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Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg Handbuch für landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg (- Handbuch LBP -)


vom 10. Dezember 2007
(ABl./08, [Nr. 03], S.119)

Außer Kraft getreten am 11. Dezember 2012
(ABl./08, [Nr. 03], S.119)

Einführung technischer Regelwerke für das Straßenwesen im Land Brandenburg

Handbuch für landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg
- Handbuch LBP -

Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung,
Abteilung 5, Nr. 12/2007 - Straßenbau -

Vom 10. Dezember 2007

Der Runderlass richtet sich an

  • die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
  • die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.

nachrichtlich: Landesrechnungshof

Das Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg (Handbuch LBP) soll im Land Brandenburg eine nachvollziehbare und nach den gleichen Grundsätzen durchgeführte Planung von Straßenbauvorhaben gewährleisten.

Die vorliegende Neufassung trägt dem Aktualisierungsbedarf insbesondere aufgrund geänderter rechtlicher Rahmenbedingungen und des technischen Regelwerkes Rechnung. Das Regelwerk wurde mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg abgestimmt.

Die bisher enthaltenen Handlungsanweisungen zu den fachlichen und rechtlichen Anforderungen der FFH-Verträglichkeitsprüfung wurden herausgelöst, da mittlerweile ein entsprechendes Regelwerk des Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, Allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 21/2004, heraus gegeben wurde. Eine veränderte Struktur, wobei Teil 1 als Leitfaden konzipiert wurde und Teil 2 als Nachschlagewerk dient, trägt zur Anwenderfreundlichkeit bei.

Hiermit führe ich das Handbuch für die Landschaftspflegerische Begleitplanung bei Straßenbauvorhaben im Land Brandenburg in der aktualisierten Fassung Stand Juni 2006 für den Bereich der Bundesfern- und Landesstraßen ein und bitte, künftig die Anwendung des Handbuchs LBP bei der Vergabe von Entwurfsplanungen zu vereinbaren. Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.

Den Runderlass des Ministeriums für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, Abt. 5, Nr. 10/2000 - Straßenbau - vom 11.01.2000 hebe ich hiermit auf.

Das Handbuch LBP kann über den Landesbetrieb Straßenwesen, Vorstand Planung, Fachbereich Umweltschutz und Landschaftspflege, Lindenallee 51, 15366 Hoppegarten, sowie über die Internet Adresse www.ls.brandenburg.de bezogen werden.

Gemäß dem Landesorganisationsgesetz vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 22. Juni 2005 (GVBl. I S. 210, 211) wird die Geltung dieses Runderlasses auf einen Zeitraum von 5 Jahren ab dem Einführungsdatum befristet.


Ulrich Mehlmann