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Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

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Aktuelle Fassung

Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn gemäß § 52 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und deren Einsatzverwendung


vom 21. August 2007
(ABl./07, [Nr. 41], S.2163)

Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn gemäß § 52 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und deren Einsatzverwendung

Gemeinsamer Runderlass des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung,
des Ministeriums des Innern und der Ministeriums für
Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie

Vom 21. August 2007

Der gemeinsame Runderlass des Ministers für Stadtentwicklung, Wohnen und Verkehr, des Ministers des Innern und der Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Frauen zur Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Kennleuchten für blaues Blinklicht und Einsatzhorn gemäß § 52 Abs. 3 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung und deren Einsatzverwendung vom 15. Juni 1993 (ABl. S. 1422) tritt am 31. Oktober 2007 außer Kraft.


Potsdam, den 21.08.2007

Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Reinhold Dellmann


Potsdam, den

Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler


Potsdam, den

Minister des Innern
Jörg Schönbohm