zusätzliche Güteüberwachung erfolgt durch eine nach den „Richtlinien für die Anerkennung von Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau, Ausgabe 2004 (RAP Stra 04)" zugelassene Prüfstelle.

Hiermit werden die „Technischen Lieferbedingungen für Baustoffgemische und Böden zur Herstellung von Schichten ohne Bindemittel im Straßenbau, Ausgabe 2004/Fassung 2007 (TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007)" für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Neuen Bauvergaben sind ab dem Einführungsdatum die TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 zu Grunde zu legen. Laufende Verträge sind gemäß dem vereinbarten technischen Regelwerk zu realisieren.

Der Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung, Abteilung 5,  Nummer 10/2006 - Straßenbau vom 31. März 2006 (ABl. 2006 S. 335) wird hiermit aufgehoben.

Die TL SoB-StB 04, Ausgabe 2004/Fassung 2007 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.