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Anpassung von Erstattungspauschalen
vom 19. Juni 2008
(ABl./08, [Nr. 26], S.1544)
Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2008
(ABl./08, [Nr. 26], S.1544)
Auf Grund des § 1 Abs. 6 Satz 1 und 2 und des § 3 Abs. 2 der Verordnung über die Kostenerstattung für die Aufnahme der Spätaussiedler und ausländischen Flüchtlinge in den Landkreisen und kreisfreien Städten des Landes Brandenburg (Erstattungsverordnung - ErstV) vom 29. Januar 1999 (GVBl. II S. 99), zuletzt geändert durch Verordnung vom 26. September 2005 (GVBl. II S. 508), werden die Erstattungspauschalen mit Wirkung vom 1. Januar 2008 wie folgt festgesetzt und bekannt gemacht:
- Die Jahrespauschale nach § 1 Abs. 1 beträgt 2.108 €.
- Die Jahrespauschale nach § 1 Abs. 2 beträgt 7.076 €.
- Die jährliche Pauschale pro Personalstelle nach Anlage 1 beträgt 41.859 €.
- Die jährliche Pauschale für die zusätzliche Personalstelle nach Anlage 2 Nr. 1 beträgt 41.859 €.