Vertretungsbefugnis beim Abschluss von Verwaltungsvereinbarungen (Vertretungsbefugnis - Vertretungsbefugnis)
(ABl./07, [Nr. 37], S.1954)
Vorbehaltlich abweichender Anordnungen wird dem Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg die Befugnis übertragen, im Rahmen seiner Zuständigkeit Verwaltungsvereinbarungen zu operativen Zwecken mit anderen Bundesländern sowie mit Bundesressorts abzuschließen.
Der Entwurf der Vereinbarungen ist dem Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung zwei Wochen vor Unterzeichnung zur Kenntnis zu geben.
Dieser Erlass tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Potsdam, den 17. August 2007
Der Minister
für Infrastruktur und Raumordnung
Reinhold Dellmann