Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung Änderungshistorie

ARCHIV

Zu den Richtlinien nach dem Bundesfernstraßengesetz (Planfeststellungsrichtlinien 2007 - PlafeR 07)


vom 4. Januar 2008
(ABl./08, [Nr. 16], S.1085)

Außer Kraft getreten am 3. Januar 2013
(ABl./08, [Nr. 16], S.1085)

Der Bundesminister für Verkehr hat die Planfeststellungsrichtlinien mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau (ARS) Nr. 14/2007 - S 15/7162.2/6-1/00786495 - für den Bereich der Auftragsverwaltung eingeführt und dies im Verkehrsblatt Nr. 2/2008 vom 31.01.2008 (ohne Anlagen) veröffentlicht. Die Neufassung der Planfeststellungsrichtlinien werden in einem Sonderband (Dokument Nr. B 5001) bekannt gemacht.

Die vorliegende Neufassung der Richtlinien berücksichtigt die praktischen Erfahrungen mit den bisherigen Richtlinien und die geltende Gesetzeslage.

Hiermit führe ich die Planfeststellungsrichtlinien 2007 im Land Brandenburg für den Bereich der Bundesfernstraßen ein. Für den Bereich des Brandenburgischen Straßengesetzes werden diese, soweit die Bestimmungen des Landesstraßengesetzes denen des Bundesfernstraßengesetzes entsprechen, ebenfalls eingeführt. Die Planfeststellungsrichtlinien 2007 sind bei der Durchführung von Planfeststellungsverfahren anzuwenden. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Der Sonderband (Dokument-Nr. B 5001) erscheint zum Verkehrsblatt Nr. 2, 2008 und kann vom Verkehrsblatt-Verlag, Schleefstraße 14, 44287 Dortmund, bezogen werden. Bezieher des Verkehrsblattes erhalten vom Verkehrsblatt-Verlag unter Angabe der vollständigen Abonnenten-Nummer auf Anforderung ein Exemplar des Sonderdrucks B 5001 kostenlos, jedoch gegen Portoerstattung.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210, 211) wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.