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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

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Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006)


vom 16. Januar 2008
(ABl./08, [Nr. 06], S.277)

Außer Kraft getreten am 12. Februar 2013
(ABl./08, [Nr. 06], S.277)

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 15/2006 vom 18. September 2006, Sachgebiet 7.01: Straßenverkehrstechnik und Straßenausstattung; Bemessung und Gestaltung der Straßen und Wege hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung die Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006) für Bundesfernstraßen bekannt gegeben und um sofortige Anwendung gebeten. Die ESAB 2006 ist
im Verkehrsblatt 2006 Seite 844 veröffentlicht.

Hiermit werden die “Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, Ausgabe 2006 (ESAB 2006)“ für die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.

Den Straßenverkehrsbehörden des Landes Brandenburg werden die ESAB 2006 als Arbeitshilfe im Rahmen der pflichtgemäßen Ermessensausübung und für die Arbeit der Verkehrsunfallkommissionen zur Kenntnis gegeben.

Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Dieser Erlass tritt mit seiner Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft. Die Geltungsdauer beträgt nach dem Landesorganisationsgesetz fünf Jahre. Nach Ablauf dieser Frist ist vom Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung zu prüfen, ob der Erlass weiterhin Gültigkeit haben soll.

Die ESAB 2006 sind bei der FGSV-Verlag GmbH, Wesselinger Straße 17, 50999 Köln, zu beziehen.