Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Aktuelle Fassung

Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg Teilplan Siedlungsabfälle - Fortschreibung -


vom 23. April 2007
(ABl./07, [Nr. 21], S.1131)

Inhaltsverzeichnis

1 Aufgabe des Abfallwirtschaftsplans

2 Planungsgrundlagen/Vorgehensweise
2.1 Geltungsbereich
2.2 Rechtliche Grundlagen
2.3 Öffentlichkeitsbeteiligung und Strategische Umweltprüfung
2.4 Definitionen
2.5 Datengrundlagen

3 Ist-Stand
3.1 Organisation der kommunalen Abfallwirtschaft
3.2 Auswirkungen der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Entsorgung der Siedlungsabfälle
3.2.1 Restabfallbehandlung
3.2.2 Deponierung
3.2.3 Energetische Verwertung
3.3 Aufkommen und Entsorgungswege
3.4 Entsorgungskapazitäten und Bewertung des Ist-Standes

4 Maßnahmen zur Umsetzung abfallwirtschaftlicher Ziele
4.1 Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
4.2 Kooperative Maßnahmen
4.3 Ordnungsrechtliche Maßnahmen

5 Prognose
5.1 Aufkommen und Entsorgungswege
5.1.1 Aufkommen
5.1.1.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle (Kategorie 35)
5.1.1.2 Sortierrückstände (Kategorie 38)
5.1.1.3 Mineralische Abfälle (Kategorie 42)
5.1.1.4 Fazit
5.1.2 Entsorgungswege
5.2 Kapazitäten und Bewertung der Entsorgungssicherheit

6 Abfälle zur Verwertung
6.1 Verpackungsabfälle
6.2 Papier und Pappe
6.3 Bioabfälle

7 Schlussfolgerungen und Leitlinien

8 Geltung und Inkrafttreten.

9 Verzeichnisse

10 Im Land Brandenburg betriebene Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle 1159

1 Aufgabe des Abfallwirtschaftsplans

Nachdem für den Bereich der Siedlungsabfälle im Jahr 1992 ein vorläufiger Abfallentsorgungsplan veröffentlicht wurde [1], trat im Jahr 2000 der erste Abfallwirtschaftsplan (AWP) - Teilplan Siedlungsabfälle des Landes Brandenburg in Kraft [2]. Der vorliegende AWP stellt nach § 29 Abs. 2 KrW-/AbfG [3] seine Fortschreibung dar.

Mit diesem Plan ist vor allem die Frage zu beantworten, ob zukünftig auch unter den neuen abfallrechtlichen und abfallwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere den ab 1. Juni 2005 geltenden Ablagerungsbedingungen (AbfAblV[8]), die Beseitigung der im Land Brandenburg anfallenden Siedlungsabfälle gesichert werden kann und ob damit die öffentliche Hand ihrer Entsorgungsverantwortung als Beitrag zur Daseinsvorsorge gerecht wird.

Um die Gewährleistung der erforderlichen Entsorgungssicherheit über einen längeren Zeitraum einschätzen zu können, bedarf es einer realistischen Darstellung und Bewertung der aktuellen abfallwirtschaftlichen Situation im Land Brandenburg:

Wie hoch ist das Abfallaufkommen?

Welche Beseitigungsanlagen sind zurzeit vorhanden und über welche Kapazitäten verfügen sie?

Im AWP wird deshalb eine Übersicht zur derzeitigen Brandenburger Entsorgungssituation gegeben. Von der sich darauf stützenden Prognose der Abfallmengenentwicklung werden die Erfordernisse an die künftigen Behandlungskapazitäten abgeleitet:

Reichen die derzeitigen Kapazitäten der Beseitigungsanlagen nach den inzwischen eingetretenen Veränderungen im zu betrachtenden Zeitraum von zehn Jahren aus?

Werden künftig neue Anlagen erforderlich sein und über welche Kapazitäten müssen diese verfügen?

Die Aufgabe des vorliegenden AWP ist es also, auf der Basis systematischer Untersuchungen den Bedarf an Beseitigungskapazitäten zu ermitteln. Dazu wurden die kommunalen Abfallbilanzen und Abfallwirtschaftskonzepte sowie aktuelle Ergebnisse aus Befragungen kommunaler Entsorgungsträger, aber auch von relevanten privaten Entsorgungsunternehmen herangezogen.

Für die prognostischen Aussagen werden grundsätzlich die Aktivitäten zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen, zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Schonung der natürlichen Ressourcen berücksichtigt.

Eine weitere Aufgabe des Planes ist es, zu prüfen, ob bestimmte Inhalte für verbindlich zu erklären sind. Das ist dann der Fall, wenn für das Land Brandenburg ein Bedarf an weiteren Beseitigungskapazitäten festgestellt wird. Dabei kann es sich um Festlegungen zur Errichtung bestimmter Entsorgungsanlagen oder um die Ausweisung geeigneter Standorte handeln.

Unabhängig vom Bedarf an einer Verbindlicherklärung stellt der AWP ein wichtiges Planungsinstrument dar, denn er

  • dient den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (örE) sowie den zuständigen Genehmigungs- und Überwachungsbehörden als Orientierungsgrundlage und Richtlinie für ihr Verwaltungshandeln im Hinblick auf Entscheidungen, Maßnahmen und Planungen, die im Zusammenhang mit der Restabfallentsorgung stehen. Die Inhalte des AWP sind von den örE bei der Aufstellung ihrer Abfallwirtschaftskonzepte zu beachten.
  • unterstützt den Planungsprozess auf der Landesebene und ist ein Maßstab für die Prüfung der Richtigkeit der verfolgten abfallpolitischen und -wirtschaftlichen Strategien und Grundsätze zur Ausgestaltung der Restabfallentsorgung im Land Brandenburg und der Geeignetheit der dazu gewählten Umsetzungsmaßnahmen.
  • gibt auch privaten Entsorgungsunternehmen wichtige Informationen zur zukünftigen Entwicklung der Restabfallentsorgung im Bereich der Siedlungsabfälle im Land Brandenburg.

Bei der Aufstellung des AWP wurden alle beteiligten Kreise, deren Belange durch den AWP berührt sein können, einbezogen. Damit konnten neben den neuen gesetzlichen Anforderungen an die Entsorgung der Abfälle die abfallpolitischen Zielsetzungen des Landes sowie die konkreten Situationen vor Ort in den Planungsprozess einfließen.

Als wesentliches Ergebnis des AWP bleibt festzuhalten:

  • Die Kapazitäten zur Beseitigung der den örE überlassenen Restabfälle reichen aus.
  • Eine Verbindlicherklärung zu einzelnen Inhalten des AWP ist nicht erforderlich.
  • Die grundlegende Strategie der Abfallentsorgung im Land Brandenburg, die den örE überlassenen Restabfälle einer stoffspezifischen Behandlung und energetischen Verwertung zuzuführen, wurde bestätigt.
  • Aufgrund der jüngsten Veränderungen bei der Organisation und Durchführung der Restabfallentsorgung sind die gewählten Entsorgungskonzepte ständig auf ihre Belastbarkeit hin zu prüfen. Sie verlangen heute und in Zukunft flexible Reaktionen seitens der örE, der an der Abfallentsorgung beteiligten Wirtschaft und der zuständigen Behörden.

2 Planungsgrundlagen/Vorgehensweise

2.1 Geltungsbereich

Sachlicher Geltungsbereich

Der sachliche Geltungsbereich umfasst die durch die örE zu entsorgenden Abfälle sowie die dafür erforderlichen Behandlungsund Beseitigungsanlagen. Aufgrund ihrer besonderen Bedeu­tung für die öffentliche Abfallentsorgung werden die in den Haushaltungen anfallenden Verkaufsverpackungen in den Geltungsbereich des AWP aufgenommen.

In diesem AWP wird die Entsorgung folgender Abfälle betrachtet:

  • die den örE zur Beseitigung zu überlassenden Abfälle aus den Haushaltungen und dem Gewerbe,
  • die den örE zur Verwertung zu überlassenden Abfälle aus Haushaltungen,
  • Verkaufsverpackungen von privaten Endverbrauchern, die entsprechend den Vorgaben der Verpackungsverordnung [14] entsorgt werden. Die Betrachtung der Verpackungsabfälle entspricht den Forderungen der EU gemäß der Richtlinie 94/62/EG [13].

Andere Abfälle, die aufgrund der Produktverantwortung besonderen Rücknahme- und Rückgabepflichten nach § 24 KrW-/AbfG [3] unterliegen, werden in diesen Plan nicht einbezogen.

Zur Beurteilung der konkreten abfallwirtschaftlichen Situation in Brandenburg ist außerdem die Berücksichtigung

  • der in Restabfallbehandlungsanlagen erzeugten Sekundärabfälle zur Deponierung oder energetischen Verwertung,
  • der in Berlin angefallenen Abfälle, die in Brandenburg einer Restabfallbehandlung oder Deponierung zugeführt werden, erforderlich.

Für den Planungszeitraum werden eine Abschätzung des Abfallaufkommens, des sich daraus ergebenden Bedarfs an Entsorgungskapazitäten und ein Vergleich mit den voraussichtlich künftig vorhandenen Kapazitäten an Entsorgungsanlagen vorgenommen.

Zeitlicher Geltungsbereich

Der Abfallwirtschaftsplan umfasst einen Betrachtungszeitraum bis zum Jahre 2016. Er wird gemäß § 29 Abs. 9 KrW-/AbfG [3] nach fünf Jahren fortgeschrieben.

Räumlicher Geltungsbereich

Der vorliegende Teilplan Siedlungsabfälle gilt für das Land Brandenburg.

2.2 Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für die Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg ist die Gesamtheit des europäischen, deutschen und brandenburgischen Abfallrechts. Anforderungen an die Erstellung und an die Inhalte des Abfallwirtschaftsplans - Teilplan Siedlungsabfälle enthalten insbesondere:

  • Artikel 7 der Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle (EG-AbfRRL) [12],
  • Artikel 14 der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EG-Verpack-AbfRL) [13],
  • § 29 KrW-/AbfG [3] und
  • § 17 und § 18 Abs. 5 BbgAbfG [4].

2.3 Öffentlichkeitsbeteiligung und Strategische Umweltprüfung

Mit dem vorliegenden Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Siedlungsabfälle wird die  Öffentlichkeit gemäß dem § 39 KrW-/AbfG [3] über den erreichten Stand der Vermeidung und Verwertung von Abfällen sowie die Sicherung der Abfallbeseitigung informiert und damit gleichzeitig ein Beitrag zur aktiven Verbreitung von Umweltinformationen im Sinne des Artikels 7 der Richtlinie 2003/4/EG [16] über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen geleistet.

Auf der Grundlage des § 29a KrW-/AbfG [3] sowie des § 17 Abs. 3 BbgAbfG [4] wurde die erforderliche Beteiligung durchgeführt. Dazu wurden die öffentliche Auslegung beziehungsweise Interneteinstellung des Planentwurfs sowie die Frist zur Stellungnahme im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 3/2007, S. 143 bekannt gemacht. Dadurch wurde allen, die sich in ihren Interessen berührt fühlen, und allen sonstigen Interessierten die Möglichkeit zur Stellungnahme gegeben. Zusätzlich wurden die von den Planinhalten am meisten Betroffenen direkt um Stellungnahme gebeten.

Damit wird der Artikel 2 der Richtlinie 2003/35/EG [17] über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme umgesetzt.

Im Rahmen der Planerstellung war zu prüfen, ob der AWP einer Strategischen Umweltprüfung (SUP) zu unterziehen ist. Die SUP ermittelt, beschreibt und bewertet die Umweltauswirkungen von Plänen und Programmen in ihrer Komplexität und stellt damit ein wichtiges Instrument der Nachhaltigkeit dar. Die frühzeitige Einbeziehung von Umweltaspekten in den Planungsprozess unterstützt dessen Transparenz und Nachvollziehbarkeit und hilft, Fehler bei programmatischen Entscheidungen zu vermeiden.

Gemäß § 14b Abs. 1 Nr. 2 in Verbindung mit Anlage 3 Nr. 2.3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) [6] ist eine SUP durchzuführen, wenn das Vorhaben, hier der Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Siedlungsabfälle, einen Rahmen setzt für ein Vorhaben, das nach Bundes- oder Landesrecht einer Umweltverträglichkeitsprüfung oder einer Einzelfallprüfung zu unterziehen ist.

Der Abfallwirtschaftsplan setzt nach § 14b Abs. 3 UVPG [6] einen Rahmen für die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben, wenn dieser Festlegungen mit Bedeutung für spätere Zulassungsentscheidungen enthält. Es wurde deshalb geprüft, ob der vorliegende AWP Rahmen setzende Inhalte für UVPpflichtige Vorhaben gemäß der Anlage 1 UVPG oder des Brandenburgischen Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) [7] enthält:

  1. Die dargestellten Ziele der Abfallvermeidung und -verwertung sind nicht geeignet, Rahmen setzende Wirkung zu entfalten, da sie lediglich strategische Zielfestlegungen enthalten.
  2. Die vorgenommene Darstellung des Bedarfs an immissionsschutzrechtlich zulassungspflichtigen Abfallentsorgungsanlagen entfaltet keine Rahmen setzende Wirkung, da im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren dieser Anlagen keine Bedarfsprüfung gefordert ist. Soweit ein entsprechender Bedarf festgestellt wird, ergibt sich hieraus unter Umständen eine Orientierungsmöglichkeit für Investoren. Eine Festlegung im Sinne von § 14 Abs. 3 UVPG [6], zum Beispiel zur Begrenzung von Abfallbehandlungskapazitäten oder zur positiven Steuerung von Standorten bei solchen Anlagen, ergibt sich hieraus für das nachfolgende immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nicht. Als Folge der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung und der Deponieverordnung wurde kein zusätzlicher Bedarf an Deponiekapazitäten für die den örE überlassenen Abfälle ermittelt. Es gibt damit auch keine Umweltauswirkungen durch die Inanspruchnahme zusätzlicher Flächen für die Deponierung solcher Abfälle. Eine Rahmen setzende Wirkung ist nicht gegeben.
  3. Da es keinen zusätzlichen Bedarf an Kapazitäten weiterer Abfallbeseitigungsanlagen gibt, werden im AWP auch keine geeigneten Flächen für solche Anlagen ausgewiesen. Außerdem wird der Plan nicht für verbindlich erklärt. Es fehlt deshalb eine Rahmen setzende Wirkung.

Der vorliegende AWP ist darauf gerichtet,

  • die Belastung der Umwelt zu reduzieren, indem seine Zielstellungen zur Abfallvermeidung und -verwertung, gemeinwohlverträglichen Abfallbeseitigung, Reduzierung von Schadstoffen sowie Schonung der natürlichen Ressourcen beitragen,
  • durch seine strategischen Vorschläge zur Entwicklung flexibler Entsorgungssysteme in den Kommunen die finanziellen Aufwendungen für jeden Bürger und für die Wirtschaft in Grenzen zu halten und damit die wirtschaftliche und soziale Stabilität zu fördern,
  • durch die Abschätzung des Bedarfs an künftigen Behandlungskapazitäten dazu beizutragen, kostspielige Fehlplanungen zu vermeiden und die Entsorgungssicherheit für das Land Brandenburg zu gewährleisten,
  • durch seinen Informationsgehalt und die umfassende Einbeziehung der Öffentlichkeit eine hohe Akzeptanz für die Abfallwirtschaftspolitik des Landes Brandenburg zu erreichen.

Im Ergebnis der Prüfung ist festzustellen, dass der vorliegende AWP keine Rahmen setzende Wirkung entfaltet. Eine strategische Umweltprüfung ist deshalb nicht erforderlich.

2.4 Definitionen

Zur besseren Handhabbarkeit und Übersichtlichkeit sämtlicher Darstellungen, Diskussionen und Schlussfolgerungen werden diesem AWP folgende Definitionen zugrunde gelegt:

Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg - Teilplan Siedlungsabfälle - Fortschreibung ­

Soweit im Folgenden die Abkürzung „AWP“ oder die Begriffe „Abfallwirtschaftsplan“ beziehungsweise „Plan“ verwendet werden, bezeichnen sie immer den fortgeschriebenen Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg - Teilplan Siedlungsabfälle.

Siedlungsabfälle

sind Abfälle aus Haushaltungen sowie andere Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung den Abfällen aus Haushaltungen ähnlich sind. Siedlungsabfälle fallen im Kernbereich der Entsorgungspflicht der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger an. Sie umfassen unter anderem Hausmüll, Sperrmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle, Garten- und Parkabfälle, Marktabfälle, Straßenkehricht.

Abfälle, die wie Siedlungsabfälle entsorgt werden können, sind Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung gemeinsam mit Siedlungsabfällen oder wie diese entsorgt werden können. Das sind vor allem Bauabfälle, Klärschlämme, Fäkalien, Fäkalschlamm, Rückstände aus Abwasseranlagen und produktionsspezifische Abfälle (vgl. AbfAblV [8]).

Primärabfälle

sind beim Abfallerzeuger angefallene Abfälle, die anschließend extern entsorgt werden, jedoch ohne Berücksichtigung sich eventuell anschließender weiterer Aufbereitungs- beziehungsweise Behandlungsmaßnahmen.

Sekundärabfälle

sind Abfälle, die als Resultat einer Behandlung die Entsorgungsanlage verlassen und einer weiteren Entsorgung zugeführt werden.

Restabfälle

sind Abfälle, die nach Ausschöpfung aller verhältnismäßigen Möglichkeiten zur Vermeidung und Verwertung durch den Abfallbesitzer einer Beseitigung zugeführt werden müssen.

Sonstige Abfallbehandlung

bezeichnet in diesem Plan die Behandlung von Abfällen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Verwertung von Abfällen (Tabelle 2).

Aufkommen und Entsorgung von Abfällen

Nicht alle im Land Brandenburg angefallenen Abfälle werden auch im Land entsorgt. Genauso sind nicht alle im Land Brandenburg entsorgten Abfälle im Land selbst angefallen. Der Begriff „Aufkommen“ bezeichnet ausschließlich die im Land Brandenburg angefallenen Abfälle. Der Begriff „Entsorgung“ umfasst die im Land Brandenburg entsorgten Abfälle, unabhängig davon, ob sie im Land Brandenburg oder außerhalb davon angefallen sind.

Abfallkategorien

Die Europäische Abfallstatistik stellt ebenso wie der AWP ein Planungsinstrument dar. Deshalb wurden die in der Europäischen Abfallstatistikverordnung [18] festgelegten Abfallkategorien für die Daten zur Abfallwirtschaftsplanung des Landes Brandenburg zugrunde gelegt (Tabelle 1). In der Verordnung sind die mehr als 800 Abfallarten des Europäischen Abfallverzeichnisses den dort genannten 48 Abfallkategorien zugeordnet. Für alle im AWP berücksichtigten Abfallarten wurde eine entsprechende Zuordnung vorgenommen.

Tabelle 1: Abfallkategorien nicht gefährlicher Abfälle nach der EU-Abfallstatistikverordnung

KategorieBezeichnungKurzbezeichnung
02 Säuren, Laugen oder Salze Anorganische Abfälle
05 Verbrauchte chemische Katalysatoren Katalysatoren
07 Abfälle chemischer Zubereitungen Lacke, Farben, Chemikalien
09 Chemische Ablagerungen und Rückstände Organische Schlämme und Flüssigkeiten
11 Schlämme von Industrieabwässern Schlämme von Industrieabwässern
13 Medizinische und biologische Abfälle Medizinische Abfälle
15 Metallische Abfälle Metallische Abfälle
17 Glasabfälle Altglas
19 Papier- und Pappeabfälle Papier- und Pappeabfälle
20 Gummiabfälle Gummiabfälle
21 Kunststoffabfälle Kunststoffabfälle
22 Holzabfälle Holzabfälle
24 Textilabfälle Textilabfälle
26 Ausrangierte Geräte Elektroaltgeräte
28 Ausrangierte Kraftfahrzeuge Altfahrzeuge
30 Batterien und Akkumulatoren Batterien
32 Tierische und pflanzliche Abfälle
(ausgenommen tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen, tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist)
Tierische und pflanzliche Abfälle
33 Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen und -erzeugnissen Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen
34 Tierische Ausscheidungen, Gülle/Jauche und Stallmist Tierische Ausscheidungen
35 Hausmüll und ähnliche Abfälle Hausmüll und ähnliche Abfälle
36 Gemischte und undifferenzierte Stoffe Gemischte Abfälle
38 Sortierrückstände Sortierrückstände
40 Gewöhnliche Schlämme (außer Baggergut) Gewöhnliche Schlämme
41 Baggergut Baggergut
42 Mineralische Abfälle (außer Verbrennungsrückständen, kontaminierten Böden und Baggergut) Mineralische Abfälle
44 Verbrennungsrückstände Verbrennungsrückstände
47 Verfestigte, stabilisierte oder verglaste Abfälle Verfestigte Abfälle

Entsorgungswege der Abfälle

Entsprechend der nachfolgenden Übersicht (Tabelle 2) wurden den für das Land Brandenburg tatsächlich relevanten Entsorgungswegen ausgewählte typische Entsorgungsverfahren zugeordnet.

Tabelle 2: Zuordnung ausgewählter Entsorgungsverfahren zu Entsorgungswegen

Entsorgungsweg
(Kurzbezeichnung )
ausgewählte typische Entsorgungsverfahren
Restabfallbehandlung - mechanisch-biologische Abfallbehandlung
- mechanisch-biologische Stabilisierung
- mechanische Aufbereitung von Restabfällen vor biologischer oder thermischer Behandlung
Deponierung - endgültige Ablagerung
Energetische Verwertung - Monoverbrennung
- Mitverbrennung
Sonstige Abfallbehandlung - Kompostierung
- Ersatzbrennstoffherstellung
- Aufbereitung von Glas, Pappe/Papier und Leichtverpackungen
- Bauabfallsortierung und -aufbereitung
- Schrottaufbereitung

2.5 Datengrundlagen

Grundlage für die Planung der Siedlungsabfallentsorgung ist eine detaillierte Aufnahme des aktuellen Standes der Abfall entsorgung. Dem AWP liegen Daten aus den folgenden Informationsquellen zugrunde:

  1. Kommunale Abfallbilanzen

    Die Daten der kommunalen Abfallbilanz sind gemäß § 7 BbgAbfG [4] jährlich von den örE zu erstellen. Diese Angaben sind die wichtigste Informationsquelle für die Beschrei- bung des gegenwärtigen Aufkommens an Siedlungsabfällen und sonstigen nicht gefährlichen Abfällen. Durch die lange Erhebungspraxis (seit 1992) und den intensiven Prüfungsprozess durch das  Landesumweltamt (LUA) wird  die Datengüte als hoch eingeschätzt.
  2. Kommunale Abfallwirtschaftskonzepte

    Die kommunalen Abfallwirtschaftskonzepte nach § 5 BbgAbfG [4] geben eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abfallentsorgung und legen  die Planungsansätze der örE dar.
  3. Erhebungen des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg

    Zu den insgesamt im Land Brandenburg in Entsorgungsanlagen entsorgten Abfällen liegen die zusammengefassten Daten aus den Erhebungen des Amtes für Statistik gemäß Umweltstatistikgesetz (UStatG) [21] vor. Mit diesen Daten erfolgte eine Abschätzung der Abfallmengen, die außerhalb der kommunalen Entsorgung im Land Brandenburg entsorgt wurden.
  4. Mengenstromnachweis nach Anhang I Nr. 3 Abs. 4 VerpackV [14]

    Die Mengenangaben der erfassten und verwerteten Verkaufsverpackungen wurden dem Mengenstromnachweis des Jahres 2004 für das im Land Brandenburg bestehende haushaltsnahe Erfassungssystem nach § 6 Abs. 3 VerpackV entnommen.
  5. Erkenntnisse der abfallrechtlichen Überwachung

    Zu den auf den Deponien abgelagerten Abfällen wurden die  Daten auf der Grundlage des § 40 KrW-/AbfG [3] ausgewertet.
  6. Informationen aus dem Abfallkataster des LUA

    Im LUA wird auf der Grundlage des § 15 BbgAbfG [4] das Abfallkataster geführt. In den Abfallwirtschaftsplan gehen vor allem die dort erfassten Daten zu den Entsorgungsanlagen sowie ausgewählte Daten aus den von Betreibern der Entsorgungsanlagen beim LUA eingereichten Planungsunterlagen ein. Das Kapitel 10 beinhaltet die Übersicht der im Land Brandenburg in Betrieb befindlichen, relevanten Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle.
  7. Befragung der Wirtschaft und der örE

    Im Rahmen einer Befragung relevanter Entsorgungsunternehmen sowie der örE wurden insbesondere Informationen zu der erwarteten Entwicklung des zu entsorgenden Abfallaufkommens und zu der voraussichtlichen Entwicklung der Entsorgungskapazitäten gesammelt. Für die Abfallarten, die nicht unmittelbar den Haushaltsabfällen beziehungsweise dem Geschäftsmüll zuzuordnen sind, wurden gesonderte Befragungen der örE durchgeführt. Diese Informationen flossen außer in die Darstellung und Bewertung der Ist-Situation vor allem in die Abschätzung des künftigen Aufkommens und der im Planungszeitraum von zehn Jahren voraussichtlich zur Verfügung stehenden Entsorgungskapazitäten ein.
  8. Informationen des Landes Berlin

    Die Mengenangaben zu Berliner kommunalen Abfällen, die in Brandenburg entsorgt werden sollen, wurden dem Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin [19] sowie einer direkten Information der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin über die Entsorgung von Berliner Abfällen in Brandenburger Entsorgungsanlagen entnommen.

3 Ist-Stand

3.1 Organisation der kommunalen Abfallwirtschaft

Örtlich zuständig für die Entsorgung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sowie sonstiger Abfälle zur Beseitigung als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) im Sinne des § 13 KrW-/AbfG [3] sind  im Land Brandenburg  gemäß § 2 BbgAbfG [4] die Landkreise und kreisfreien Städte. Es handelt sich dabei im Land Brandenburg um vier kreisfreie Städte und 14 Landkreise. Die Entsorgungspflicht wurde von vier Landkreisen auf drei Abfallzweckverbände (Südbrandenburgischer Abfallzweckverband - SBAZV, Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“, Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ - KAEV) übertragen. Die Aufgabe der Behandlung der zur Beseitigung überlassenen Siedlungsabfälle wurde als Teil der Entsorgungspflicht vom SBAZV und dem Landkreis Oder-Spree dem Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree (ZAB) übertragen. Von besonderer Bedeutung für die räumliche Verteilung des Aufkommens an Siedlungsabfällen sind die Anzahl der Einwohner und die Einwohnerdichte. Die Verteilung der Entsorgungsgebiete im Land sowie die Einwohnerdichte und die jeweiligen Einwohnerzahlen gehen aus Abbildung 1 und Tabelle 3 hervor.

Einwohnerdichten in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 2005

Abbildung 1: Einwohnerdichten in den Entsorgungsgebieten deröffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 2005

Tabelle 3: Anzahl der Einwohner in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2005

Öffentlich-rechtlicher EntsorgungsträgerEinwohnerzahl1
Brandenburg an der Havel 74.545
Cottbus 105.837
Frankfurt (Oder) 64.268
Potsdam 146.946
Barnim 175.823
Havelland 154.406
Märkisch-Oderland 192.039
Oberhavel 198.931
Oder-Spree 191.086
Ostprignitz-Ruppin 108.499
Potsdam-Mittelmark 202.741
Prignitz 89.193
Spree-Neiße 137.972
Uckermark 140.385
SBAZV 270.448
KAEV „Niederlausitz“ 97.967
AEV „Schwarze Elster“ 209.200
Land Brandenburg 2.560.286

1 Stand 06/2005
Quelle: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg

3.2 Auswirkungen der veränderten rechtlichen Rahmenbedingungen auf die Entsorgung der Siedlungsabfälle

Großen Einfluss auf die Abfallwirtschaftsplanung im Bereich der Siedlungsabfälle hat die Abfallablagerungsverordnung. Mit dem 1. Juni 2005 endete die mehrjährige Übergangsfrist für die Ablagerung unzureichend vorbehandelter Abfälle. Eine direkte Deponierung ist nur noch für Abfälle zulässig, die die Zuordnungswerte ohne Vorbehandlung einhalten. Organikhaltige Abfälle sowie Abfälle mit einem relevanten Anteil an brennbaren Stoffen müssen einer thermischen oder mechanisch-biologischen Abfallbehandlung unterzogen werden. Gleichzeitig dürfen Altdeponien für Siedlungsabfälle, die nicht den technischen Anforderungen entsprechen, nicht mehr oder nur noch befristet weiterbetrieben werden. Deponien zur Ablagerung von Siedlungsabfällen müssen gemäß  den Anforderungen aus § 3 AbfAblV [8] und § 3 DepV [9] über eine Basisabdichtung mit Sickerwasserfassung verfügen.

Die neuen Anforderungen an die Abfallablagerung erfordern nunmehr eine ausreichende Bereitstellung von dafür geeigneten Behandlungskapazitäten. In Abhängigkeit vom jeweiligen Entsorgungskonzept können das mechanisch-biologische Behandlungsanlagen, Verbrennungsanlagen, Anlagen zur mechanischen Auftrennung in einzelne Stofffraktionen mit weitergehender externer Behandlung oder spezifische Aufbereitungsanlagen, zum Beispiel zur Herstellung von Ersatzbrennstoffen, sein. Dem gegenüber steht der künftig drastisch reduzierte Bedarf an Deponievolumen. Als Ausdruck von Entsorgungssicherheit gilt ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Abfallaufkommen und dafür zur Verfügung stehenden hochwertigen Entsorgungskapazitäten. Um dies zu gewährleisten, werden im Abfallwirtschaftsplan die notwendigen Rahmenbedingungen aufgezeigt.

Die Umsetzung der oben genannten Anforderungen im Land Brandenburg war und ist mit tief greifenden Veränderungen in der öffentlichen Abfallentsorgung verbunden, die vor allem durch eine völlig neue Verteilung von Abfällen auf die einzelnen Entsorgungswege sowie durch eine relevante Änderung des durch die örE zu entsorgenden Abfallaufkommens, insbesondere bei Gewerbeabfällen, gekennzeichnet sind.

Diese neuen Strukturen und Rahmenbedingungen wurden der Planung zugrunde gelegt. Sie lassen sich im Wesentlichen wie folgt beschreiben:

  • Von 34 im Vorfeld des 1. Juni 2005 noch betriebenen Siedlungsabfalldeponien wurden 24 geschlossen. Von den restlichen zehn Siedlungsabfalldeponien können nur fünf über den 15. Juli 2009 hinaus unbefristet weiter betrieben werden. Die hohen Anforderungen an die weiter betriebenen Deponien bedingen einen Anstieg der durchschnittlichen Deponiepreise im Land Brandenburg.
  • Das Erfordernis zur Vorbehandlung organikhaltiger Abfälle sowie von Abfällen mit einem relevanten Anteil an brennbaren Stoffen führt zur Schaffung umfangreicher Restabfallbehandlungskapazitäten bei gleichzeitig erheblichem Masserückgang der Deponiefraktion.
  • Die Menge der bei der Restabfallbehandlung abgetrenntenheizwertreichen Bestandteile aus den gemischten Siedlungsabfällen ist so groß, dass der Bedarf für einen völlig neuen Entsorgungsbereich, die Aufbereitung und energetische Verwertung von Ersatzbrennstoffen, besteht.
  • Die höheren Deponiepreise lassen für in der Vergangenheit abgelagerte Abfälle eine Verwertung attraktiver werden. Außerdem wird geeigneter Bauschutt und Bodenaushub verstärkt für Deponieschließungsmaßnahmen eingesetzt. Diese Abfälle werden den örE nicht mehr zur Beseitigung überlassen.
  • Eine Ablagerung bisher deponierter Bau- und Gewerbeabfälle sowie von Sortierrückständen aus diesen Bereichen ist aufgrund der neuen Ablagerungsanforderungen in vielen Fällen nicht mehr möglich. Die örE machen erforderlichenfalls auch von der Möglichkeit Gebrauch, bestimmte Abfälle von der Entsorgung auszuschließen, um den überwiegenden Anteil der überlassenen Abfälle, vor allem aus Haushaltungen und Kleingewerbe, mit den verfügbaren Behandlungskapazitäten und bei kalkulierbarem Kosten- und Investitionsrisiko auf Dauer sicher entsorgen zu können.
  • Die sehr hohen Anforderungen an die abzulagernden Abfälle führen zu einem erhöhten Behandlungsaufwand. Daraus resultieren steigende Entsorgungskosten bei der mengenrelevanten Gruppe der gemischten Bau- und Gewerbeabfälle.
  • Der Zwang zur Vorbehandlung von Abfallgemischen aus dem Bau- und Gewerbeabfallbereich führt zu einem großen Druck auf die vorhandenen Sortier- und Aufbereitungskapazitäten. Als Folge knapper werdender Kapazitäten sowie gestiegener Entsorgungskosten für Sortierrückstände werden sich am Markt höhere Annahmepreise durchsetzen.
  • In den letzten Jahren wurden große Mengen an Sortierrückständen aus der Aufbereitung von Abfallgemischen aus dem Bau- und Gewerbeabfallbereich, die ursprünglich nicht im Land Brandenburg angefallen waren, auf Brandenburger Deponien entsorgt. Mit dem Wegfall des Kostenvorteils für die Ablagerung auf solchen Altdeponien werden diese Abfälle nicht mehr beziehungsweise nur noch in stark reduziertem Umfang im Land Brandenburg entsorgt werden.

3.2.1 Restabfallbehandlung

Restabfälle, die nicht direkt deponiert oder verwertetwerden können, müssen einer Behandlung zugeführt werden. Im Rahmen der öffentlichenAbfallentsorgung handelt es sich dabei um:

  • die den örE im Rahmen ihrer Entsorgungspflicht überlassenen Restabfälle und
  • Restabfälle aus der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung Berlins, die aufgrund vertraglicher Regelungen im Land Brandenburg entsorgt werden. (Abbildung 2)

Restabfallbehandlung

Abbildung 2: Restabfallbehandlung

Im Abfallwirtschaftsplan - Teilplan Siedlungsabfälle des Landes Brandenburg [1], der im Jahr 2000 in Kraft trat, wurde in den Zielen der Entsorgungsplanung für die Vorbehandlung der Restabfälle auf die „… Kombination aus mechanisch-biologischer Behandlung und thermischer Behandlung der heizwertreichen Fraktion und anschließender Beseitigung der so behandelten Abfälle …“ orientiert. Im Ergebnis der Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Konzeptionen der örE erfolgt die Restabfallbehandlung im Land Brandenburg flächendeckend durch stoffspezifische Behandlungsverfahren, vor allem durch mechanisch-biologische Verfahren. Einige Behandlungsanlagen sind ausschließlich auf eine mechanische Trennung beziehungsweise Aufbereitung ausgerichtet. Die weitere erforderliche Aufbereitung erfolgt dann in externen Anlagen. Bezogen auf die Masse der mit den vorgenannten Verfahren behandelten Restabfälle werden im Landesmittel etwa 44 Prozent heizwertreiche Bestandteile und 5 Prozent Metalle zur Verwertung abgetrennt sowie ein Anteil von circa 29 Prozent deponiert (Abbildung 3). Bei dem verbleibenden prozentualen Anteil handelt es sich überwiegend um Feuchtigkeitsverluste sowie um geringe Mengen mechanisch nicht weiter aufbereitbarer Störstoffe, die einer externen thermischen Behandlung außerhalb des Landes Brandenburg zugeführt werden müssen. Letzteres gilt auch für spezielle Abfälle, die sich nicht für die Behandlung in den genannten Anlagen eignen (zum Beispiel Dachpappe, medizinische Abfälle).

Abfallströme aus der Restabfallbehandlung im Land Brandenburg

Abbildung 3: Abfallströme aus der Restabfallbehandlung im Land Brandenburg

Anhand dieser Massebilanz wird deutlich, dass unter Brandenburger Bedingungen die energetische Verwertung der heizwertreichen Fraktion von besonderer Bedeutung für die Gewährleistung der Entsorgungssicherheit ist. Deshalb wurden die Kapazitäten zur energetischen Verwertung in die Betrachtungen und damit in den sachlichen Geltungsbereich des AWP aufgenommen.

3.2.2 Deponierung

Die Deponierung stellt nach Ausschöpfung der Verwertungspotenziale und nach erforderlicher Vorbehandlung die letzte Senke für die Beseitigung aller Abfälle dar.

Im Rahmen der Abfallwirtschaftsplanung sind dabei vor allem folgende Abfälle zu betrachten:

  • vorbehandelte Abfälle aus der Restabfallbehandlung,
  • direkt deponierbare Abfälle der örE und
  • direkt deponierbare Abfälle aus der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung Berlins. (Abbildung 4)

Darüber hinaus werden deponiefähige Abfälle, die von der Entsorgung durch die örE ausgeschlossen wurden, abgelagert. Diese sind nach vorliegendem Kenntnisstand aufgrund ihrer Mengenrelevanz für die Bewertung der Entsorgungssicherheit nur von geringer Bedeutung.

Deponierung

Abbildung 4: Deponierung

Beim Entsorgungsweg Deponierung sind der Verbrauch an Deponievolumen und das verbleibende Restvolumen die entscheidenden Planungsgrößen. Somit sind für die Planung neben der deponierten Masse die durchschnittliche Einbaudichte und der zusätzliche Deponievolumenverbrauch durch Materialien für deponiebautechnische Zwecke, wie zum Beispiel tägliche Abdeckung und Wegebau, zu beachten. Angesichts der veränderten Zusammensetzung der Abfälle wird von einer erheblichen Steigerung der Ablagerungsdichte auf circa 1,3 Mg/m3 ausgegangen. Die verbesserten einbautechnischen Eigenschaften der behandelten Abfälle reduzieren den Bedarf an Materialien, die für deponiebautechnische Zwecke zusätzlich eingesetzt werden müssen. Für diesen Zweck wurde ein durchschnittlicher Verbrauch von nur noch 5 Prozent des in Anspruch genommenen Deponievolumens angesetzt.

3.2.3 Energetische Verwertung

Da die Restabfallentsorgung im Land Brandenburg von der stoffspezifischen Behandlung geprägt ist, kommt der energetischen Verwertung eine entscheidende Bedeutung zu. In den dafür erforderlichen Anlagen werden geeignete Abfälle als Ersatzbrennstoffe im Rahmen der Mitverbrennung gemeinsam mit konventionellen Brennstoffen oder allein im Rahmen der Monoverbrennung mit dem Hauptzweck der Energiegewinnung eingesetzt. Eine Besonderheit stellen Zementwerke dar, in denen die Ersatzbrennstoffe sowohl energetisch als auch stofflich vollständig verwertet werden. Ersatzbrennstoffe werden hergestellt aus:

  • der heizwertreichen Fraktion aus der Restabfallbehandlung,
  • heizwertreichen Abfällen aus der Sonstigen Abfallbehandlung (zum Beispiel Sperrmüll, Kunststoffabfälle, Altholz, geeignete Sekundärabfälle aus sonstigen Abfallbehandlungsanlagen). (Abbildung 5)

Energetische Verwertung

Abbildung 5: Energetische Verwertung

Im Zusammenhang mit dem vorgenommenen Aufkommensund Kapazitätsvergleich zum Nachweis der Entsorgungssicherheit der erzeugten Ersatzbrennstoffe ist Folgendes grundsätzlich zu berücksichtigen:

  • Aufgrund der verfügbaren Informationen können gesichert nur Daten zu Ersatzbrennstoffen herangezogen werden, die im Land Brandenburg angefallen sind. Die im Land Brandenburg existierenden Verbrennungsanlagen setzen aber auch außerhalb Brandenburgs erzeugte Abfälle ein. Die durch diese Abfälle gebundenen Verwertungskapazitäten stehen für Ersatzbrennstoffe aus Brandenburg nicht zur Verfügung. Da es sich beim Einsatz der Ersatzbrennstoffe um eine energetische Verwertung handelt, ist eine direkte staatliche Einflussnahme auf die Verfügbarkeit dieser Kapazitäten nicht möglich. Die Nutzung zulässiger Entsorgungswege für diese Abfälle unterliegt vielmehr vorrangig den Gesetzen des Marktes. Daher ist eine detaillierte Bewertung dieses Entsorgungsweges nur eingeschränkt möglich.
  • Die Entsorgungspraxis zeigt, dass die Qualitätsanforderungen der Verbrennungsanlagen an die Ersatzbrennstoffe individuell unterschiedlich sind. In Abhängigkeit von der Aufbereitungstechnologie und den behandelten Abfällen sind auch die erzielten Qualitäten der erzeugten Ersatzbrennstoffe unterschiedlich. Insbesondere aufgrund der dazu bisher nur in geringem Umfang vorliegenden Erfahrungen ist eine Beurteilung der Auswirkungen auf zukünftige Entsorgungsmöglichkeiten nur bedingt möglich.
  • Besondere Schwierigkeiten bei der Verbrennung bereitet der oftmals zu hohe Chlorgehalt in den Ersatzbrennstoffen aus aufbereiteten Siedlungsabfällen. Dieser ist in erster Linie auf PVC-Anteile, die vorrangig aus Gewerbeabfällen stammen, zurückzuführen. Im Rahmen des „Runden Tisches Gewerbeabfallentsorgung“ (Kapitel 4.2, Abschnitt „Runder Tisch Gewerbeabfallentsorgung“) wurden Möglichkeiten zur Vermeidung des PVC-Eintrags in die Ersatzbrennstoffe erörtert und vorhandene beziehungsweise zu erwartende Entsorgungswege für PVC-Abfälle aufgezeigt.

Die im Rahmen der energetischen Verwertung anfallenden Sekundärabfälle wie Verbrennungsrückstände oder Abfälle aus der Rauchgasreinigung werden entsprechend dem sachlichen Geltungsbereich des vorliegenden AWP nicht betrachtet.

3.3 Aufkommen und Entsorgungswege

Auf der Grundlage der gegenwärtigen abfallwirtschaftlichen Situation im Land Brandenburg wurde eine Abschätzung der Verteilung der Abfälle, die in Zuständigkeit der örE entsorgt werden, auf die zu betrachtenden Entsorgungswege vorgenommen. Da sich infolge der neuen Anforderungen an die Restabfallentsorgung auch noch während der Planerstellung wesentliche Änderungen vollzogen haben, wurde zusätzlich zu den bereits vorliegenden Informationen eine weitere aktuelle Befragung der örE durchgeführt. Das Ergebnis ist in Tabelle 4 dargestellt. Die Restabfallbehandlung als Vorbereitungsschritt eines Großteils der überlassenen Abfälle zur nachfolgenden Deponierung und energetischen Verwertung ist ebenfalls ausgewiesen. Deshalb enthalten die Entsorgungswege Deponierung und energetische Verwertung einerseits Mengen, die aus der Restabfallbehandlung stammen und andererseits Mengen, die ihnen direkt zugeführt werden. Die Zuordnung zu den Entsorgungswegen erfolgte anhand der Kategorien der Europäischen Abfallstatistikverordnung [18].

Bereits im AWP - Teilplan Siedlungsabfälle aus dem Jahr 2000 wurde eine Variante zu entsorgender Abfallmengen prognostiziert, die davon ausging, dass die vom Land Brandenburg favorisierte abfallwirtschaftliche Strategie zu grundsätzlich positiven Effekten führt (Minimalvariante). Dieser Prognoseansatz hat sich bis hin zum aktuellen Ist-Stand voll bestätigt, so dass der dieser Strategie unterlegte methodische Ansatz zur Entwicklung der Abfallmengen und zur Verteilung der Stoffströme aufgrund der gewonnenen Erfahrungen und der aktuellen Informationen im vorliegenden AWP nahtlos fortgeführt werden kann (Abbildung 3). Diese positiven Ergebnisse sind Anlass dafür, die Prognose (Kapitel 5) nur noch für eine Variante („Real-Szenario“) auszuweisen.

Tabelle 4: Aufkommen der den örE überlassenen Abfälle

KategorieKurzbezeichnungAufkommenEntsorgung
RestabfallbehandlungDeponierung*energetische Verwertung*Sonstige Abfallbehandlung**
[Mg][Mg][m3][Mg][Mg]
02 Anorganische Abfälle 0 - 0 - -
07 Lacke, Farben, Chemikalien 500 - 0 500 0
09 Organische Schlämme und Flüssigkeiten 500 200 0 500 -
11 Schlämme von Industrieabwässern 1.600 - 1.300 - -
13 Medizinische Abfälle 3.500 - - - 3.500
15 Metallische Abfälle 5.100 - - - 5.100
17 Altglas 300 - 100 - 200
19 Papier- und Pappeabfälle 148.100 - - - 148.100
20 Gummiabfälle 500 - - 500 -
21 Kunststoffabfälle 1.400 - - 1.100 300
22 Holzabfälle 4.200 - - 4.200 -
24 Textilabfälle 900 200 - 200 700
26 Elektroaltgeräte 600 - - - 600
30 Batterien 0 - - - 0
32 Tierische und pflanzliche Abfälle 16.000 3.900 900 1.900 12.100
33 Tierische Abfälle von Nahrungsmittelzubereitungen 0 - - - 0
34 Tierische Ausscheidungen 0 - - - 0
35 Hausmüll und ähnliche Abfälle 599.900 592.800 133.300 263.500 18.700
36 Gemischte Abfälle 0 0 - 0 -
38 Sortierrückstände 66.100 54.900 24.300 26.600 -
40 Gewöhnliche Schlämme 2.100 2.100 700 100 -
41 Baggergut 1.800 - 1.400 - -
42 Mineralische Abfälle 120.000 19.900 84.200 15.700 -
44 Verbrennungsrückstände 1.000 - 800 - -
Gesamt 974.300 674.000 247.000 314.900 189.400

* Abfälle aus der Restabfallbehandlung und direkt beziehungsweise nach Aufbereitung zugeführte Abfälle
** siehe auch Zuordnung Tabelle 2

Zeichenerklärung nach DIN 55 301
0 = weniger als 50, jedoch mehr als nichts
- = nichts vorhanden

Die Abfallkategorien 19, 35, 38 und 42 umfassen 97 Prozent der Abfälle, die den örE überlassen werden. Für die weiteren Betrachtungen innerhalb des AWP spielen die Abfälle der anderen  Kategorien nur noch eine untergeordnete Rolle.

- Papier- und Pappeabfälle (Kategorie 19)

Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Papier- und  Pappeabfälle, die gemeinsam mit gebrauchten Papier-/ Pappeverpackungen über das Duale System erfasst wurden. Diese Abfälle werden vollständig einer Verwertung zugeführt.

- Hausmüll und ähnliche Abfälle (Kategorie 35)

Die Abfälle dieser Kategorie müssen grundsätzlich einer Restabfallbehandlung zugeführt werden. Diese Kategorie wird zu 82 Prozent von Hausmüll und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen (das sind zum Beispiel Abfälle aus Büros, Handelseinrichtungen und Produktionsbetrieben) dominiert. Da die getrennte Sammlung von trockenen Wertstoffen aus Haushaltungen im Land Brandenburg erfolgreich durchgeführt wird, liegt bei der Abfallart Hausmüll das größte Potenzial für weitere Maßnahmen zur Getrennthaltung bei den biogenen Abfällen. Die verbleibenden Möglichkeiten zur Abtrennung verwertbarer Anteile im Rahmen der Restabfallbehandlung richten sich bei allen Abfällen der Kategorie 35 vor allem auf heizwertreiche Bestandteile sowie Metalle.

Sperrmüll macht 16 Prozent der Kategorie 35 aus. Im Rahmen der Restabfallbehandlung wird Sperrmüll fast vollständig zu verschiedenen verwertbaren Fraktionen aufbereitet (Metall, Holz zur stofflichen Verwertung, Ersatzbrennstoff). Der verbleibende nach der Behandlung zu deponierende Anteil ist sehr gering. Sperrmüll enthält einen verhältnismäßig hohen Anteil an Matratzen und Polstern, deren Aufbereitung mittels der in der Restabfallbehandlung überwiegend eingesetzten Standardtechnik erhebliche Probleme bereitet. Hier besteht noch ein besonderer Entwicklungsbedarf.

- Sortierrückstände (Kategorie 38)

Den größten Anteil an dieser Kategorie haben mit 64 Prozent Sortierrückstände aus der mechanischen Abfallbehandlung. Mengenmäßig bedeutsam sind dabei Sortierrückstände aus der mechanischen Behandlung von Bauabfällen, Gewerbeabfällen, Sperrmüll und gebrauchten Verpackungen. Heizwertreiche Sortierrückstände eignen sich ohne spezielle Aufbereitung im Regelfall nicht für eine direkte energetische Verwertung. Zum Teil müssen Sortierrückstände aufgrund höherer biogener Anteile mechanisch-biologisch behandelt werden (zum Beispiel Rückstände aus der Sortierung von Leichtverpackungen). Die mineralische Restfraktion aus der Bauabfallaufbereitung kann in der Regel direkt deponiert werden. Ein Anteil von circa 30 Prozent der Sortierrückstände aus der mechanischen Aufbereitung kann zu Ersatzbrennstoffen verarbeitet werden.

- Mineralische Abfälle (Kategorie 42)

Sie besteht zu 59 Prozent aus Beton, Ziegel, Fliesen, Keramik, Bodenaushub und Mineralien beziehungsweise Gemischen aus diesen Abfällen. Diese Abfälle können direkt deponiert werden. In der Europäischen Statistikverordnung werden unter der Kategorie 42 auch die gemischten Bau- und Abbruchabfälle geführt, die in der Regel einen höheren Anteil organischer Bestandteile enthalten. Diese bedürfen daher in jedem Fall einer Aufbereitung in einer dafür geeigneten Anlage. Sie werden deshalb dem Entsorgungsweg Restabfallbehandlung zugeordnet.

3.4 Entsorgungskapazitäten und Bewertung des Ist- Standes

Im Weiteren erfolgt eine Gegenüberstellung des Aufkommens und der zum Zeitpunkt der Planerstellung verfügbaren Kapazitäten für die relevanten Entsorgungswege der überlassenen Restabfälle sowie eine Bewertung der Ist-Situation.

Die nachfolgende Abbildung 6 widerspiegelt die Entsorgungswege bei der Restabfallentsorgung im Land Brandenburg zum Zeitpunkt der Planerstellung.

Abbildung 6: Entsorgungswege der Restabfälle im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2006)

Entsorgungswege der Restabfälle im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2006)

Restabfallbehandlung

  • Aufkommen: circa 674.000 Mg/a
  • Entsorgungskapazitäten: 1.068.000 Mg/a

Bis Mitte 2006 wurden im Land Brandenburg neun Anlagen zur mechanisch-biologischen beziehungsweise mechanischen Behandlung von Restabfällen in Betrieb genommen. Diese Anlagen verfügen über eine ausreichende Kapazität zur Behandlung der Abfälle, die durch die örE zu entsorgen sind. Entweder sind die örE selbst Betreiber dieser Anlagen oder haben mit den Eigentümern Verträge abgeschlossen. So verfügen der Landkreis Havelland (MBA Nauen), der KAEV „Niederlausitz“ (MBS Lübben), der AEV „Schwarze Elster“ (MBA Freienhufen, Vergärung) und der ZAB Nuthe-Spree (MBS Niederlehme) über eigene Behandlungsanlagen. Die übrigen örE haben zur Entsorgung ihrer Restabfälle langfristige Verträge beziehungsweise Verträge mit Verlängerungsoptionen mit privaten Entsorgungsunternehmen geschlossen. Die MEAB mbH (MBA Vorketzin, MBA Schöneiche) wurde von den Landkreisen Prignitz, Ostprignitz-Ruppin, Märkisch-Oderland, Oberhavel, Barnim und Spree-Neiße sowie von den Städten Cottbus und Potsdam mit der Restabfallbehandlung beauftragt. Die Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH wurde von der Stadt Brandenburg an der Havel und  dem Landkreis Potsdam-Mittelmark, die Recon-T GmbH vom Landkreis Uckermark sowie die Rohstofftiger Gesellschaft für Wertstoffaufbereitung und Recycling mbH von der Stadt Frankfurt (Oder) beauftragt.

Einige Anlagen werden auch für die Behandlung von Abfällen genutzt, die nicht der Entsorgungspflicht Brandenburger örE unterliegen. Das sind vor allem Abfälle aus Berlin. In geringerem Umfang werden auch Abfälle aus anderen Bundesländern sowie von der Entsorgung ausgeschlossene Abfälle aus dem Land Brandenburg behandelt. Damit ist grundsätzlich davon auszugehen, dass diese Behandlungskapazitäten ausgelastet sind.

Limitierender Faktor ist die Kapazität der biologischen Behandlungsstufen, bei denen im Gegensatz zur mechanischen Aufbereitung verfahrensbedingt kaum Variabilität hinsichtlich der Durchsatzleistung vorhanden ist. Deshalb haben sich die meisten Anlagenbetreiber zu einem Ausfallverbund zusammengeschlossen, um bei Anlagenausfällen oder bei planmäßigen zeitweiligen Abschaltungen von Anlagen zur Inspektion beziehungsweise Wartung über kurzfristige Ausweichmöglichkeiten zu verfügen. Neben den neun Restabfallbehandlungsanlagen (Tabelle 5) existieren im Land Brandenburg fünf Anlagen speziell zur Aufbereitung heizwertreicher Abfälle aus unterschiedlichen Herkunftsbereichen zu Ersatzbrennstoffen.

Tabelle 5: Restabfallbehandlungsanlagen im Land Brandenburg

Stand: Februar 2007

lfd. Nr.AnlagenbezeichnungBehandlungsverfahrenverfügbare Kapazität 2006 [Mg/a]Bemerkungen
01 MA Recyclingzentrum Jänschwalde MA 200.000
02 MA Recyclingpark Brandenburg MA 140.000
03 MA Recon-T (Schwedt) MA 65.000
04 MBA Vorketzin MBA 180.000
05 MBA Nauen - Schwanebeck MBA 88.500 davon 40.000 Mg/a zur ausschließlich biologischen Behandlung aus externer mechanischer Aufbereitung (davon 35.000 Mg/a Berliner Abfälle vertraglich gebunden)
06 MBA Schöneiche MBA 180.000 davon 75.000 Mg/a für Abfälle aus Berlin vertraglich gebunden
07 MBS Lübben - Ratsvorwerk MBS 30.000
08 MBA Freienhufen MBA 50.000 mit Anaerobstufe
09 MBS Niederlehme MBS 135.000
Gesamt 1.068.500 davon 110.000 Mg/a für Berlin vertraglich gebunden

Ein Vorhaben zum Bau einer Müllverbrennungsanlage mit einer Kapazität von 80.000 Mg/a wurde trotz Vorliegen einer Teilgenehmigung nicht weiter vorangetrieben. Die Realisierung der Anlage ist nicht absehbar. Darüber hinaus sind aktuell keine Planungen für weitere Restabfallbehandlungsanlagen beziehungsweise die Erweiterung vorhandener Anlagen bekannt.

Zum 1. Juni 2005 waren noch nicht alle erforderlichen Behandlungsanlagen für Restabfälle in Betrieb genommen beziehungs­weise mit voller Kapazität verfügbar. Grund dafür waren vor allem normale Anlaufprobleme bei der Inbetriebnahme, Havarien während des Probebetriebs und Verzögerungen bei der Errichtung durch Herstellerinsolvenzen. Zur Überbrückung des Zeitraumes bis zum Erreichen der vollen Leistungsfähigkeit wurden Abfälle in anderen Entsorgungsanlagen, zum Teil außerhalb des Landes, behandelt oder dafür genehmigten Zwischenlagern im Land Brandenburg zugeführt (Tabelle 6). Aufgrund des noch bestehenden Defizits bei den Kapazitäten für die energetische Verwertung müssen auch abgetrennte heizwertreiche Abfallbestandteile beziehungsweise Ersatzbrennstoffe zwischengelagert werden (Abschnitt energetische Verwertung sowie Kapitel 3.2.3).

Es gibt an fünf Standorten Zwischenlager mit einer genehmigten Gesamtkapazität von circa 430.000 m3.

Tabelle 6: Zwischenlagerkapazitäten für Restabfälle in Brandenburg

Stand: Oktober 2006

lfd. Nr.AnlagenbezeichnungKapazität
01 Deponie Vorketzin 140.000 m3
02 Deponie Schöneiche 110.000 m3
03 Deponie Alte Ziegelei 43.000 m3
04 KurzzeitlagerTagebau Meuro 120.000 m3
05 Deponie Forst 19.000 m3
Gesamt 432.000 m3

Energetische Verwertung

  • Aufkommen: circa 315.000 Mg/a
  • Entsorgungskapazitäten: 700.000 Mg/a

Im Land Brandenburg sind mehr Kapazitäten für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen vorhanden (Tabelle 7) als heizwertreiche Abfälle beziehungsweise Abfallbestandteile und daraus hergestellte Ersatzbrennstoffe im Land selbst anfallen. Theoretisch werden die verfügbaren Verwertungskapazitäten der drei vorhandenen Anlagen nur zu circa 45 Prozent durch Abfallmengen der örE des Landes Brandenburg ausgelastet. Die restlichen Kapazitäten werden durch im Land Brandenburg angefallene, aber nicht überlassene Abfälle zur Verwertung sowie durch überregional angefallene Abfälle in Anspruch genommen. Trotz dieser eigentlich günstigen Ausgangssituation müssen aufgrund des bundesweiten Kapazitätsdefizits und aufgrund von Verfügbarkeitsproblemen der thermischen Anlagen zum Zeitpunkt der Planerstellung sogar Brandenburger heizwertreiche Abfälle beziehungsweise daraus hergestellte Ersatzbrennstoffe zwischengelagert werden (Abschnitt Restabfallbehandlung sowie Kapitel 3.2.3).

Tabelle 7: Thermische Anlagen für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Land Brandenburg

Stand: Dezember 2006

lfd. Nr.Anlagenbezeichnungverfügbare Kapazität 2006 [Mg/a]zukünftig verfügbare Kapazität [Mg/a]Bemerkungen
01 Braunkohlenkraftwerk Jänschwalde 400.000 400.000
02 Industriekraftwerk Premnitz 100.000 100.000
03 Energetische Verwertungsanlage Premnitz 0 130.000 im Bau und voraussichtliche Inbetriebnahme 2008
04 Kraftwerk Sonne Großräschen 0 235.000 im Bau und voraussichtliche Inbetriebnahme 2007
05 Heizkraftwerk Leipa Schwedt 0 200.000 im Genehmigungsverfahren, voraussichtlicher Baubeginn 2007 und Inbetriebnahme 2009
06 EBS - IKW Rüdersdorf 0 250.000 im Bau und voraussichtliche Inbetriebnahme 2008
07 Zementwerk Rüdersdorf 200.000 200.000
08 EBS - Heizkraftwerk Spremberg 0 300.000 in  Planung,voraussichtlicherBaubeginn 2008 und Inbetriebnahme 2009
Gesamt 700.000 1.815.000

Deponierung

  • Aufkommen: circa 247.000 m3/a
  • Entsorgungskapazitäten: 10.800.000 m3

Auf den Deponien, die die örE selbst betreiben, werden im Wesentlichen nur die ihnen überlassenen Abfälle entsorgt. Auf den nicht kommunalen Deponien werden zusätzlich zu den im Auftrag der örE entsorgten auch Abfälle, die von der Entsorgungspflicht ausgeschlossen wurden, sowie Abfälle aus Berlin und in Einzelfällen aus anderen Regionen angenommen. Trotz der Schließung der überwiegenden Zahl der Siedlungsabfalldeponien zum 31. Mai 2005 sind im Land Brandenburg aktuell ausreichend Kapazitäten für die Deponierung von Abfällen vorhanden. Gegenwärtig werden noch 14 öffentlich zugängliche Deponien betrieben (Tabelle 8 und Tabelle 9). Davon werden neun auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung nach § 6 AbfAblV [8] befristet bis zum 15. Juli 2009 genutzt.

Tabelle 8: Siedlungsabfalldeponien

Stand: Oktober 2006

lfd. Nr.DeponieAblagerungsphase zum 16. Juli 2009 beendetRestvolumina ab 1. Januar 2005 [Mio. m3]Restvolumina, die die Anforderungen ab 2009 erfüllen [Mio. m3]
01 Deponie Alte Ziegelei x 0,1 0
02 Deponie Pinnow x 0,1 0
03 Hausmülldeponie Eberswalde-Ostend x 0,2 0
04 Siedlungsabfall-Deponie Forst x 0,1 0
05 Siedlungsabfall-Deponie Hörlitz 1,0 1,0
06 Deponie Lübben-Ratsvorwerk 0,3 0,3
07 Deponie Bölkershof x 0,02 0
08 Deponie Schwanebeck b. Nauen 0,4 0,4
09 Siedlungsabfalldeponie Schöneiche 0,6 2,5
10 Siedlungsabfalldeponie Vorketzin 4,0 2,5
Gesamt 10,8 6,7

Tabelle 9: Inertdeponien (ohne Betriebsdeponien)

Stand: Oktober 2006

lfd. Nr.DeponieAblagerungsphase zum 16. Juli 2009 beendetRestvolumina ab 1. Januar 2005 [Mio. m3]Restvolumina, die die Anforderungen ab 2009 erfüllen [Mio. m3]
01 Bauschuttdeponie Deetz x 1,5 0
02 Asbest- und Bauschuttdeponie Dobbrikow x 0,01 0
03 Bauschutt-Mineralstoffdeponie Reuthen x 0,1 0
04 Bauschuttdeponie Petersdorf x 0,2 0
Gesamt 1,81 0

4 Maßnahmen zur Umsetzung  abfallwirtschaft­licher Ziele

Zur Neuorganisation der Entsorgungswege infolge der seit dem 1. Juni 2005 geltenden abfallwirtschaftlichen Anforderungen wurden in den letzten Jahren eine Reihe von Strategien und Maßnahmen sowohl durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger als auch die zuständigen Abfallwirtschaftsbehörden ergriffen. Dies ist auch in Zukunft erforderlich, um qualitativ und quantitativ ausreichende sowie effiziente Entsorgungsmöglichkeiten zu sichern. Wesentliche Grundlagen dabei sind die Bereitstellung und der Austausch von Informationen zu gesammelten Erfahrungen, vorhandenen Problemen und Lösungsmöglichkeiten.

Ziele sind vor allem die Gewährleistung einer ordnungsgemäßen und effizienten Restabfallentsorgung, insbesondere die Vermeidung von Entsorgungsengpässen sowie die Überprüfung der abfallwirtschaftlichen Vorgaben und Planungen auf ihre Wirksamkeit und künftige Notwendigkeit.

Die im Folgenden beschriebenen Strategien und Maßnahmen sind in ihrer Gesamtheit geeignet, die Entsorgungssituation nachhaltig zu beeinflussen. Sie stehen in Wechselwirkung mit Menge und Qualität der zu entsorgenden Abfälle und den sich weiter entwickelnden Entsorgungsstrukturen.

4.1 Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen  Entsor­gungsträger

Die vielfältigen Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger tragen in hohem Maße dazu bei, einen spürbaren Einfluss auf das Verhalten der an der Entsorgung Beteiligten auszuüben. Ihre Entscheidungen und Maßnahmen sind insbesondere darauf gerichtet, im Rahmen der aktuellen Rechtssetzung eine effiziente kommunale Abfallwirtschaft zu betreiben, die dem Bürger und Gewerbetreibenden Entsorgungssicherheit für die überlassenen Abfälle zu akzeptablen Gebühren bietet. Dazu stehen ihnen eine Reihe von Handlungs- und Einflussmöglichkeiten zur Verfügung, die im Folgenden beispielhaft benannt werden:

  • Die wichtigste Grundlage für die abfallwirtschaftliche Planung der örE, aus der sich alle weiteren wesentlichen Aktivitäten ableiten, stellt das kommunale Abfallwirtschaftskonzept dar. Im Rahmen seiner Erstellung erfolgt durch die Beteiligung der politischen Verantwortungsträger, der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit eine umfassende Einbindung aller Akteure und Betroffenen in den Planungsprozess, womit deren größtmögliche Einflussnahme auf die Ausgestaltung der Abfallwirtschaft in der Region gewährleistet wird.
  • Die kommunalen Satzungen über die Abfallentsorgung regeln beispielsweise den Anschluss- und Benutzungszwang und den Ausschluss von Abfällen von der Entsorgung. Sie stellen damit für die örE ein wichtiges Steuerungsinstrument dar.
  • Die in den Gebührensatzungen  enthaltenen Gebührenmodelle sind besonders geeignet, das Verhalten der Abfallerzeuger zu beeinflussen und entsprechende Anreize hinsichtlich der Vermeidung und Verwertung von Abfällen zu schaffen. Unter Berücksichtigung der öffentlichen Belange sind die örE bestrebt, durch möglichst verursachergerechte Gebührenmodelle ein abfallarmes und umweltverträgliches Verhalten zu erreichen.
  • Die Öffentlichkeitsarbeit nimmt in den Kommunen einen breiten Raum ein. Die Bürger und Gewerbetreibenden werden nicht nur umfassend über die getrennte Einsammlung von Wertstoffen informiert, sondern auch über verschiedene Möglichkeiten der Abfallvermeidung. Zahlreiche örE bieten umweltpädagogische Veranstaltungen für Schulen und Kindergärten an. Die örE nutzen die vielfältigen Möglichkeiten der modernen Kommunikationsmedien.
  • Die Abfall- und Umweltberatungsleistungen der örE stehen nicht nur den Bürgern, sondern auch den Industrie- und Gewerbebetrieben der jeweiligen Region zur Verfügung. Intensive Kontakte, zum Beispiel nach dem 1. Juni 2005, gibt es bei der Beseitigung von Entsorgungsengpässen.
  • Im Zuge der Neustrukturierung der Abfallentsorgung haben die Kooperationen zwischen den örE an Bedeutung noch gewonnen. Zur Durchführung der Restabfallbehandlung gründeten der Landkreis Oder-Spree und der SBAZV den ZAB Nuthe-Spree. Andere führten gemeinsame Ausschreibungen von Entsorgungsleistungen durch. Außerdem gibt es zwischen den meisten örE einen regelmäßigen intensiven Erfahrungsaustausch. Vorübergehende Engpässe bei der Restabfallentsorgung nach dem 1. Juni 2005 wurden unter anderem durch Übernahme von Teilmengen durch andere örE abgebaut. Diese Zusammenarbeit trägt im besonderen Maße den neuen Gegebenheiten Rechnung und ist bereits an den künftigen Rahmenbedingungen einer modern organisierten Entsorgungswirtschaft ausgerichtet.

4.2 Kooperative Maßnahmen

- Zusammenarbeit zwischen örE und Abfallwirtschaftsbehörden

Eine wichtige Grundlage für abfallwirtschaftliche Planungen und Entscheidungen sowohl auf der Ebene der örE als auch auf Landesebene stellen die jährlich durch die örE erstellten und durch das LUA zusammengefassten und ausgewerteten Abfallbilanzen, weitere regional und landesweit ermittelte Daten zum Aufkommen und die prognostizierte Entwicklung des Aufkommens und der Entsorgung der Abfallmengen dar.

Darüber hinaus schafft die enge fachliche Begleitung der örE durch die Landesbehörden Planungs- und Rechtssicherheit und gewährleistet nicht zuletzt deren Gleichbehandlung. So trugen beispielsweise die Aktivitäten der Landesverwaltung zur Frage der Anwendung der TA Siedlungsabfall [10] in Bezug auf die mechanisch-biologische Vorbehandlung von Restabfällen dazu bei, den Deponiebetreibern und örE Rechtssicherheit auch für diesen Weg der Abfallbehandlung aufzuzeigen, die dann durch die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung bestätigt wurde. Auch in diesem Prozess gab es eine enge Zusammenarbeit mit verschiedenen Kommunen. So wurde zum Beispiel im Auftrag des Kommunalen Abfallentsorgungsverbandes „Niederlausitz“ bei intensiver Begleitung durch das Landesumweltamt ein Gleichwertigkeitsnachweis (im Sinne von Nummer 2.4 TA Siedlungsabfall [10]) für die Ablagerung mechanisch-biologisch behandelter Abfälle erarbeitet.

- Forum Hochkalorik

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für die heizwertreichen Abfälle wurde 2002 auf Initiative des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MLUV) das Forum Hochkalorik eingerichtet. An dem Forum nehmen alle relevanten Betreiber von MBA/MBS-Anlagen, Hersteller von Ersatzbrennstoffen, Betreiber von energetischen Verwertungsanlagen sowie Vertreter von Abfallbehörden aus der Region teil. Es dient ihnen als Podium zum Austausch von Informationen, zur Vermittlung von Erfahrungen und zum frühzeitigen Erkennen von Problemen. Inzwischen wird das Forum durch die Teilnehmer selbst getragen.

- Runder Tisch Gewerbeabfallentsorgung

Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Entsorgung wurden alle notwendigen Maßnahmen ergriffen und rechtzeitig Vorsorge getroffen, um den neuen technischen und organisatorischen Anforderungen gerecht zu werden. Dazu zählen auch eingerichtete Zwischenlagerkapazitäten, die nach dem 1. Juni 2005 in Anspruch genommen werden mussten.

Viele Erzeuger und Besitzer von Abfällen haben die Folgen der Beendigung der Deponierung unbehandelter Abfälle teilweise unterschätzt. Trotz rechtzeitiger Hinweise seitens der zuständigen Behörden wurde von Teilen der privaten Wirtschaft bis zum 1. Juni 2005 keine ausreichende Vorsorge für die ordnungsgemäße Abfallbehandlung für ihre außerhalb der Entsorgungsverantwortung der örE verwerteten Gewerbeabfälle geschaffen. Dadurch kam es zu temporären Entsorgungsengpässen, die aber nur zum Teil auf Kapazitätsengpässen beruhten. Vielmehr mussten sich viele Abfallbesitzer erst auf die neuen Entsorgungswege und -preise einstellen. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit dem Forum Hochkalorik wurde vonseiten des Landes der „Runde Tisch Gewerbeabfallentsorgung“ ins Leben gerufen. In diesen Erfahrungsaustausch einbezogen wurden Abfallerzeuger, Sortier- und Verwertungsbetriebe sowie Betreiber von Abfallbeseitigungsanlagen. Ziel war es, Entsorgungsengpässe zu erkennen und für deren Beseitigung Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Darüber hinaus konnten in diesem Rahmen betriebliche Maßnahmen zur Vermeidung und Verwertung von Abfällen diskutiert und damit ebenfalls Entsorgungslösungen gefördert werden. Tatsächliche Entsorgungsprobleme für einzelne Abfallarten wurden nur für PVC, organikhaltige Abfallgemische mit Asbestverunreinigung und Brandabfälle festgestellt. Langfristig kommt es nach Auffassung der Beteiligten aufgrund der Marktmechanismen zu einem Ausgleich zwischen Angebot und Nachfrage an Entsorgungskapazitäten.

- Zusammenarbeit mit dem Land Berlin

Durch die geografische Lage Berlins verbindet die beiden Bundesländer Berlin und Brandenburg eine enge Zusammenarbeit bei der Entsorgung der anfallenden Abfallmengen. Eine besondere Rolle spielt dabei die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB) als ein von beiden Ländern getragenes Entsorgungsunternehmen. In der Vergangenheit ging es vor allem um die ausreichende Bereitstellung von Deponiekapazitäten für die Ablagerung von Siedlungs- und Bauabfällen im Land Brandenburg. Mit der Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen sind die Entsorgungsanlagen der MEAB für die mechanisch-biologische Vorbehandlung und die Ablagerung der Abfälle bei- der Länder besonders wichtig. Neben den mineralischen Abfällen aus Berlin, die auch weiterhin auf den dafür zugelassenen Brandenburger Deponien abgelagert werden, sind es vor allem die Restabfälle mehrerer Brandenburger örE sowie ein Teil der Berliner Rest- und Sekundärabfälle, die in den mechanisch-biologischen Anlagen der MEAB behandelt werden. Dementsprechend ist das stabile Leistungsangebot dieser Anlagen von entscheidender Bedeutung für die Entsorgungssicherheit in den Ländern Brandenburg und Berlin. Dazu haben auch die Zwischenlagermöglichkeiten bei der MEAB mbH beigetragen, die vor allem auch für Berliner Rest- und Sekundärabfälle in der Übergangsphase nach dem 1. Juni 2005 genutzt wurden.

Darüber hinaus werden Restabfälle aus Berlin auch in anderen Anlagen Brandenburgs entsorgt. Bei Fragen zur energetischen Verwertung von Abfällen, die unter anderem im Forum Hochkalorik thematisiert werden, tauschen beide Länder ihre Erfahrungen aus.

Ein wesentlicher Effekt, der sich aus der Entsorgung Berliner und Brandenburger Abfälle im gemeinsamen Entsorgungsraum ergibt, besteht darin, dass die damit verbundenen Investitionen auch Arbeitsplätze schaffen und zur Wertschöpfung in der Region beitragen. Bei Gesetzgebungsvorhaben des Bundes erfolgt außerdem eine enge Abstimmung zwischen den Ländern Brandenburg und Berlin.

4.3 Ordnungsrechtliche Maßnahmen

Durch ordnungsrechtliche Maßnahmen können die gesetzlichen Anforderungen zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Abfällen durchgesetzt werden. Sie übernehmen dadurch gleichzeitig eineLenkungs- und Steuerungsfunktion, um die Entsorgungssicherheit zu gewährleisten.

Ein Beispiel dafür ist die Genehmigung von Zwischenlagern für die befristete Lagerung von Rest- und Sekundärabfällen. Zum 1. Juni 2005 konnten noch nicht alle genehmigten Restabfallbehandlungsanlagen in der Region den Betrieb aufnehmen beziehungsweise hatten noch nicht alle die volle Leistungsfähigkeit erreicht. Um Entsorgungsengpässe zu vermeiden, wurden auf Antrag Zwischenlager zur Lagerung eines Teils der zu behandelnden Rest- und Sekundärabfälle durch die zuständige Behörde genehmigt. Dabei war zu gewährleisten, dass die Abfälle entsprechend den vorgegebenen Fristen aus diesen Zwischenlagern ordnungsgemäß entsorgt werden. Von den Deponiebetreibern, denen dafür Zwischenlager genehmigt wurden, werden Sicherheitsleistungen verlangt.

Aufgrund der beschriebenen Situation wurde auch dem Export Brandenburger Abfälle im Rahmen der Notifizierung von Abfallexporten in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union besondere Aufmerksamkeit gewidmet. Den Anträgen auf den Export von Abfällen zur energetischen Verwertung in Anlagen der Europäischen Union wird zugestimmt, wenn diese den gleichen technisch-technologischen Standard aufweisen wie die Anlagen der Bundesrepublik.

Seit dem Erreichen der vollen Leistungsfähigkeit der Restabfallbehandlungsanlagen entspannt sich die Situation. Mit der Fertigstellung der geplanten und zum Zeitpunkt der Planerstellung zum Teil bereits im Bau befindlichen Anlagen für die energetische Verwertung von Ersatzbrennstoffen wird eine Normalisierung der Entsorgungssituation erreicht werden.

5 Prognose

5.1 Aufkommen und Entsorgungswege

5.1.1 Aufkommen

Der Prognose wird das aktuelle Aufkommen an überlassungspflichtigen Abfällen gemäß § 13 KrW-/AbfG zugrunde gelegt. Die Mengen der Abfälle, die von den örE in ihren aktuellen Satzungen (Stand 1. Januar 2006) von der Entsorgung ausgeschlossen wurden, sind in diesen Ausgangsdaten nicht mehr enthalten. Außerdem wurden Daten zu Abfällen zur Verwertung, die durch die örE in den Haushaltungen getrennt gesammelt wurden, nicht berücksichtigt (Kapitel 6). Die mengenrelevanten Abfallarten werden einer differenzierten Betrachtung der erwarteten Entwicklung im Zeitraum bis 2016 unterzogen. Aufgrund ihrer geringen Mengenrelevanz innerhalb ihrer Kategorien werden Abfälle wie zum Beispiel „Straßenkehricht“ (AS 20 03 03), „nicht kompostierte Fraktion von tierischen und pflanzlichen Abfällen“ (AS 19 05 02), „Arzneimittel“ (AS 20 01 32) im Weiteren für die Prognose nicht betrachtet. Zur Vereinfachung wird ihnen insgesamt die Entwicklungsdynamik unterstellt, die sich aus der Zusammenfassung der prognostizierten mengenrelevanten Abfälle ergibt. Diese Abfälle werden unter dem Begriff „weitere, für die örE nicht mengenrelevante Abfälle“ zusammengefasst.

Bei der Prognose der Aufkommensentwicklung wurden folgende Einflüsse berücksichtigt:

  • Annahmen beziehungsweise Prognosen der örE,
  • gesetzliche Vorgaben:
    • Abfallablagerungsverordnung [8],
    • Gewerbeabfallverordnung [11],
    • Verpackungsverordnung [14],
    • Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) [20],
  • absehbare Veränderungen in der Organisation der Abfallentsorgung durch die örE:
    • Einführung der Biotonne,
    • Ausschluss von Abfällen,
  • Entwicklung der Entsorgungskosten,
  • technische Entwicklungen:
    • weitere Einführung von Ident- und Verwiegungssystemen,
    • steigende Verwertungsquoten bei Gewerbeabfällen,
  • wirtschaftliche Entwicklungen,
  • Bevölkerungsentwicklung,
  • Entwicklungsdynamik der entsorgten Abfälle von 1999 bis 2004.

Die Auswirkungen dieser Einflussfaktoren auf die zu betrachtenden Abfälle werden im Folgenden weiter qualifiziert. Aufgrund der positiven Erfahrungen mit der im AWP - Teilplan Siedlungsabfälle aus dem Jahr 2000 ausgewiesenen Minimalvariante hinsichtlich der Übereinstimmung mit der tatsächlich eingetretenen Mengenentwicklung beziehungsweise Verteilung auf die Entsorgungswege erfolgt die Prognose nur noch für eine Variante („Real-Szenario“). Bei dieser Variante wurde davon ausgegangen, dass die vom Land Brandenburg favorisierte abfallwirtschaftliche Strategie grundsätzlich zu positiven Effekten führt.

5.1.1.1 Hausmüll und ähnliche Abfälle (Kategorie 35)

Diese mengenmäßig bedeutendste Kategorie umfasst in erster Linie Hausmüll, hausmüllähnliche Gewerbeabfälle und Sperrmüll.

Hausmüll

Auf das Aufkommen an Hausmüll wirken sich vor allem aus:

  • die allgemein rückläufige Bevölkerungsentwicklung,
  • die zu erwartende weitere Einführung von Ident- und Verwiegungssystemen bei der Abfallsammlung,
  • die Entwicklung der Entsorgungsgebühren und
  • die angestrebte weitere Einführung der Getrenntsammlung für Bioabfälle.

Alle diese Einflussfaktoren bewirken, dass sich die in der Vergangenheit zu beobachtende Tendenz der leichten, aber stetigen Verringerung des Anfalls an Hausmüll voraussichtlich fortsetzen wird.

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Die Entwicklung des Aufkommens an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen zur Beseitigung wird vor allem durch:

  • die Abfallablagerungsverordnung [8],
  • die Gewerbeabfallverordnung [11],
  • Entsorgungsausschlüsse für bestimmte Abfälle durch einzelne örE und
  • die Veränderung der Entsorgungskosten aufgrund der

Behandlungspflicht für organikhaltige Abfälle beeinflusst.

Im Jahr 2005 war infolge der rechtlichen Veränderungen keine klare Entwicklung der Mengen der überlassenen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle zu verzeichnen. Auch von den noch während der Erstellung des Planes eingeholten Informationen zur aktuellen Entsorgungssituation war keine eindeutige Tendenz ableitbar. Das künftig durch die örE zu entsorgende Aufkommen ist daher nur schwer abzuschätzen.

Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle haben einen signifikant höheren Anteil heizwertreicher Bestandteile als Hausmüll. Deshalb können diese, soweit sie unter den jeweiligen Bedingungen nicht für eine stoffliche Verwertung getrennt gehalten oder aussortiert werden, nach entsprechender Aufbereitung überwiegend einer energetischen Verwertung zugeführt werden. Neben den Möglichkeiten für eine stoffliche Verwertung wird daher zukünftig vor allem die Verfügbarkeit von energetischen Verwertungskapazitäten am Entsorgungsmarkt ausschlaggebend dafür sein, welche Mengen an hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen den örE noch zur Beseitigung überlassen werden. Bundesweit sind zurzeit Engpässe bei Verbrennungskapazitäten zu verzeichnen. Allein aus den für das Land Brandenburg bekannten Anlagenplanungen, die sich bereits im fortgeschrittenen Stadium befinden, ist zu erkennen, dass auf dem Gebiet der energetischen Verwertung heizwertreicher Abfälle bis etwa 2009 eine Reihe zusätzlicher Anlagen entstehen werden. Diese Tendenz zur Errichtung weiterer thermischer Kapazitäten besteht auch bundesweit. Es ist daher zu erwarten, dass der Druck auf die eigenen beziehungsweise die vertraglich gebundenen Entsorgungskapazitäten der örE wieder abnehmen wird.

Im Rahmen dieser Prognose wird deshalb davon ausgegangen, dass sich die Menge der den örE überlassenen hausmüllähnlichen Gewerbeabfälle trotz der Turbulenzen und kurzzeitigen Schwankungen ungefähr auf dem Niveau der Vorjahre einpendeln wird. Nach 2010 wird sich die Abfallwirtschaft auf die veränderten Bedingungen eingestellt haben. Es wird eine Stabilisierung der Entsorgungswege erwartet. Die künftige Entwicklung wird sich dann auf relativ langsame Veränderungen des Aufkommens beschränken.

Sperrmüll

Für die Prognose wird davon ausgegangen, dass sich das Aufkommen an Sperrmüll aus Haushaltungen analog zum Rückgang der Bevölkerung im Land Brandenburg leicht verringern wird. Als Folge des EEG [20] ist eine relativ günstige Kostensituation für die energetische Verwertung des Holzanteils im Sperrmüll entstanden. Auch die anderen gut abtrennbaren heizwertreichen Bestandteile werden einer energetischen Verwertung zugeführt werden. Deshalb werden auch die gewerblichen Abfallerzeuger in eigener Verantwortung die Verwertung ihres Sperrmülls organisieren. Somit wird für die Zukunft erwartet, dass die den örE zur Beseitigung überlassene Menge des Sperrmülls aus dem Gewerbe deutlich zurückgeht.

5.1.1.2 Sortierrückstände (Kategorie 38)

Diese Kategorie wird von den nicht verwertbaren Bestandteilen aus der mechanischen Behandlung von Abfällen in Sortieranlagen dominiert. Das betrifft insbesondere die Sortierung von Bauabfällen, Verpackungen und hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen.

Die Entwicklung des Aufkommens an Sortierrückständen wird vor allem bestimmt durch den Umfang der Zuführung von Abfallgemischen in die Sortieranlagen sowie durch die Sortierqualität beziehungsweise -tiefe.

Auf die Zuführung von Abfällen in Sortieranlagen wirken sich folgende Faktoren aus:

  • steigende Beseitigungskosten für primäre Abfallgemische aufgrund der Behandlungspflicht,
  • der Ausschluss von primären Abfallgemischen von der Entsorgung durch einzelne örE,
  • zunehmende Getrennthaltung der Abfälle durch die Abfallerzeuger,
  • gleichbleibender oder rückgängiger Anfall von gemischten Bau- und Abbruchabfällen infolge besserer Getrennthaltung,
  • geringere Preise für die energetische Verwertung der heizwertreichen Fraktion infolge der Schaffung weiterer Verbrennungskapazitäten,
  • bessere Vermarktbarkeit von Sekundärmaterialien aufgrund steigender Preise für Rohstoffe und Energieträger.

Durch die Weiterentwicklung der Aufbereitungstechnologien werden die Entsorgungsanlagen zunehmend besser auf die veränderten Rahmenbedingungen und Abfallzusammensetzungen abgestimmt. Dabei wird versucht werden, die Mengen an Sortierrückständen so gering wie möglich zu halten.

Aufgrund der in den letzten Jahren zu verzeichnenden niedrigen Preise im Zusammenhang mit der Schließung von Deponien wurden relativ große Mengen an Abfällen, die ursprünglich in anderen Bundesländern anfielen, im Land Brandenburg sortiert und anschließend deponiert.

Die Schließung der meisten Deponien und die Behandlungspflicht führten schlagartig zu einem starken Rückgang der Menge der durch die örE zu entsorgenden Sortierrückstände. Von diesem neuen, niedrigen Niveau aus wird sich das Aufkommen aufgrund der oben genannten Faktoren wieder moderat erhöhen. Es wird sich aber in den kommenden Jahren weit unterhalb des Standes vor dem 1. Juni 2005 einpendeln.

5.1.1.3 Mineralische Abfälle (Kategorie 42)

Mengenmäßig wird diese Kategorie von Bodenaushub und gemischten Bau- und Abbruchabfällen dominiert. Obwohl letztere in erheblichem Maße nichtmineralische Anteile enthalten, sind sie gemäß EU-Abfallstatistikverordnung [18] der Kategorie 42 zugeordnet. Weiterhin mengenrelevant sind Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik beziehungsweise Gemische aus diesen.

Die Menge dieser Abfälle, die den örE in der Vergangenheit überlassen wurde, ergab sich einerseits aus der mangelnden Verwertbarkeit dieser Abfälle aufgrund ihres Schadstoffgehaltes. Andererseits waren die Verwertungskosten, insbesondere für die gemischten Bauabfälle, oft höher als die Deponiepreise. Der überwiegende Anteil der überlassenen mineralischen Abfälle wurde im Rahmen des Deponiebaus eingesetzt.

Mit der Schließung einer großen Anzahl von Deponien zum 31. Mai 2005 beziehungsweise zum 15. Juli 2009 ist für den Planungszeitraum mit einem sehr großen Bedarf an geeigneten mineralischen Abfällen zur Verwertung für die Profilierung dieser Deponien sowie den notwendigen Aufbau der Abdichtungssysteme und Rekultivierungsschichten zu rechnen. Deshalb werden sich die Mengen mineralischer Abfälle für den Deponiebau erhöhen. Dieser Verwertungsweg wird allerdings nicht weiter betrachtet.

Zur Beseitigung auf Deponien durch Ablagerung sind mittelfristig nur noch die Mengen an mineralischen Abfällen zu erwarten, die aufgrund ihres Schadstoffgehaltes nicht mehr zur Verwertung geeignet sind.

Auch die zur Beseitigung anfallenden gemischten Bau- und Abbruchabfälle, die bereits im zweiten Halbjahr 2005 ein sehr niedriges Niveau erreicht hatten, werden sich aufgrund der intensiveren Nutzung von Verwertungsmöglichkeiten in den nächsten Jahren weiter verringern. Unabhängig vom Konjunkturverlauf der Baubranche werden die Verwertung sowie die Optimierung der Sortieranlagen auch zu geringeren Mengen an Sortierrückständen führen. Die weiteren Gründe für die rückläufige Entwicklung sind mit den im vorangegangen Kapitel 5.1.1.2 genannten weitgehend identisch.

Die Auswirkungen der vorgesehenen EU-Bodenschutzrichtlinie und der anstehenden Bundesverordnungen über die Verwertung mineralischer Abfälle auf das künftige Aufkommen mineralischer Abfälle können zum Zeitpunkt der Planerstellung nicht bewertet werden.

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Rahmenbedingungen wird davon ausgegangen, dass das Aufkommen der Kategorie 42 „Mineralische Abfälle“ insgesamt zurückgehen wird.

5.1.1.4 Fazit

Im Ergebnis der vorangestellten Annahmen in den Kapiteln 5.1.1.1 bis 5.1.1.3 wird das künftige Aufkommen wie folgt abgeschätzt und dem Aufkommen 2006 gegenübergestellt (Tabelle 10). Dabei wurden die Abfälle zur Verwertung ausgenommen. Deren weitere Betrachtung erfolgt im Kapitel 6.

Der Vergleich der aktuellen und künftigen Situation zeigt hinsichtlich des Gesamtaufkommens keine gravierenden Entwicklungen. Auch innerhalb der Hauptkategorien sind bei den einzelnen Abfallarten keine erheblichen Veränderungen zu erwarten. Die größten Unsicherheiten ergeben sich bei der Bestimmung des künftigen Aufkommens mineralischer Abfälle. Da nach umfassenden Abwägungen und unter Berücksichtigung vielfältiger Einflussfaktoren keine gravierenden Änderungen prognostiziert werden, wurde auf eine Aufkommensabschätzung für weitere Zeitpunkte innerhalb des betrachteten Zeitraums bis 2016 verzichtet.

Tabelle 10: Gegenüberstellung Abfallaufkommen 2006 und 2016

KategorieKurzbezeichnungAufkommen in Mg
20062016
35 Hausmüll und ähnliche Abfälle 600.000 549.000
38 Sortierrückstände 66.000 69.000
42 Mineralische Abfälle 120.000 113.000
weitere, für die örE nicht mengenrelevante Abfälle* 20.000 18.000
Gesamt 806.000 749.000

* siehe dazu Kapitel 5.1.1

5.1.2 Entsorgungswege

Im Ergebnis von Befragungen der örE und Anlagenbetreiber sowie aufgrund vorliegender Erfahrungen wurde die Verteilung der zukünftig von den örE zu entsorgenden Abfallmengen auf die tatsächlich relevanten Entsorgungswege abgeschätzt, was damit gleichzeitig den künftigen Bedarf an Entsorgungskapazitäten darstellt.

Der Bedarf an Deponieraum und energetischer Verwertungskapazität ergibt sich sowohl aus den in den Restabfallbehandlungsanlagen oder in anderen Aufbereitungsanlagen (wie zum Beispiel Anlagen zur Zerkleinerung, Entwässerung oder Konditionierung) erzeugten Sekundärabfällen als auch aus den unbehandelt ablagerbaren Abfällen.

Im Unterschied zur Verteilung der Abfälle aus der Restabfallbehandlung in der Ist-Situation (Kapitel 3.3) wird aufgrund der künftig zu erwartenden zusätzlichen Kapazität für die energetische Verwertung und der damit verbundenen niedrigeren Kosten mit einer verstärkten Abtrennung der heizwertreichen Fraktion gerechnet, so dass von einer Veränderung des Anteils der energetischen Verwertung auf circa 53 Prozent und des Anteils zur Deponierung auf circa 23 Prozent ausgegangen wird.

Neben den Abfällen der örE des Landes Brandenburg sind die durch das Land Berlin im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung im Land Brandenburg zu entsorgenden Abfälle von erheblicher Bedeutung. Abfälle aus weiteren Bundesländern haben mit Ausnahme der Zuführung von Abfällen zur energetischen Verwertung nur eine vernachlässigbare Bedeutung. Deshalb werden für die Ermittlung des künftigen Bedarfs an Entsorgungskapazitäten im Land Brandenburg in der nachfolgenden Tabelle 11 die folgenden Informationen herangezogen:

  • das Ergebnis der Aufkommensprognose der durch die örE zu entsorgenden Abfälle,
  • die Informationen des Landes Berlin über die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung voraussichtlich im Land Brandenburg zu entsorgenden Abfälle.

Tabelle 11: Aufkommen in den jeweiligen Entsorgungswegen 2016

HerkunftRestabfallbehandlung [Mg]Deponierung* [m3]Energetische Verwertung* [Mg]
200620162006201620062016
örE 674.000 630.000 247.000 210.000 315.000 340.000
In Zukunft voraussichtlich im Land Brandenburg zu entsorgende Berliner Abfälle
Berlin 110.000 260.000 240.000
Gesamt 740.000 470.000 580.000

* Abfälle aus der Restabfallbehandlung und direkt beziehungsweise nach Aufbereitung zugeführte Abfälle

5.2 Kapazitäten und Bewertung der Entsorgungssicherheit

In der Tabelle 12 sind die Entsorgungskapazitäten der einzelnen Entsorgungswege, die entsprechend den bekannt gewordenen  Planungen der Anlagenbetreiber voraussichtlich bis zum Jahr  2016 zur Verfügung stehen werden, dem Aufkommen gegenübergestellt.

Tabelle 12: Entsorgungskapazitäten 2016

AufkommenEntsorgungskapazitäten
Restabfallbehandlung [Mg] 740.000 1.068.000
Deponierung [m3] 470.000 ca. 3,1 Mio.*
Energetische Verwertung [Mg] 580.000 1.815.000

* verbliebenes Restvolumen 2016 ohne Erweiterungsoption

Restabfallbehandlung

Die Restabfallbehandlung erfolgt in eigenen Anlagen der örE oder im Auftrag der örE im Rahmen längerfristiger Verträge in Anlagen privater Entsorgungsunternehmen (siehe dazu im Einzelnen Abschnitt 3.4). Die Standorte der Restabfallbehandlungsanlagen sind in der Abbildung 6 dargestellt.

Neben den zukünftig circa 630.000 Mg zu behandelnden Restabfällen der örE des Landes Brandenburg und den 110.000 Mg Abfällen aus Berlin werden weitere Mengen außerhalb der Entsorgungspflicht in den Anlagen behandelt werden. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass die künftig zur Verfügung stehenden Entsorgungsanlagen mit einer Gesamtkapazität von circa 1.068.000 Mg grundsätzlich ausgelastet sein werden. Die heute und künftig vorhandenen Entsorgungskapazitäten, zum Teil im Eigentum der örE, sowie die langfristigen vertraglichen Absicherungen der Restabfallbehandlung durch die örE gewährleisten in jedem Fall die Entsorgungssicherheit im Land Brandenburg.

Deponierung

Zukünftig müssen im Land Brandenburg Restabfälle, die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung in den Ländern Brandenburg und Berlin erfasst werden beziehungsweise nach entsprechender Abfallbehandlung entstehen, in einer Größenordnung von circa 470.000 m3/a abgelagert werden. Diese Menge umfasst auch circa 260.000 m3/a an Abfällen aus Berlin. Für diesen Deponievolumenbedarf wurde im Interesse des Nachweises der Entsorgungssicherheit das Maximalszenario des Berliner AWK [19] herangezogen, welches sich deutlich vom Minimalszenario (67.000 Mg/a) unterscheidet. Die Abschätzung des Aufkommens der Abfälle, die außerhalb der Entsorgungspflicht der örE im Land Brandenburg anfallen und auf Deponien beseitigt werden müssen, ist mit besonderen Unsicherheiten verbunden. Unter den derzeitigen Rahmenbedingungen ist die Menge dieser Abfälle begrenzt. Anhand der Zusammensetzung der von den örE im Jahr 2005 von der Entsorgung ausgeschlossenen Abfälle wurde abgeschätzt, dass circa 50 Prozent dieser Abfälle auch künftig deponiert werden müssen. Das entspricht einem zusätzlichen Verbrauch an Deponievolumen von etwa 40.000 m3/a. Die Menge an Abfällen, die unter Umständen von außerhalb der Region Brandenburg/Berlin künftig auf Deponien im Land Brandenburg abgelagert wird, kann aufgrund vorliegender Erfahrungen vernachlässigt werden. Nicht eingeschätzt werden kann zum Zeitpunkt der Planerstellung, ob die vorgesehene EU- Bodenschutzrichtlinie und die anstehenden Bundesverordnungen über die Verwertung mineralischer Abfälle zu einer signifikanten Erhöhung der zu deponierenden mineralischen Abfälle führen werden.

In Abbildung 7 sind die verfügbaren Deponievolumina vor dem Hintergrund der prognostizierten Mengen dargestellt. Der signifikante Rückgang des verfügbaren Deponievolumens im Jahr 2009 ist auf das Auslaufen der Übergangsregelung nach § 6 Abs. 2 und 3 AbfAblV [8] zum 15. Juli 2009 und der damit verbundenen Schließung von neun weiteren Deponien zurückzuführen. Unabhängig davon reicht das Deponievolumen der verbleibenden fünf Siedlungsabfalldeponien bis zum Jahr 2021. Auf den bestandsgeschützten Erweiterungsflächen der Deponien sind weitere Deponievolumina von 4,9 Mio. m3der Deponieklasse II und 0,85 Mio. m3 der Deponieklasse I verfügbar (Erweiterungsoption). Damit könnte auch auf eventuelle Aufkommenserhöhungen, zum Beispiel infolge der Auswirkungen der oben genannten zu erwartenden Bodenschutzregelungen, reagiert werden. Unterstellt man, dass langfristig betrachtet diese Volumina auch bei gleichbleibendem Aufkommen aktiviert werden, würden die Deponiekapazitäten insgesamt bis zum Jahr 2031 reichen. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass für die Deponierung von mineralischen Abfällen das Maximalszenario des Landes Berlin herangezogen wurde (siehe oben). Diese mineralischen Abfälle aus Berlin beanspruchen allein circa 40 Prozent des prognostizierten Deponievolumenverbrauchs. Daher ist im Hinblick auf die verfügbaren Deponiekapazitäten in jedem Fall Entsorgungssicherheit gegeben.

Inwieweit es unter wirtschaftlichen Aspekten angezeigt ist, auf den fünf langfristig weiter betriebenen Siedlungsabfalldeponien oder auch darüber hinaus neben den bestehenden und geplanten Abschnitten der Deponieklasse II auch Abschnitte der Deponieklasse I einzurichten, ist nicht Gegenstand der Planbetrachtung, da sich dadurch keine Auswirkungen auf die Entsorgungssicherheit der im Geltungsbereich dieses Planes betrachteten Abfälle ergeben.

Restvolumina Deponien Land Brandenburg

Abbildung 7: Restvolumina Deponien Land Brandenburg

Energetische Verwertung

Mit den im Land Brandenburg anfallenden Ersatzbrennstoffen, die aus kommunalen Abfällen erzeugt wurden, werden die zurzeit vorhandenen Brandenburger Verbrennungskapazitäten nur zu circa 50 Prozent ausgelastet. Die übrigen Kapazitäten werden durch nicht überlassungspflichtige heizwertreiche Abfälle aus der Region, vor allem aber durch überregional angefallene Mengen in Anspruch genommen.

Es wird davon ausgegangen, dass die zukünftige Menge an heizwertreichen Abfällen beziehungsweise daraus hergestellten Ersatzbrennstoffen, die im Rahmen der öffentlichen Abfallentsorgung aus den Ländern Brandenburg und Berlin zur energetischen Verwertung ansteht, bei circa 580.000 Mg liegen wird. Weiterhin wird eingeschätzt, dass im Land Brandenburg circa 100.000 Mg heizwertreiche Abfälle für eine energetische Verwertung außerhalb der öffentlichen Entsorgungspflicht anfallen werden. Aufgrund der bereits vorhandenen sowie im Aufbau befindlichen Infrastruktur zur Aufbereitung heizwertreicher Abfälle und zum Einsatz von Ersatzbrennstoffen werden mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zukünftig größere Mengen, die aus anderen Regionen stammen, im Land Brandenburg energetisch verwertet werden. Im Hinblick auf den Ersatz von Primärrohstoffen für die Energiegewinnung ist dies sowohl aus ökologischen als auch wirtschaftlichen Gesichtspunkten positiv zu bewerten, zumal diese Aktivitäten mit einer relativ hohen Wertschöpfung verbunden sind.

Auf der Grundlage der bereits in Betrieb befindlichen Anlagen sowie weiterer Vorhaben, die einen fortgeschrittenen Realisierungsstand aufweisen, kann von einer zukünftigen Gesamtkapazität für die energetische Verwertung im Land Brandenburg von etwa 1,8 Mio. Mg ausgegangen werden. Von den zusätzlich geplanten Kapazitäten befinden sich zum Zeitpunkt der Planerstellung die energetische Verwertungsanlage in Premnitz, das Kraftwerk Sonne in Großräschen und das Ersatzbrennstoff- Industriekraftwerk in Rüdersdorf bereits im Bau. Der Baubeginn für das Heizkraftwerk Leipa in Schwedt ist für das Jahr 2007 und für das EBS-Heizkraftwerk Spremberg für das Jahr 2008 vorgesehen (Tabelle 7).

Auch in anderen Bundesländern sind Investitionen zur Schaffung zusätzlicher Kapazitäten für die energetische Verwertung in Vorbereitung, so dass neben den Kapazitäten in Brandenburg bundesweit zukünftig weitere Kapazitäten von rund 6,5 Mio. Mg zur Verfügung stehen werden [22]. Da grundsätzlich eine überregionale Vermarktung der Ersatzbrennstoffe existiert, wird in den kommenden Jahren (2008 - 2010) der Bedarf an Kapazitäten zur energetischen Verwertung sowohl bundesweit als auch im Land Brandenburg gedeckt sein. Die Entsorgungssicherheit für das Land Brandenburg ist damit gewährleistet.

Noch bestehende Qualitätsprobleme bei den erzeugten Ersatzbrennstoffen und daraus resultierende wirtschaftliche Zwänge werden einerseits zu Veränderungen in den Aufbereitungstechnologien und andererseits zu einem besseren Angebot angepasster Verbrennungskapazitäten führen. Damit wird sich auch dieses Problem in Zukunft entschärfen.

Aufgrund der aufgezeigten Entwicklung wird spätestens ab 2008 eine Zwischenlagerung heizwertreicher Abfälle beziehungsweise von Ersatzbrennstoffen aufgrund generell fehlender Kapazitäten nicht mehr erforderlich sein. Sie wird sich auf die Überbrückung geplanter und ungeplanter Anlagenstillstände sowie die Gewährleistung stabiler Bedingungen für die Herstellung und den Einsatz von Ersatzbrennstoffen („Pufferkapazitäten“) beschränken.

6 Abfälle zur Verwertung

Im vorliegenden AWP werden ausschließlich die aus Haushaltungen stammenden Abfälle zur Verwertung einer detaillierteren Bewertung unterzogen. Das sind:

  • Verpackungsabfälle,
  • Papier und Pappe,
  • Grünabfälle und
  • mittels Biotonne getrennt gesammelte Küchen- und Gartenabfälle.

Das Aufkommen und die abgeschätzte Entwicklung der betrachteten Abfälle zur Verwertung sind in Tabelle 13 dargestellt. Die getrennt erfasste Menge an Papier und Pappe sowie an Leichtverpackungen war im Land Brandenburg in den zurückliegenden Jahren äußerst stabil. Es wird daher auch für die kommenden Jahre nicht von wesentlichen Änderungen ausgegangen. Dabei wird unterstellt, dass sich Effekte aus dem Bevölkerungsrückgang und aus der Ausschöpfung der für diese Materialien durchaus noch vorhandenen Getrennthaltungspotenziale weitgehend ausgleichen. Im Gegensatz dazu wird sich das Aufkommen an getrennt erfasstem Glas aufgrund der Materialsubstitution auch in den kommenden Jahren noch weiter verringern. Bei den Grünabfällen wird langfristig weitgehende Konstanz prognostiziert, was größere Schwankungen im betrachteten Zeitraum aber nicht ausschließt. Schwierig abzuschätzen ist die weitere Entwicklung der über die Biotonne erfassten Abfälle. Es wird zumindest ein geringfügiger weiterer Anstieg erwartet.

Tabelle 13: Aufkommen und abgeschätzte Entwicklung an Abfällen zur Verwertung

Bezeichnung2006 [Mg]2016 [Mg]
Verpackungen aus Papier und Pappe 31.200 31.000
Papier und Pappe (ohne Verpackungen) 148.100 148.000
Verpackungen aus Glas 72.500 66.000
Leichtverpackungen 81.300 82.000
Grünabfälle 62.900 63.000
mittels Biotonne getrennt gesammelte Küchen- und Gartenabfälle privater Haushaltungen 9.400 > 11.000
Gesamt 405.400 401.000

6.1 Verpackungsabfälle

In der Systematik der Verpackungsverordnung [14] sind die aus Haushaltungen und vergleichbaren Anfallstellen stammenden Verpackungsabfälle als typische Verkaufsverpackungen eingeordnet. Die innerhalb der Distributionskette früher anfallenden Transport- und Umverpackungen werden im Weiteren nicht betrachtet. Im Land Brandenburg werden die Verpackungsfraktionen Papier und Pappe, Glas und Leichtfraktion haushaltsnah getrennt eingesammelt.

Seit dem 1. Januar 2003 gilt die Pfandpflicht für eine Vielzahl von Einweggetränkeverpackungen. Seit diesem Zeitpunkt wird ein erheblicher Anteil an Verpackungsabfällen über die Rücknahmesysteme der Einzelhändler entsorgt. Informationen über den Umfang und die konkreten Entsorgungswege dieser Abfälle liegen nicht vor. Es ist aber festzustellen, dass mit diesen neuen Entsorgungswegen weder eine wesentliche Änderung des gesamten Aufkommens noch des überregionalen Bedarfs an Sortierkapazitäten für Verpackungsabfälle verbunden ist.

Es besteht ein deutlicher Trend zur Substitution der Glasverpackungen durch die spezifisch leichteren Kunststoff- beziehungsweise Verbundverpackungen. Die Rücknahmesysteme des Handels werden von Einweggetränkeverpackungen aus Kunststoff dominiert. Das führte in den letzten Jahren zu einem signifikanten Rückgang der vorwiegend über das Duale System entsorgten Glasverpackungen von durchschnittlich 7 Prozent pro Jahr. Für den Planungszeitraum wird davon ausgegangen, dass dieser Prozess noch nicht abgeschlossen ist und sich daher der Kapazitätsbedarf zur Sortierung, Aufbereitung und Verwertung von Verpackungsabfällen von der Fraktion Glas hin zu den Leichtverpackungen verschiebt. Da die zusätzlichen Leichtverpackungen vorrangig über die Rücknahmesysteme des Handels entsorgt werden, wird jedoch nur von einem leichten Anstieg der über haushaltsnahe Systeme zu entsorgenden Menge an Leichtverpackungen ausgegangen.

In letzter Zeit gibt es verstärkt Diskussionen über die gemeinsame Erfassung und Behandlung von Leichtverpackungen und Restmüll. Ob und in welchem Umfang solche Konzepte umsetzbar sind und wie sie sich auf das Aufkommen an verwertbaren Verpackungsabfällen auswirken, kann zurzeit nicht abgeschätzt werden.

Dem im Planungszeitraum zu erwartenden jährlichen Anfall an Leichtverpackungen von circa 81.000 Mg und an Glasverpackungen von circa 73.000 Mg stehen im Land Brandenburg bereits jetzt insgesamt Sortier- und Aufbereitungskapazitäten von 350.000 beziehungsweise 330.000 Mg/a gegenüber. Da vom Gesetzgeber für verwertbare Abfälle generell keine staatliche Einflussnahme auf die Entsorgungswege vorgesehen ist, entscheidet über die Auslastung dieser Kapazitäten die jeweilige Situation auf dem Entsorgungsmarkt. Dieser führt auch zu einer überregionalen Entsorgung dieser Abfälle. Eine detaillierte Einschätzung der Entwicklung der Entsorgungskapazitäten ist daher nicht leistbar. Soweit bekannt, ist eine hinreichende Auslastung der Anlagen weitgehend gegeben. Es wird eingeschätzt, dass die Entsorgung dieser Abfälle auch künftig problemlos gewährleistet werden kann.

6.2 Papier und Pappe

Die Fraktion Papier und Pappe besteht im Wesentlichen aus grafischen Papieren wie Zeitungen und Zeitschriften sowie Werbematerialien. Aus logistischen Gründen werden die im Auftrag der örE zu entsorgenden grafischen Papiere aus Haushaltungen gemeinsam mit den der Verpackungsverordnung unterliegenden Verpackungen aus Papier und Pappe erfasst. Der Verpackungsanteil an diesen Abfällen beträgt im Land Brandenburg knapp 20 Prozent.

Aufgrund absehbar stabiler Rahmenbedingungen wird davon ausgegangen, dass sich weder die Menge dieser Materialien, die in die Haushaltungen gelangen, noch die inzwischen stabilisierten Sammelgewohnheiten der Bevölkerung in den nächsten Jahren wesentlich verändern werden.

Der im Planungszeitraum jährlich zu erwartenden Menge an getrennt erfassten Abfällen aus Papier und Pappe von  circa 148.000 Mg stehen gegenwärtig insgesamt Sortier- und Aufbereitungskapazitäten von circa 935.000 Mg gegenüber. Aufgrund der im vorangegangenen Abschnitt dargestellten Randbedingungen wird auch hier davon ausgegangen, dass die Anlagen einerseits ausreichend ausgelastet sind, andererseits dauerhaft keine Entsorgungsprobleme zu erwarten sind. Das Land Brandenburg hat sich in den zurückliegenden 15 Jahren zu einem der in Europa führenden Standorte für die Aufbereitung und Verwertung von Altpapier entwickelt. Ausschlaggebend dafür sind die drei Papierfabriken an den Standorten Schwedt und Spremberg mit einer jährlichen Verarbeitungskapazität von circa 1 Mio. Mg.

6.3 Bioabfälle

Bioabfälle sind Küchen- und Gartenabfälle aus Haushaltungen und sonstige Grünabfälle.

Die Küchen- und Gartenabfälle aus Haushaltungen sollen als Bioabfälle weitestgehend getrennt gehalten und einer Verwertung außerhalb der Restmüllentsorgung zugeführt werden. Im Land Brandenburg erfolgt diese Verwertung in erster Linie durch die noch relativ weit verbreitete und ökologisch besonders vorteilhafte Eigenkompostierung. Insbesondere in städtischen Gebieten sowie in Siedlungen mit überwiegend kleinen Grundstücken sind die Bedingungen für die Eigenkompostierung jedoch ungünstig. Traditionell werden hier die Bioabfälle hauptsächlich über die Restmüllbehälter entsorgt und stellen in der Regel das größte verbliebene Verwertungspotenzial dar. Die getrennte Bioabfallerfassung mittels Biotonne hat mit circa 10.000 Mg/a beziehungsweise einem Anschlussgrad von rund 8 Prozent der Einwohner des Landes einen vergleichsweise geringen Umfang. Zurzeit wird in sechs örE diese Entsorgungsmöglichkeit in ausgewählten Siedlungsgebieten angeboten.

Unter dem Begriff Grünabfälle werden die Gartenabfälle zusammengefasst, die nicht über die Biotonne oder die Eigenkompostierung entsorgt werden. Die Abfallbesitzer liefern die Grünabfälle selbst an die von den örE festgelegten Annahmestellen. Dafür existiert im Land Brandenburg ein relativ dichtes Netz von Kompostanlagen sowie sonstigen Annahmestellen, zum Beispiel Wertstoffhöfe. Darüber hinaus gibt es in acht örE Holsysteme, vor allem in Form von Laubsäcken. Durch die genannten Systeme werden jährlich circa 63.000 Mg Abfälle einer Verwertung zugeführt.

Mit dem Erfordernis der Restabfallbehandlung ab dem 1. Juni 2005 sind die Entsorgungskosten für die Hausmüllbeseitigung grundsätzlich angestiegen. Diese werden in vielen Fällen über den Kosten für die Bioabfallverwertung liegen. Es wird davon ausgegangen, dass einzelne örE diese veränderte Kostenstruktur zum Auf- beziehungsweise Ausbau der Getrenntsammlung von Bioabfällen nutzen werden. Auf EU-Ebene hat das Europäische Parlament im Rahmen der Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie [12] in erster Lesung Regelungen zum Aufbau von Systemen zur getrennten Sammlung und zur Behandlung von Bioabfällen verabschiedet. Bei endgültiger Verabschiedung wären die dann EU-weit gültigen Festlegungen in nationales Recht umzusetzen und konkrete Anforderungen an die Art und Weise der Getrenntsammlung von Bioabfällen und die Verwertung der erzeugten Komposte zu erwarten.

In Verbindung mit dem Erhalt der Eigenkompostierung wird im Land Brandenburg vorerst mit einem leichten Anstieg der Mengen an getrennt gesammelten Bioabfällen gerechnet. Im Planungszeitraum wird ein Aufkommen von mindestens 74.000 Mg/a Bioabfällen insgesamt erwartet. In Abhängigkeit von den sich einstellenden Kostenstrukturen und zukünftigen EU-Regelungen ist auch ein deutlich stärkerer Anstieg möglich.

Dem im Planungszeitraum zu erwartenden Aufkommen an Bioabfällen von circa 74.000 Mg/a steht gegenwärtig insgesamt eine jährliche  Behandlungskapazität von circa  1,4 Mio. Mg  in 101 Kompostanlagen sowie acht Vergärungsanlagen gegenüber. Unter Berücksichtigung der außerhalb der Entsorgungspflicht an den Kompostanlagen angelieferten Abfälle liegt deren Auslastung bei nur etwa 45 Prozent. Dieser scheinbar geringe Auslastungsgrad resultiert daraus, dass viele und häufig auch verhältnismäßig große landwirtschaftliche Altanlagen in Kompostanlagen umgenutzt wurden. Die Entsorgung der Bioabfälle ist damit gewährleistet.

7 Schlussfolgerungen und Leitlinien

Im vorangegangenen Kapitel konnte nachgewiesen werden, dass im Land Brandenburg auch zukünftig die Entsorgungssicherheit im Bereich der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung gewährleistet werden kann. Es existieren ausreichende Kapazitäten zur stoffspezifischen Behandlung und Deponierung von Restabfällen. Kapazitäten zur energetischen Verwertung werden, trotz temporärer Zwischenlagerung der heizwertreichen Fraktion, ebenfalls ausreichend zur Verfügung stehen. Es besteht daher kein Erfordernis, den vorliegenden AWP oder Teile davon für verbindlich zu erklären. In den nachfolgenden Abschnitten werden grundlegende Erkenntnisse, die sich aus der Erstellung des AWP ergeben haben, zusammengefasst und gewürdigt.

Gebietsbezogene Entsorgung

Ein wichtiger Grundsatz der Brandenburger Abfallwirtschaftsstrategie ist und bleibt auch künftig die Umsetzung des Näheprinzips bei der Abfallentsorgung. Das heißt, dass die im Land Brandenburg erzeugten Abfälle auch möglichst in der Nähe ihres Anfallortes entsorgt werden.

Bereits im ersten Abfallwirtschaftsplan spielte die Gebietsbezogenheit eine herausgehobene Rolle. Im Verlauf der komplexen Umstrukturierung der Abfallwirtschaft als Folge des 1. Juni 2005 entstand ein Netz gebietsbezogener Restabfallbehandlungsanlagen. Die langfristige und kontinuierliche Ausrichtung der Abfallstrategie des Landes Brandenburg schaffte in der Umstrukturierungsphase Planungssicherheit für die Kommunen und die Wirtschaft und trug damit gleichzeitig zur Wahrung des Näheprinzips bei. Diese und weitere günstige Rahmenbedingungen sicherten im Land umfangreiche Investitionen, schufen Arbeitsplätze und führten damit zu einer erheblichen Wertschöpfung. Darüber hinaus werden in den kommenden Jahren weitere nennenswerte Investitionen zum Einsatz von Ersatzbrennstoffen für die energetische Verwertung im Land Brandenburg erfolgen.

Andere Vorteile der gebietsbezogenen Entsorgung bestehen darin, dass eine bessere Überprüfbarkeit der umweltverträglichen Entsorgung gefördert wird. Sie mindert außerdem die Transportaufwendungen und erhöht die Entsorgungssicherheit dadurch, dass in räumlicher Nähe komplexe Entsorgungsdienstleistungen und -infrastrukturen angeboten werden können. Nicht zuletzt spielen vor dem Hintergrund der großen Bedeutung des Klimaschutzes innovative Entsorgungsmöglichkeiten eine wachsende Rolle, die durch das Land auf der regionalen Ebene besser befördert werden können.

Der Grundsatz der Gebietsbezogenheit der Abfallentsorgung ist ein fester Bestandteil der Brandenburger Abfallwirtschaft. Aus wichtigen abfallwirtschaftlichen Gründen werden jedoch in geringem Umfang Brandenburger Siedlungsabfälle auch außerhalb des Landes und Siedlungsabfälle anderer Bundesländer im Land Brandenburg beseitigt. Würde von diesem Grundsatz in erheblichem Umfang abgewichen werden, wären weitere Maßnahmen zu prüfen, um das Näheprinzip aufrecht zu erhalten.

Falls eine Beseitigung von Abfällen im Ausland erforderlich ist, hat gemäß § 3 AbfVerbrG [5] die Beseitigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft Vorrang vor der Beseitigung in einem anderen Staat. Die Anlagen müssen in räumlicher Nähe am geeignetsten sein und ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes sowie die Sicherung des Allgemeinwohls gewährleisten. Bei einer Notifizierung der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen sind die im Land Brandenburg geltenden Entsorgungsstandards zu berücksichtigen.

Entsorgungswege für Restabfälle

Die Umstrukturierung der Abfallwirtschaft wird im Wesentlichen bestimmt durch eine flächendeckende stoffspezifische Restabfallbehandlung (energetische Verwertung der heizwertreichen Fraktion, stoffliche Verwertung zum Beispiel von Metallen, Deponierung inerter Bestandteile). Diese bereits in den vorangegangenen Abfallwirtschaftsplänen aus den Jahren 1992 [1] und 2000 [2] empfohlene Strategie der differenzierten Restabfallentsorgung hat sich als tragfähig erwiesen und wird auch in Zukunft das Kernelement der Brandenburger Abfallwirtschaft bilden.

Die Chancen, die sich aus dieser speziellen Entsorgungsinfrastruktur ergeben, indem die möglichst sortenreine Erfassung, Trennung und Aufbereitung der Stofffraktionen eine wesentliche Rolle spielen, müssen auch vor dem Hintergrund der weltweiten Rohstoffverknappung und Klimaproblematik bewertet werden.

Die angestrebte Verringerung der Belastung der Umwelt durch die Abfallwirtschaft, die Kostendynamik in der Abfallentsorgung, die technologische Entwicklung bei den Sortier- und Behandlungsverfahren sind wesentliche Faktoren, die die Struktur der Abfallerfassung zunehmend auf den Prüfstand stellen werden. Unter Berücksichtigung der konkreten kommunalen Randbedingungen soll durch die örE unter ökologischen, aber auch wirtschaftlichen Aspekten eine Optimierung der Sammlung und Behandlung der erfassten Abfälle durchgeführt beziehungsweise organisiert werden. Zunehmend werden in der Abfallpolitik und -wirtschaft die gemeinsame Sammlung und Behandlung zum Beispiel von Leichtverpackungen und anderen Wertstoffen oder von Restabfällen und Leichtverpackungen (unter Beibehaltung der getrennten Sammlung von Wertstoffen wie Glas, Papier und Bioabfälle) in die Diskussion gebracht.

Um sich hier, auch vor dem Hintergrund des spezifischen Weges der Restabfallbehandlung im Land Brandenburg, Einflussmöglichkeiten zu sichern, müssen das Land, die Kommunen und die Entsorgungswirtschaft möglichst frühzeitig in einen Prüfungsund Bewertungsprozess eintreten.

Entsorgungssituation Gewerbeabfälle

Rechtzeitig vor dem Auslaufen der Übergangsvorschriften der Abfallablagerungsverordnung [8] wurden im Zuge der Planung und Errichtung von stoffspezifischen Behandlungsanlagen seitens der örE vor allem die zu erwartenden Mengen der Restabfälle aus der kommunalen Abfallentsorgung berücksichtigt. Die Abfallmengen aus dem gewerblichen Bereich konnten nur in dem Maße bei der Kapazitätsplanung beachtet werden, wie sie den örE in dieser Phase überlassen wurden. Den örE war vor dem Hintergrund der Gewährleistung der Entsorgungssicherheit nicht zuzumuten, ein nicht kalkulierbares Kosten- und Investitionsrisiko einzugehen.

Viele Erzeuger und Besitzer von Abfällen haben die Folgen der Beendigung der Deponierung unbehandelter Abfälle teilweise unterschätzt. Trotz rechtzeitiger Hinweise seitens der zuständigen Behörden wurde von Teilen der privaten Wirtschaft bis zum 1. Juni 2005 keine ausreichende Vorsorge für die ordnungsgemäße Abfallbehandlung für ihre außerhalb der Entsorgungsverantwortung der örE verwerteten Gewerbeabfälle geschaffen. Dadurch kam es zu temporären Engpässen, die aber nur zum Teil auf Kapazitätsengpässen beruhten. Vielmehr mussten sich viele Abfallbesitzer erst auf die neuen Entsorgungswege und -preise einstellen. Tatsächliche Entsorgungsprobleme für einzelne Abfallarten wurden nur für PVC, organikhaltige Abfallgemische mit Asbestverunreinigung und Brandabfälle festgestellt (siehe „Runder Tisch Gewerbeabfall“). Bereits ein knappes Jahr nach Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung hatte sich aber der überwiegende Teil der Wirtschaft auf die neue Situation eingestellt, so dass eine wesentliche Entspannung festzustellen war. Spätestens mit der regionalen und überregionalen Inbetriebnahme der geplanten thermischen Entsorgungsanlagen kann davon ausgegangen werden, dass es keine relevanten Entsorgungsprobleme für Gewerbeabfälle mehr geben wird.

Zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit für Restabfälle aus Haushaltungen und Kleingewerbe haben die örE die Möglichkeit, im Einzelfall bestimmte mengenrelevante Gewerbeabfälle zur Beseitigung auszuschließen. Unabhängig davon sollten Betreiber technologisch hochwertiger Behandlungsanlagen, die verschiedene Fraktionen in hoher Qualität dem Stoffkreislauf wieder zuführen und damit einen erheblichen Beitrag zum Umweltschutz leisten, bei der Entsorgung der verbleibenden Rückstände von den örE möglichst weitgehend unterstützt werden.

Getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfällen

Getrennt erfasste Bioabfälle sind im besonderen Maße dazu geeignet, qualitativ hochwertige Komposte herzustellen. Daher und vor dem Hintergrund, dass der Bioabfallanteil im Hausmüll das größte verbliebene Wertstoffpotenzial darstellt, sich durch die erforderliche Restabfallbehandlung die Kostenstrukturen verändern und Vorgaben auf EU-Ebene zur getrennten Erfassung von Bioabfällen zu erwarten sind, ist durch die örE zu prüfen, inwieweit in geeigneten Siedlungsstrukturen der Auf- beziehungsweise Ausbau solcher Erfassungssysteme erfolgen kann. Das Land Brandenburg wird sich auf nationaler und EU- Ebene für die Verankerung entsprechender Vorgaben in den jeweiligen gesetzlichen Regelwerken einsetzen.

Kommunale Zusammenarbeit

Gerade die zurückliegende Umstrukturierung hat deutlich gemacht, dass die kommunale Zusammenarbeit vielfältige Vorteile mit sich bringt. Aber auch solche Randbedingungen wie zum Beispiel zunehmender Bevölkerungsrückgang, steigende Transportaufwendungen, Rohstoffverteuerung, effizientes Kostenmanagement werden zukünftig zunehmenden Einfluss auf Überlegungen und Entscheidungen für eine arbeitsteilige Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene haben. Sie kann auf unterschiedlichem Wege und schrittweise erfolgen, wie beispielsweise durch die Bildung von Zweckverbänden, den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen oder die gemeinsame Nutzung von Entsorgungsanlagen. Ausschlaggebend ist aber nicht die Form der Zusammenarbeit, vielmehr steht die Möglichkeit eines gemeinsamen flexiblen Agierens im Vordergrund, um den sich immer schneller ändernden regionalen und internationalen Bedingungen begegnen und dem Anspruch, dauerhaft Entsorgungssicherheit zu gewährleisten, gerecht werden zu können. Im Kapitel 4.1 wurde bereits auf die vielfältigen Initiativen der örE hingewiesen.

Schließung Altdeponien

Seit dem 1. Juni 2005 gibt es nicht nur einschneidende Veränderungen bei der Behandlung der Restabfälle, sondern auch bei den Deponien. Entsprechen diese nicht mehr dem Stand der Technik, sind sie zu schließen. Von gegenwärtig 14 für die Restabfallentsorgung zur Verfügung stehenden Deponien werden bis zum Jahr 2009 weitere neun geschlossen, so dass die Ablagerung der Brandenburger Restabfälle langfristig auf den verbleibenden fünf Siedlungsabfalldeponien erfolgen wird. Die bereits geschlossenen beziehungsweise noch zu schließenden Deponien müssen gesichert und rekultiviert werden. Der Austritt von Deponiegas und Sickerwasser ist auf ein Mindestmaß zu reduzieren. Die dazu bereits erfolgten Maßnahmen sind mit hoher Intensität fortzuführen, um die negativen Umweltauswirkungen kurzfristig zu minimieren und damit die Anforderungen der Deponieverordnung an eine unverzügliche Durchführung der Stilllegung erfüllen zu können.

8 Geltung und Inkrafttreten

Die vorliegende Fortschreibung des Abfallwirtschaftsplanes Teilplan Siedlungsabfälle wird nicht für verbindlich erklärt. Er ist aber von den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bei ihren Entscheidungen zu beachten und von den sonstigen öffentlichen Planungsträgern sowie von den für die Abfallentsorgung zuständigen Behörden zu berücksichtigen.

Seine Aktualität wird insbesondere anhand der jährlich erstellten Landesabfallbilanz der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überprüft. Gemäß § 29 Abs. 9 KrW-/AbfG [3] ist er spätestens nach fünf Jahren fortzuschreiben.

Er tritt am Tag seiner Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.

9 Verzeichnisse

Quellen- und Literaturverzeichnis

[1] Vorläufiger Abfallentsorgungsplan für das Land Brandenburg - Teil Siedlungsabfälle - vom 12. Dezember 1992, (Hrsg.): Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung des Landes Brandenburg

[2] Bekanntmachung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Raumordnung zum Abfallwirtschaftsplan des Landes Brandenburg - Teilplan Siedlungsabfälle vom 8. Juni 2000 (ABl. S. 390)

[3] Gesetz  zur Förderung der Kreislaufwirtschaft  und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27. September 1994 (BGBl. I S. 2705), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819, 2825)

[4] Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG) vom 6. Juni 1997 (GVBl. I S. 40), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Ersten Gesetzes zum Abbau von bürokratischen Hemmnissen im Land Brandenburg (Erstes Brandenburgisches Bürokratieabbaugesetz - 1. BbgBAG) vom 28. Juni 2006 (GVBl. I S. 74)

[5] Gesetz über die Überwachung und Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung von Abfällen (Abfallverbringungsgesetz - AbfVerbrG) vom 30. September 1994 (BGBl. I S. 2771), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Neunten Zuständigkeitsanpassungsverordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407, 2414)

[6] Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 25. Juni 2005 (BGBl. I S. 1758), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes über die Öffentlichkeitsbeteiligung in Umweltangelegenheiten nach der EG- Richtlinie 2003/35/EG (Öffentlichkeitsbeteiligungsgesetz) vom 9. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2819)

[7] Brandenburgisches Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (BbgUVPG) vom 10. Juli 2002 (GVBl. I S. 62)

[8] Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (Abfallablagerungsverordnung - AbfAblV) vom 20. Februar 2001 (BGBl. I S. 305), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860)

[9] Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) vom 24. Juli 2002 (BGBl. I S. 2807), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Umsetzung der Ratsentscheidung vom 19. Dezember 2002 zur Festlegung von Kriterien und Verfahren für die Annahme von Abfällen auf Abfalldeponien vom 13. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2860, 2866)

[10] Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen (Dritte allgemeine Verwaltungsvorschrift  zum Abfallgesetz - TA Siedlungsabfall) vom 14. Mai 1993 (BAnz. Nr. 99a vom 29. Mai 1993)

[11] Verordnung  über die Entsorgung  von gewerblichen Siedlungsabfällen und von bestimmten Bau- und Abbruchabfällen (GewAbfV) vom 19. Juni 2002 (BGBl. I S. 1938), zuletzt geändert durch Artikel 7 der Verordnung zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung vom 20. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2298, 2332)

[12] Richtlinie 2006/12/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abfälle (Abfallrahmenrichtlinie) vom 5. April 2006 (ABl. EU Nr. L 114 S. 9 vom 27. April 2006)

[13] Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle(EG-Verpack-AbfRL) vom 20. Dezember 1994 (ABl. EG Nr. L 365 S. 10 vom 31. Dezember 1994), zuletzt geändert am 9. März 2005 durch Artikel 1 der Richtlinie 2005/20/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 94/62/EG über Verpackungen und Verpackungsabfälle (ABl. EU Nr. L 70 S. 17 vom 16. März 2005)

[14] Verordnung  über die Vermeidung  und Verwertung von Verpackungsabfällen (Verpackungsverordnung - VerpackV) vom 21. August 1998 (BGBl. I S. 2379), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Vierten Verordnung zur Änderung der Verpackungsverordnung vom 30. Dezember 2005 (BGBl. 2006 I S. 2)

[15] Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen (EG-Abfallverbringungsverordnung) vom 14. Juni 2006 (ABl. EU Nr. L 190 S. 1 vom 12. Juli 2006)

[16] Richtlinie 2003/4/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der Richtlinie 90/313/EWG des Rates (Umweltinformationsrichtlinie) vom 28. Januar 2003 (ABl. EU Nr. L 41 S. 26 vom 14. Februar 2003)

[17] Richtlinie 2003/35/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten vom 26. Mai 2003 (ABl. EU Nr. L 156 S. 17 vom 25. Juni 2003)

[18] Verordnung (EG) Nr. 2150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2002 zur Abfallstatistik (ABl. EG Nr. L 332 S. 1 vom 9. Dezember 2002), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 783/2005 der Kommission vom 24. Mai 2005 (ABl. EU Nr. L 131 S. 38)

[19] Abfallwirtschaftskonzept für das Land Berlin; Abgeord­netenhaus Berlin, Drucksache 15/3598 vom 28. Januar 2005: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin

[20] Gesetz für den Vorrang Erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG) vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Ersten Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550)

[21] Umweltstatistikgesetz (UStatG) vom 16. August 2005 (BGBl. I S. 2446)

[22] LAGA-Bericht zur Mitverbrennung von Abfällen; Stand 22. März 2007

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Einwohnerdichten in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger 2005

Abbildung 2: Restabfallbehandlung

Abbildung 3: Abfallströme aus der Restabfallbehandlung im Land Brandenburg

Abbildung 4: Deponierung

Abbildung 5: Energetische Verwertung

Abbildung 6: Entsorgungswege  der Restabfälle im Land Brandenburg (Stand: Dezember 2006)

Abbildung 7: Restvolumina Deponien Land Brandenburg

Tabellenverzeichnis

Tabelle 1: Abfallkategorien nicht gefährlicher Abfälle nach der EU-Abfallstatistikverordnung

Tabelle 2: Zuordnung ausgewählter Entsorgungsverfahren zu Entsorgungswegen

Tabelle 3: Anzahl der Einwohner in den Entsorgungsgebieten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger des Landes Brandenburg 2005

Tabelle 4: Aufkommen der den örE überlassenen Abfälle 1141

Tabelle 5: Restabfallbehandlungsanlagen im Land Brandenburg

Tabelle 6: Zwischenlagerkapazitäten für Restabfälle in Brandenburg

Tabelle 7: Thermische Anlagen für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen im Land Brandenburg

Tabelle 8: Siedlungsabfalldeponien

Tabelle 9: Inertdeponien (ohne Betriebsdeponien)

Tabelle 10: Gegenüberstellung Abfallaufkommen 2006 und 2016

Tabelle 11: Aufkommen in den jeweiligen Entsorgungswegen 2016

Tabelle 12: Entsorgungskapazitäten 2016

Tabelle 13: Aufkommen und abgeschätzte Entwicklung an Abfällen zur Verwertung

10 Im Land Brandenburg betriebene Entsorgungsanlagen für Siedlungsabfälle

(Stand Januar 2007)

Lfd. Nr.Kreisfreie Stadt/LandkreisAnlageBetreiber
BezeichnungAnschriftNameAnschrift
Mechanisch-biologische Restabfallbehandlungsanlagen (MBA)
1 Havelland MBA Nauen-Schwanebeck Str. zw. Neukammer nach Schwanebeck
14641 Nauen
Abfallbehandlungsgesellschaft Havelland mbH Goethestraße 59
14641 Nauen
2 Havelland MBA Vorketzin Deponie Vorketzin
14669 Ketzin
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam
3 Oberspreewald-Lausitz MBA Freienhufen Bergmannstraße 44
01983 Großräschen/OT Freienhufen
Abfallentsorgungsverband „Schwarze Elster“ Hüttenstraße 1 c
01979 Lauchhammer
4 Teltow-Fläming MBA Schöneiche Am Galluner Kanal
15806 Zossen/OT Schöneiche
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam
Mechanisch-biologische Stabilisierungsanlagen (MBS)
5 Dahme-Spreewald MBS Lübben-Ratsvorwerk Ratsvorwerk 20
15907 Lübben/Spreewald
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Straße 45
15907 Lübben/Spreewald
6 Dahme-Spreewald MBS Niederlehme Robert-Gutmann-Str. 41
15751 Niederlehme
Zweckverband Abfallbehandlung Nuthe-Spree Robert-Gutmann-Str. 41
15751 Niederlehme
Mechanische Behandlungsanlagen/Ersatzbrennstoffaufbereitungsanlagen (MA)
7 Brandenburg an der Havel MA Recyclingpark Brandenburg August-Sonntag-Str. 3
14770 Brandenburg an der Havel
Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH August-Sonntag-Str. 3
14770 Brandenburg an der Havel
8 Cottbus, Stadt MA Recyclingzentrum Jänschwalde An der L 67
03052 Cottbus
Rohstofftiger Gesellschaft für Wertstoffaufbereitung und Recycling mbH Am Bahnhof 1 c
03185 Peitz
9 Uckermark MA Recon-T (Schwedt) Breite Allee 20 - 24
16303 Schwedt/Oder
Recon-T GmbH Breite Allee 20 - 24
16303 Schwedt/Oder
10 Havelland MA Premnitz Paul-Schlack-Str. 2
14727 Premnitz
RELUX Brennstoffproduktion GmbH & Co. KG Börstelstraße 70
32584 Löhne
11 Oder-Spree MA Wilmersdorf Birkenweg 3
 15848 Rietz-Neuendorf
Otto-Rüdiger Schulze Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land/OT Neuendorf
12 Teltow-Fläming MA Schöneiche Am Galluner Kanal
15806 Zossen/OT Schöneiche
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam/OT Neu Fahrland
13 Barnim MA Bernau Schönfelder Weg 71
16321 Bernau
GEAB GmbH Gesellschaft für Abfallverwertung und Bodensanierung mbH Schönfelder Weg 71
16321 Bernau
14 Barnim MA Eberswalde Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
GHW Recyclinghof GmbH Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
Siedlungsabfalldeponie 
15 Barnim Hausmülldeponie Eberswalde-Ostend Ostender Höhen 20
16225 Eberswalde
Landkreis Barnim SG Abfallwirtschaft Heegermühler Str. 75
16225 Eberswalde
16 Dahme-Spreewald Deponie Lübben- Ratsvorwerk Ratsvorwerk
15907 Lübben/Spreewald
Kommunaler Abfallentsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Straße 45
15907 Lübben/Spreewald
17 Havelland Hausmülldeponie Vorketzin 14669 Vorketzin MEAB Märkische Entsorgungsanlagen- Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam/OT Neu Fahrland
18 Havelland Deponie Bölkershof Genthiner Landstraße
14712 Rathenow
Landkreis Havelland Umweltamt Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
19 Havelland Deponie Nauen-Schwanebeck 14641 Schwanebeck Landkreis Havelland Umweltamt Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow
20 Oberspreewald-Lausitz Siedlungsabfalldeponie Hörlitz An der Deponie
01968 Hörlitz
Deponiegesellschaft Schwarze Elster mbH Hüttenstraße 1 e
01979 Lauchhammer-Ost
21 Oder-Spree Deponie Alte Ziegelei Beeskower Chaussee
15526 Alt Golm
Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung Karl-Marx-Straße 11/12
15517 Fürstenwalde
22 Spree-Neiße Siedlungsabfalldeponie Forst Zur Deponie 1
03149 Forst
AGNS Abfallentsorgungs-Gesellschaft Neiße-Spree mbH Zur Deponie 1
03149 Forst
23 Teltow-Fläming Siedlungsabfalldeponie Schöneiche Am Galluner Kanal
15806 Zossen/OT Schöneiche
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam/OT Neu Fahrland
24 Uckermark Siedlungsabfalldeponie Pinnow Deponiestraße
16278 Pinnow
Landkreis Uckermark Karl-Marx-Straße 1
17291 Prenzlau
Inertdeponien
25 Potsdam-Mittelmark Deponie Deetz Am Hafen
14550 Groß Kreutz
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Tschudistraße 3
14476 Potsdam/OT Neu Fahrland
26 Potsdam-Mittelmark Asbest- und Bauschuttdeponie Dobbrikow Forststraße 10
14947 Nuthe-Urstromtal/OT Dobbrikow
Nägler GmbH Milanstraße 4
13505 Berlin
27 Spree-Neiße Deponie Reuthen 03130 Reuthen Landkreis Spree-Neiße Heinrich-Heine-Str. 1
03149 Forst (Lausitz)
28 Oder-Spree Bauschuttdeponie Petersdorf Rauensche Berge 3
15526 Petersdorf
Kommunales Wirtschaftsunternehmen Entsorgung Karl-Marx-Straße 11/12
15517 Fürstenwalde
Thermische Anlagen für den Einsatz von Ersatzbrennstoffen
29 Havelland Wirbelschichtfeuerungsanlage Paul-Schlack-Straße 1
14727 Premnitz
BKB Premnitz GmbH Dr.-Herbert-Rein-Str. 1
14727 Premnitz
30 Märkisch-Oderland Zementwerk Rüdersdorf - Ofenlinie 5 Frankfurter Chaussee
15558 Rüdersdorf
Cemex OstZement GmbH Frankfurter Chaussee
15558 Rüdersdorf
31 Spree-Neiße Kraftwerk Jänschwalde Am Kraftwerk
03185 Teichland/OT Neuendorf
Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Vom-Stein-Straße 39
03050 Cottbus
Biomassekraftwerke mit Einsatz von aufbereiteten Sperrmüllanteilen
32 Brandenburg an der Havel Heizkraftwerk Kirchmöser Bahntechnikerring 12 - 16
14774 Brandenburg an der Havel
EFP Kirchmöser GmbH Bahntechnikerring 12 - 16
14774 Brandenburg an der Havel
33 Ostprignitz-Ruppin Holzspanplattenwerk Wittstocker Chaussee 1
16909 Heiligengrabe
Kronoply GmbH & Co. KG Wittstocker Chaussee 1
16909 Heiligengrabe
34 Ostprignitz-Ruppin Holzfaserplattenwerk Wittstocker Chaussee 1
16909 Heiligengrabe
KRONOTEX GmbH & Co. KG Wittstocker Chaussee 1
16909 Heiligengrabe
35 Prignitz Biomassekraftwerk Rehfelder Weg 10
16866 Demerthin
IfE Trockenwerk Demerthin GmbH Am Schmeding 62
12685 Berlin
36 Uckermark Industriekraftwerk Kuhheide 1
16303 Schwedt/OT Vierraden
UPM Kymmene Papier GmbH & Co. KG, Werk Schwedt Kuhheide 1
16303 Schwedt/OT Vierraden
37 Barnim Holzkraftwerk Eberswalde Binnenhafen, Gewerbestr.
16225 Eberswalde
HOKAWE Holz-KW Eberswalde GmbH Angermünder Str. 68
16225 Eberswalde
38 Barnim Heizkraftwerk Beusterstraße 1
16348 Wandlitz/OT Klosterfelde
BPK Biopower Klosterfelde GmbH Beusterstraße 1
16348 Wandlitz/OT Klosterfelde
39 Oder-Spree Thermische Verwertungsanlage Tränkeweg 1515517 Fürstenwalde WKF WärmekontorFürstenwalde GmbH Oberhausener Str. 33
40472 Ratingen
40 Oder-Spree Industriekraftwerk Radinkendorfer Str. 71
15848 Beeskow
HORNITEX-Werke Radinkendorfer Str. 7115848 Beeskow
41 Oder-Spree Thermische Verwertungsanlage Birkenweg 3
15848 Wilmersdorf
Otto-Rüdiger Schulze
Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co. KG
Schleuener Weg 1
16775 Neuendorf
42 Oberspreewald-Lausitz Heizkraftwerk Senftenberger Str. 6
03205 Calau
B & B Bioenergie GmbH Senftenberger Str. 6
03205 Calau
43 Elbe-Elster Heizkraftwerk Roland-Schmid-Str. 5 - 7
04910 Elsterwerda
Bio Energie Elbe Elster GmbH & Co. KG Lauchhammerstr. 45
04910 Elsterwerda
44 Spree-Neiße Bioheizkraftwerk Sellessen Grenzstraße 4
03130 Spremberg/OT Sellessen
Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG (RENEWABLES) Steinstraße 39
03050 Cottbus
45 Oberspreewald-Lausitz Heizkraftwerk Grubenstraße
01968 Senftenberg
Gesellschaft für Montan- und Bautechnik mbH Knappenstr. 1
01968 Senftenberg
46 Teltow-Fläming Altholzverbrennungsanlage An der Birkenpfuhlheide 3
15837 Baruth
Unitherm Baruth GmbH An der Birkenpfuhlheide 3
15837 Baruth
47 Dahme-Spreewald Altholzverbrennungsanlage Am Nordhafen 12
15711 Königs Wusterhausen
MVV BioPower GmbH Am Nordhafen 12
15711 Königs Wusterhausen
48 Teltow-Fläming Biomasseheizkraftwerk Am Birkengrund
14974 Ludwigsfelde
Biomasse-Heizkraftwerk Ludwigsfelde GmbH Huyssenallee 86 - 88
45128 Essen
Gewerbeabfallsortieranlagen
49 Märkisch-Oderland Gewerbeabfallsortieranlage Heidemühler Weg 2
15366 Dahlwitz-Hoppegarten/OT Waldesruh
ORES Organisierter Recycling Entsorgungs Service GmbH Heidemühler Weg 2
15366 Dahlwitz-Hoppegarten/OT Waldesruh
50 Frankfurt (Oder) Gewerbeabfallsortieranlage Grubenstraße 11
15234 Frankfurt (Oder)
Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH Karl-Marx-Str. 195
15234 Frankfurt (Oder)
51 Barnim Gewerbeabfallsortieranlage Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
GHW Recyclinghof GmbH Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
52 Barnim Gewerbeabfallsortieranlage Schönfelder Weg 71
16321 Bernau
GEAB GmbH Gesellschaft für Abfallverwertung und Bodensanierung mbH Schönfelder Weg 71
16321 Bernau
53 Barnim Gewerbeabfallsortieranlage Am Mühlenberg 3
16230 Chorin/OT Golzow
Kurt und Beate Wrensch Baustoff-Recycling OHG Am Mühlenberg 3
16230 Chorin/OT Golzow
54 Oberhavel Gewerbeabfallsortieranlage Berliner Straße 4
16727 Velten
Lausitzer Umweltteam GmbH & Co. KG Am Flugplatz
01987 Schwarzheide
55 Oberhavel Gewerbeabfallsortieranlage Veltener Straße 32
16515 Oranienburg/OT Germendorf
Grunske Metall Recycling GmbH & Co. KG Eichenhain 1
16767 Leegebruch
56 Oder-Spree Gewerbeabfallsortieranlage Lebbiner Str. 22
15859 Storkow
Kiesewetter GmbH Containerdienst, Erdarbeiten, Abriß Gerichtsstr. 13 a
15859 Storkow
57 Oberspreewald-Lausitz Gewerbeabfallsortieranlage Birkenweg 20
01938 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01938 Großräschen
58 Spree-Neiße Gewerbeabfallsortieranlage Grünstraße 19
03116 Drebkau
Service und Recycling Drebkau GmbH Grünstraße 19
03116 Drebkau
59 Elbe-Elster Gewerbeabfallsortieranlage Döllinger Straße 15
04928 Plessa/OT Kahla
FRASSUR Entsorgungsdienste GmbH Eichenweg 45
04910 Elsterwerda
60 Cottbus Gewerbeabfallsortieranlage Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
CRG Cottbuser Recycling Gesellschaft für Baustoffe mbH Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
61 Elbe-Elster Gewerbeabfallsortieranlage Nobelstraße 13 - 15
03238 Massen
Eurologistik-Umweltservice GmbH Spremberger Straße 80
01968 Großräschen
62 Havelland Gewerbeabfallsortieranlage Gewerbegebiet Bredow Vorwerk
14641 Bredow
M & P Containerdienst GmbH & Co KG RZB Gewerbegebiet Bredow Vorwerk Karl-Marx-Str. 9
14656 Brieselang
63 Havelland Gewerbeabfallsortieranlage Zum Wendehammer 2
14641 Zeestow - Gewerbegebiet
Fuhrbetrieb G. Zeidler Zum Wendehammer 2
14641 Zeestow - Gewerbegebiet
64 Brandenburg an der Havel Gewerbeabfallsortieranlage August-Sonntag-Str. 3
14470 Brandenburg an der Havel
Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH August-Sonntag-Str. 3
14470 Brandenburg an der Havel
65 Prignitz Gewerbeabfallsortieranlage Gewerbegebiet
Schwarzer Weg 1 - 2
19348 Perleberg
Schröder-Transporte Containerdienst & Entsorgung Gewerbegebiet
Schwarzer Weg 1 - 2
19348 Perleberg
Kompostanlagen
66 Brandenburg an der Havel Kompostanlage Wendgräben
14776 Brandenburg an der Havel
Garten- und Landschaftsbau, Gehölz- u. Staudenkulturen Hans Lubitz Ziesarer Landstr. 88
14776 Brandenburg an der Havel
67 Cottbus Kompostanlage An der L 67
03052 Cottbus
Rohstofftiger Gesellschaft für Wertstoffaufbereitung und Recycling mbH Am Bahnhof 1 c
03185 Peitz
68 Frankfurt (Oder) Kompostanlage Gronenfelder Weg 34
15234 Frankfurt (Oder)
Naturerden- und Recycling GmbH NRF Gronenfelder Weg 34
15234 Frankfurt (Oder)
69 Frankfurt (Oder) Kompostanlage Küstriner Berg 20
15234 Frankfurt (Oder)
SULO Nord-Ost GmbH, Betrieb Frankfurt (Oder) Mittelweg 32
15234 Frankfurt (Oder)
70 Potsdam Kompostanlage Drewitzer Str.
14478 Potsdam
RTE Umweltservice GmbH Dorfstr. 25
14913 Oehna
71 Potsdam Kompostanlage Lerchensteig 25 b
14469 Potsdam/OT Nedlitz
Stadtentsorgung Potsdam GmbH Drewitzer Str. 47
14478 Potsdam
72 Barnim Kompostanlage Am Walde 4
16356 Mehrow-Trappenfelde
Schwarze Elster Recycling GmbH Am Walde 4
16356 Mehro-Trappenfelde
73 Barnim Kompostanlage Schönfelder Weg 71
16321 Bernau
GEAB GmbH Gesellschaft für Abfallverwertung und Bodensanierung mbH Schönfelder Weg 71
16321 Bernau
74 Barnim Kompostanlage Helenauer Weg 10
16356 Ahrensfelde/OT Elisenau
Kompost und Erden, Sommerey + Zimmermann GbR Helenauer Weg 10
16356 Ahrensfelde/OT Elisenau
75 Barnim Kompostanlage Neuer Schwanebecker Weg 2
16356 Ahrensfelde
JAN Erdwirtschaft GmbH Neuer Schwanebecker Weg 2
16356 Ahrensfelde
76 Barnim Kompostanlage Lichterfelder Weg
16230 Golzow
V.O.B. Vertrieb organischer Stoffe GmbH TGE Friedrich-Ebert-Str. 12
16225 Eberswalde
77 Barnim Kompostanlage Lichterfelder Bruch 2 a
16244 Schorfheide/OT Lichterfelde
AWZ GmbH Lichterfelde Lichterfelder Bruch 2 a
16244 Schorfheide/OT Lichterfelde
78 Barnim Kompostanlage Eichenweg
16321 Bernau/OT Schönow
Gartenbau Schönow GbR Schulstraße 18 a
16321 Bernau
79 Barnim Kompostanlage Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
André Rouvel Erd- und Bauschuttrecycling Britzer Straße 52
16225 Eberswalde
80 Dahme-Spreewald Kompostanlage Rudower Str.
12529 Schönefeld/OT Waßmannsdorf
EBK GmbH Kompostierung, Altholzrecycling und Erdbau Marienfelder Chaussee 161
12349 Berlin
81 Dahme-Spreewald Kompostanlage Segelfliegerdamm
15758 Zernsdorf
Umwelt & Naturstein, Ingrid Lehmann Seestr. 46
15758 Zernsdorf
82 Dahme-Spreewald Kompostanlage Feldstr. Am Studjangsberg
15758 Zernsdorf
Stadt Königs Wusterhausen Schloßstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
83 Dahme-Spreewald Kompostanlage Ratsvorwerk 20
15907 Lübben/Spreewald
Kommunaler Abfall- und Entsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Str. 45
15907 Lübben/Spreewald
84 Dahme-Spreewald Kompostanlage An der B 96 (Deponie)
15926 Luckau-Wittmannsdorf
Kommunaler Abfall- und Entsorgungsverband „Niederlausitz“ Frankfurter Str. 45
15907 Lübben/Spreewald
85 Dahme-Spreewald Kompostanlage Grüner Weg 3 b
15754 Friedersdorf
Kompostieranlage Angela Mickley Grüner Weg 3 b
15754 Friedersdorf
86 Dahme-Spreewald Kompostanlage An der Verbindungsstr. Zur B 96
15749 Mittenwalde/OT Telz
G + P Erden Produktions- und Vertriebs-GmbH Watowainz 1
03185 Teichland/OT Bärenbrück
87 Elbe-Elster Kompostanlage Dorfstr. 22
04924 Beutersitz
NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH Dubrauweg 6
03172 Guben
88 Elbe-Elster Kompostanlage Tagebau Klein Leipisch
03238 Finsterwalde
RUBIN Städtereinigung GmbH Patschenweg 10
01979 Lauchhammer
89 Elbe-Elster Kompostanlage Am Flugplatz 1
03249 Sonnenwalde/OT Großbahren
Galle GmbH Kompostierung & Landschaftsbau Groß Bahren Am Flugplatz 1
03249 Sonnenwalde/OT Großbahren
90 Elbe-Elster Kompostanlage Ehemaliges WGT-Gelände
Linda Stolzenhain
04916 Schönewalde/OT Hohenkuhnsdorf
URD Umwelt- und Recycling Dienstleistungs GmbH Stolzenhain Am Reitweg
04916 Schönewalde/OT Stolzenhain
91 Elbe-Elster Kompostanlage Am Reitweg
04916 Schönewalde/OT Stolzenhain
MWB Recycling GmbH Schönefelder Str. 14
14947 Nuthe-Urstromtal/OT Dümde
92 Elbe-Elster Kompostanlage Kahlaer Weg
04934 Dreska
Packroff GmbH An den Kanitzen
04910 Elsterwerda
93 Elbe-Elster Kompostanlage Deponie am Bahnsdorfer Berg an der B 101
04916 Herzberg
Deponiegesellschaft Schwarze Elster mbH Hüttenstr. 1 e
01979 Lauchhammer
94 Elbe-Elster Kompostanlage An der L 60
03238 Lichterfeld
Fehr Umwelt-Ost GmbH, Betriebsstätte Lausitz Kreuzstraße
01968 Hörlitz
95 Havelland Kompostanlage Bützer Feld 2
14727 Premnitz/OT Mögelin
SEKOM GmbH & Co. Betriebs KG Horstenweg 34
14712 Rathenow/OT Steckelsdorf
96 Havelland Kompostanlage Brandenburger Str.
14641 Wustermark
Märkische Kulturerden Herstellungs GmbH Falkenrehde Falkenrehder Chaussee
14669 Ketzin
97 Havelland Kompostanlage Priorter Str.
14641 Wustermark/OT Buchow-Karpzow
Märkische Kulturerden Herstellungs GmbH Falkenrehde Falkenrehder Chaussee
14669 Ketzin
98 Havelland Kompostanlage Sonnenallee
14641 Wustermark/OT Buchow-Karpzow
Märkische Kulturerden Herstellungs GmbH Falkenrehde Falkenrehder Chaussee
14669 Ketzin
99 Havelland Kompostanlage Horstenweg 34
14712 Rathenow/OT Steckelsdorf Anbau
Sekom GmbH & Co Betriebs KG Horstenweg 34
14712 Rathenow/OT Steckelsdorf Anbau
100 Havelland Kompostanlage Nauener Str. 101
14612 Falkensee
GALAFA Garten- und Landschaftsbau GmbH Nauener Str. 101
14612 Falkensee
101 Havelland Kompostanlage Buckower Str.
14713 Nennhausen
Kompostierung- und Erden GmbH Stechow Eichenweg 3
14715 Stechow
102 Havelland Kompostanlage Mützlitzer Str.
14715 Garlitz
G+P Erden Produktions- und Vertriebs GmbH Dorfstr. 19
19395 Ganzlin
103 Havelland Kompostanlage Siloanlage
14715 Buschow
G+P Erden Produktions- und Vertriebs GmbH Dorfstr. 19
19395 Ganzlin
104 Havelland Kompostanlage Fuchsberg
14641 Wustermark
Märkische Kulturerden Herstellungs GmbH Falkenrehde Falkenrehder Chaussee
14669 Ketzin
105 Märkisch-Oderland Kompostanlage Friedhofstr. 20
12625 Waldesruh
Hoppegartener Land- und Handelsgesellschaft mbH Friedhofstr. 20
12625 Waldesruh
106 Märkisch-Oderland Kompostanlage Verlängerte Klosterdorfer Str.
15378 Hennickendorf
Hennickendorfer Kompost GmbH Pappelhain 14
15378 Hennickendorf
107 Märkisch-Oderland Kompostanlage Frankfurter Str. 8
Birkenhof
15306 Lindendorf/OT Libbenichen
Kompostier- und Lohnunternehmen Schulze-Kahleyß GmbH Frankfurter Str. 8
Birkenhof
15306 Lindendorf/OT Libbenichen
108 Märkisch-Oderland Kompostanlage Dahlwitzer Landstr. 1
15366 Münchehofe
Alba Berlin GmbH & Co KG Kompostierbetrieb „proflor“ Dahlwitzer Landstr. 1
15366 Münchehofe
109 Märkisch-Oderland Kompostanlage Karl-Marx-Allee 53
15320 Neuhardenberg
Baum- und Landschaftspflege
Jürgen Tetzlaff
Karl-Marx-Allee 53
15320 Neuhardenberg
110 Märkisch-Oderland Kompostanlage Umgehungsstr. Eggersdorf
15345 Eggersdorf
Opitz GmbH Lindenstr. 1 d
15345 Rehfelde
111 Märkisch-Oderland Kompostanlage Thöringswerder 10
16269 Wriezen
ASE Alternative Stoff- u. Energieverwertung GmbH Thöringswerder 10
16269 Wriezen
112 Märkisch-Oderland Kompostanlage Brunow
16259 Heckelberg-Brunow
V.O.B. Vertrieb organischer Stoffe GmbH TGE Friedrich-Ebert-Str. 12
16225 Eberswalde
113 Märkisch-Oderland Kompostanlage Werneucher Straße
15345 Altlandsberg/OT Wegendorf
Container-Habicht Buchholzer Allee 6
15345 Altlandsberg
114 Oberhavel Kompostanlage Berliner Straße 4
16727 Velten
Dunkel Baustoff-Recycling- Zentrum oHG Berliner Straße 4
16727 Velten
115 Oberhavel Kompostanlage Wansdorfer Chaussee
16727 Bötzow
BBB, Bötzower Boden- und Baustoffverwertung Wansdorfer Chaussee
16727 Bötzow
116 Oberhavel Kompostanlage Hamburger Kreuzung 21
16559 Liebenwalde/OT Neuholland
Landdienst GmbH Neuholland Am Bahnhof
16559 Liebenwalde/OT Neuholland
117 Oberhavel Kompostanlage Griebener Weg
16775 Löwenberger Land/OT Neuendorf
Holz- und Baustoffrecycling GmbH & Co KG
Otto-Rüdiger Schulze
Schleuener Weg 1
16775 Löwenberger Land/ OT Neuendorf
118 Oberhavel Kompostanlage Großwoltersdorf
Betonstr.
16775 Dollgow/OT Güldenhof
URD Umwelt- und Recycling Dienstleistungs GmbH Grüneberg Großmutzer Heuweg
16775 Löwenberger Land/OT Pappelhof
119 Oberhavel Kompostanlage Großmutzer Heuweg
16775 Löwenberger Land/OT Pappelhof
URD Umwelt- und Recycling Dienstleistungs GmbH Grüneberg Großmutzer Heuweg
16775 Löwenberger Land/OT Pappelhof
120 Oberhavel Kompostanlage Falkenthaler Chaussee
16792 Zehdenick
URD Umwelt- und Recycling Dienstleistungs GmbH Grüneberg Großmutzer Heuweg
16775 Löwenberger Land/OT Pappelhof
121 Oberhavel Kompostanlage Am Wiesengrund 1
16767 Germendorf
AGRO-GbR Am Wiesengrund
16767 Germendorf
122 Oberspreewald-Lausitz Kompostanlage 01993 Schipkau/OT Klettwitz NSG Sanierungs-Gesellschaft in der NL mbH Bergmannstraße 27
01983 Großräschen/OT Freienhufen
123 Oberspreewald-Lausitz Kompostanlage Am Silo an der B 169
01968 Sedlitz
URD Umwelt- und Recycling Dienstleistungs GmbH Brischko Nr. 42
02997 Wittichenau/OT Brischko
124 Oberspreewald-Lausitz Kompostanlage Birkenweg 20
01983 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
125 Oberspreewald-Lausitz Kompostanlage Beltener Weg (Deponie)
03226 Göritz
Kommunaler Abfall- und Entsorgungsverband (KAEV) Niederlausitz Frankfurter Str. 45
15907 Lübben/Spreewald
126 Oder-Spree Kompostanlage Friedländer Berg
15848 Beeskow
Gesellschaft für Abfallaufbereitung Beeskow GmbH Friedländer Berg
15848 Beeskow
127 Oder-Spree Kompostanlage Dorfstraße 25
15848 Oegeln
Brandenburgische Kompost- und Erden GmbH Dorfstr. 25
15848 Oegeln
128 Oder-Spree Kompostanlage Flur 3
15898 Lawitz
Schlaube Agroservice GmbH Lindenstr. 112
15898 Neißemünde/OT Wellmitz
129 Oder-Spree Kompostanlage Alt Golmer Chaussee 1
15848 Rietz-Neuendorf
SULO Nord-Ost GmbH Tannenweg 25
D-18059 Rostock
130 Oder-Spree Kompostanlage Dorfstraße 28
15890 Eisenhüttenstadt/OT Diehlow
Containerservice und Kompostierungsanlage Lutz Garkisch Dorfstraße 28
15890 Eisenhüttenstadt/OT Diehlow
131 Ostprignitz-Ruppin Kompostanlage Bundesstr. 5
16866 Kyritz-Heinrichsfelde
Perleberger Recycling GmbH Rambower Chaussee 2
19336 Groß Werzin
132 Ostprignitz-Ruppin Kompostanlage 16909 Heiligengrabe Perleberger Recycling GmbH Rambower Chaussee 2
19336 Groß Werzin
133 Ostprignitz-Ruppin Kompostanlage 16831 Linow Agrargenossenschaft Rheinsberg e. G. Wittstocker Str. 1
16837 Dorf Zechlin
134 Ostprignitz-Ruppin Kompostanlage 16816 Neruppin/OT Treskow Agrargenossenschaft Rheinsberg e. G. Wittstocker Str. 1
16837 Dorf Zechlin
135 Ostprignitz-Ruppin Kompostanlage Blesendorfer Weg
16909 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf
Agrargenossenschaft Freyenstein Dorfstr. 75 a
16905 Wittstock/Dosse OT Wulfersdorf
136 Ostprignitz-Ruppin Kompostanlage 16835 Hindenberg Landhandelsvertretung GmbH Gransee Am Gewerbepark 8
16775 Gransee
137 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage Großbeerener Straße
14532 Stahnsdorf/OT Güterfelde
HÄ-SE GmbH Dorfstraße 12
14513 Teltow/OT Ruhlsdorf
138 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage 14547 Rieben D. Sandvoß Kompostierung Seddiner Str. 59 b
14552 Michendorf/OT Stücken
139 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage Körziner Weg
14552 Michendorf/OT Stücken
D. Sandvoß Kompostierung Seddiner Str. 59 b
14552 Michendorf/OT Stücken
140 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage Weg nach Trebitz 1
14806 Brück/OT Baitz
Baitzer Kompost GmbH Weg nach Trebitz 1
14806 Brück/OT Baitz
141 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage An der B 102
14798 Havelsee/OT Fohrde
MEBRA Märkische Entsorgungsgesellschaft Brandenburg mbH Pernitzer Str. 19 a
14757 Prützke
142 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage Am Erdeplatz 1
14542 Werder/OT Plötzin
Plötziner Erden GmbH Am Erdeplatz 1
14542 Werder/OT Plötzin
143 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage Weg zw. Jeserig und Schlalach
14822 Mühlenfließ/OT Jeserig
Rebo Umwelttechnik GmbH Gewerbegebiet 1
14822 Mühlenfließ/OT Jeserig
144 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage Weg zw. Dahnsdorf und Lühnsdorf
14806 Planetal/OT Dahnsdorf
Rebo Umwelttechnik GmbH Gewerbegebiet 1
14822 Mühlenfließ/OT Jeserig
145 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage 14778 Jeserig/OT Gollwitz ELCON Wärmeversorgung GmbH Märkersteig 12 - 16
14974 Ludwigsfelde
146 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage 14550 Schmergow BIOWORK GmbH Kemnitzer Str. 2 c
14542 Phöben
147 Potsdam-Mittelmark Kompostanlage Stahnsdorfer Straße 30
14513 Teltow
G. Schumann GmbH Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Alt Schönow 1
14165 Berlin (Zehlendorf)
148 Prignitz Kompostanlage Eichhölzer Weg
19348 Perleberg
B + S Prignitz Recycling GmbH Eichhölzer Weg
19348 Perleberg
149 Prignitz Kompostanlage Im Wald
16866 Wutike
Komporing Loitz GbR August-Levin-Str. 6
17121 Loitz
150 Prignitz Kompostanlage Rambower Chaussee 2
19336 Plattenburg/ OT Groß Werzin
Perleberger Recycling GmbH Rambower Chaussee 2
19336 Plattenburg/OT Groß Werzin
151 Spree-Neiße Kompostanlage Zur Deponie 1
03149 Forst/Lausitz
AGNS Abfallentsorgungsgesellschaft Neiße-Spree mbH Zur Deponie 1
03149 Forst/Lausitz
152 Spree-Neiße Kompostanlage An der B 97
03172 Schenkendöbern
NKW Niederlausitzer Kompostwerke GmbH Dubrauweg 6
03172 Guben
153 Spree-Neiße Kompostanlage Watowainz 1
03185 Teichland/OT Bärenbrück
G + P Erden Produktions- und Vertriebs-GmbH Watowainz 1
03185 Teichland/OT Bärenbrück
154 Spree-Neiße Kompostanlage Roitzer Str. 10
03130 Spremberg
Börner Transport- und Handels GmbH Roitzer Str. 10
03130 Spremberg
155 Teltow-Fläming Kompostanlage Am Osterberg
14974 Ludwigsfelde/OT Gröben
Simon Kühn e. K. Gottlieb-Daimler-Str. 35
14974 Ludwigsfelde
156 Teltow-Fläming Kompostanlage Lankeweg
15831 Blankenfelde/Mahlow/OT Jühnsdorf
Pro Arkades Kompostierungsgesellschaft mbH & Co KG Nächst Neuendorfer Landstr. 6 a
15806 Zossen/OT Nächst Neuendorf
157 Teltow-Fläming Kompostanlage An der Försterwiese, Halle 25
15838 Am Mellensee/OT Kummersdorf-Gut
Norbert Feldner Forstlicher Dienstleistungsbetrieb Am Ring 11
15838 Am Mellensee/OT Kummersdorf-Gut
158 Teltow-Fläming Kompostanlage Zellendorfer Str.
14913 Niedergörsdorf/OT Langenlipsdorf
Bio-Recycling Oehna GmbH Dorfstr. 38 b
14913 Oehna
159 Teltow-Fläming Kompostanlage Potsdamer Str. 2
15806 Zossen/OT Schünow
MüCoLEF GmbH Potsdamer Str. 2
15806 Zossen/OT Schünow
160 Teltow-Fläming Kompostanlage Weg nach Mellensee 8
15806 Zossen/OT Schünow
Agrarservice Schünow Weg nach Mellensee 8
15806 Zossen/OT Schünow
161 Teltow-Fläming Kompostanlage Große Stücken
Klausdorfer Chaussee
15806 Zossen/OT Wünsdorf
Wünsdorfer ETU Thomas Neumann Zum Bahnhof 35
15806 Zossen/OT Wünsdorf
162 Uckermark Kompostanlage Agrarflugplatz Schönermark
16278 Mark Landin/OT Schönermark
Naturerden Schönermark Am Dorfanger 7
16278 Mark Landin/OT Schönermark
163 Uckermark Kompostanlage Schönower Weg
16306 Casekow
Jordan Containerdienst GmbH Müll- und Fäkalienentsorgung Blumberger Weg 2 a
16306 Casekow
164 Uckermark Kompostanlage Gewerbegebiet Templin
Reinfeld
17268 Templin
Biologische Abfallverwertung BAT GmbH Templin Dorfstraße 17 a
17268 Templin/OT Hindenburg
165 Uckermark Kompostanlage 17268 Buchholz bei Gerswalde Biologische Abfallverwertung BAT GmbH Templin Dorfstraße 17 a
17268 Templin/OT Hindenburg
166 Uckermark Kompostanlage Forststraße 20 - 24
16303 Schwedt/Oder
Recon-T GmbH Forststraße 20 - 24
16303 Schwedt/Oder
Biogasanlagen (zugelassen für den Einsatz externer gewerblicher Bioabfälle; Anlagen, in denen ausschließlich landwirtschaftliche Stoffe eingesetzt werden, sind nicht aufgeführt)
167 Oder-Spree Biogasanlage Tränkeweg 28
15517 Fürstenwalde
BKW Biokraftwerke GmbH Fürstenwalde Tränkeweg 28
15517 Fürstenwalde
168 Elbe-Elster Biogasanlage Gröden Nord 2
04932 Gröden
Schradenbiogas GmbH & Co. KG Gröden Nord 2
04932 Gröden
169 Dahme-Spreewald Biogasanlage Altenoer Str. 10
15926 Luckau/OT Duben
Biogasanlage Alteno GmbH & Co. KG Altenoer Str. 10
15926 Luckau/OT Duben
170 Potsdam-Mittelmark Biogasanlage Am Bach 2
14806 Schwanebeck
BKW Biokraftwerke GmbH Fürstenwalde Tränkeweg 28
15517 Fürstenwalde
171 Prignitz Biogasanlage Putlitzer Str. 14 f
19357 Karstädt
Biokraft Karstädt GmbH & Co. KG Putlitzer Str. 14 f
19357 Karstädt
Anlagen für die Sortierung von PPK und LVP
172 Cottbus, Stadt PPK/LVP-Sortieranlage Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
CRG GmbH Cottbuser Recycling Gesellschaft für Baustoffe mbH Lakomaer Chaussee 5
03044 Cottbus
173 Cottbus, Stadt PPK/LVP-Sortieranlage Merzdorfer Bahnhof
03042 Cottbus
SERO Entsorgungs GmbH Merzdorfer Bahnhof
03042 Cottbus
174 Frankfurt (Oder) PPK/LVP-Sortieranlage Am Schlachthof 1 - 10
15230 Frankfurt (Oder)
SULO Nord-Ost GmbH, Betrieb Frankfurt (Oder) Mittelweg 32
15234 Frankfurt (Oder)
175 Frankfurt (Oder) PPK/LVP-Sortieranlage Grubenstraße 11
15234 Frankfurt (Oder)
Frankfurter Dienstleistungsholding GmbH Grubenstraße 11
15234 Frankfurt (Oder)
176 Potsdam PPK/LVP-Sortieranlage Handelshof 12 a
14478 Potsdam
Stadtentsorgung Potsdam GmbH Drewitzer Straße 47
14478 Potsdam
177 Potsdam PPK/LVP-Sortieranlage Zum Heizwerk 1
14478 Potsdam
ALBA Recycling GmbH Zum Heizwerk 1
14478 Potsdam
178 Barnim PPK/LVP-Sortieranlage Mühlenstraße
16356 Werneuchen
SER Werneuchen Mühlenstraße
16356 Werneuchen
179 Barnim PPK/LVP-Sortieranlage Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
Kühl Eberswalde Mühlenstraße 8
16227 Eberswalde
180 Märkisch-Oderland PPK/LVP-Sortieranlage Industriestraße 16
15366 Dahlwitz-Hoppegarten
AWU Sortieranlagen Betriebs GmbH Hultschiner Damm 335
12623 Berlin
181 Märkisch-Oderland PPK/LVP-Sortieranlage Schulzendorfer Str. 13
16269 Wriezen
ALBA Wriezen GmbH Schulzendorfer Str. 13
16269 Wriezen
182 Oberhavel PPK/LVP-Sortieranlage Breite Straße 47 b
16727 Velten
Abfallwirtschafts-Union Oranienburg GmbH Breite Straße 47
16727 Velten
183 Oberhavel PPK/LVP-Sortieranlage Griebener Weg
16515 Teschendorf
Holz- und Baustoffrecycling Firma Schulze Griebener Weg
16515 Teschendorf
184 Oberspreewald-Lausitz PPK/LVP-Sortieranlage Birkenweg 20
01983 Großräschen
Schwarze Elster Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
185 Oder-Spree PPK/LVP-Sortieranlage Oderlandstraße 14
15890 Eisenhüttenstadt
SULO Nord-Ost GmbH Tannenweg 25
D-18059 Rostock
186 Oder-Spree PPK/LVP-Sortieranlage Beeskower Chaussee 1
15526 Alt Golm
SULO Nord-Ost GmbH Tannenweg 25
D-18059 Rostock
187 Oder-Spree PPK/LVP-Sortieranlage Friedensstraße
15890 Eisenhüttenstadt
Becker und Armbrust GmbH Wildbahn 100
15236 Frankfurt (Oder)
188 Oder-Spree PPK/LVP-Sortieranlage Alt Golmer Chaussee 1
15484 Rietz-Neuendorf OT Alt Golm
SULO Nord-Ost GmbH Tannenweg 2
D-18059 Rostock
189 Ostprignitz-Ruppin PPK/LVP-Sortieranlage Bahnhofstraße 2
16845 Barsikow
ALBA Recycling GmbH Bahnhofstraße 2
16845 Barsikow
190 Potsdam-Mittelmark PPK/LVP-Sortieranlage Am Bahnhof
14822 Brück
Cleanaway Brück Am Bahnhof 12
14823 Niemegk
191 Potsdam-Mittelmark PPK/LVP-Sortieranlage Pernitzer Straße 19 a
14797 Prützke
MEBRA Kloster Lehnin Pernitzer Straße 19 a
14797 Prützke
192 Prignitz PPK/LVP-Sortieranlage Am Hünengrab 22
16928 Falkenhagen
RTB Umwelt GmbH Niederlassung REAB Recycling Am Hünengrab 22
16928 Falkenhagen
193 Prignitz PPK/LVP-Sortieranlage Bad Wilsnacker Str.
4719322 Wittenberge
Becker Umweltdienste GmbH Perleberg Bad Wilsnacker Str. 4719322 Wittenberge
194 Cottbus PPK/LVP-Sortieranlage Dissenchener Str. 50
03042 Cottbus
FFK Entsorgungs­gesellschaft mbH Am Bahnhof 1 c
03185 Peitz
195 Spree-Neiße PPK/LVP-Sortieranlage Vorwerkstraße
03172 Schenkendöbern
TWR Tenner Wertstoffrecycling GmbH Straupitzstraße 11
03172 Guben
196 Teltow-Fläming PPK/LVP-Sortieranlage Industriepark
14974 Ludwigsfelde
Fehr Umwelt Ost GmbH Äußere Radeweller Straße 5
06132 Halle/Saale
197 Uckermark PPK/LVP-Sortieranlage Henriettenhofer Str. 7
16278 Angermünde/OT Henriettenhof
Kühl Entsorgung und Recycling GmbH & Co. Hauptstraße 100
01809 Heidenau
198 Uckermark PPK/LVP-Sortieranlage Kuhheide 15
16303 Schwedt/Oder
WVG Schwedt/Oder Kuhheide 15
16303 Schwedt/Oder
199 Uckermark PPK/LVP-Sortieranlage Breite Allee 20 - 24
16303 Schwedt/Oder
Recon-T GmbH Breite Allee 20 - 24
16303 Schwedt/Oder
Anlagen zur Aufbereitung und Verwertung von Glas
200 Märkisch-Oderland Glasaufbereitungsanlage An der Glashütte 1 - 5
15366 Neuenhagen
Stralauer Glashütte GmbH An der Glashütte 1 - 5
15366 Neuenhagen
201 Oberhavel Glasaufbereitungsanlage Breite Straße 47 b
16727 Velten
Recycling ZentrumOberhavel GmbH Breite Straße 47 b
16727 Velten
202 Oberspreewald-Lausitz Glasaufbereitungsanlage Birkenweg 20
01983 Großräschen
Rhenus SERO Recycling GmbH Birkenweg 20
01983 Großräschen
203 Spree-Neiße Glasaufbereitungsanlage Spremberger Straße 62
03116 Drebkau
DNL - Behälterglas
GmbH & Co. KG
Spremberger Straße 62
03116 Drebkau
Anlagen für die Aufbereitung und Verwertung von Kunststoff
204 Brandenburg an der Havel Kunststoffaufbereitungsanlage August-Sonntag-Str. 3
14770 Brandenburg an der Havel
Recyclingpark Brandenburg an der Havel GmbH August-Sonntag-Str. 3
14770 Brandenburg an der Havel
205 Barnim Kunststoffaufbereitungsanlage Dorfstraße 1 b
16356 Löhme
Berec-Recycling GmbH Dorfstraße 1 b
16356 Löhme
206 Elbe-Elster Kunststoffaufbereitungsanlage Saatheiner Straße 266
04910 Elsterwerda
Vöwa Plattenwerk Saatheiner Straße 266
04910 Elsterwerda
207 Havelland Kunststoffaufbereitungsanlage Dr.-Herbert-Rein-Straße 1
14727 Premnitz
Energieversorgung Premnitz GmbH Dr.-Herbert-Rein-Straße 1
14727 Premnitz
208 Havelland Kunststoffaufbereitungsanlage Wolprylastraße 2
14727 Premnitz
Märkische Kunststoff Recycling GmbH Wolprylastraße 2
14727 Premnitz
209 Havelland Kunststoffaufbereitungsanlage Paul-Schlack-Straße 2
14727 Premnitz
RELUX Brennstoffproduktion GmbH & Co. KG Paul-Schlack-Straße 2
14727 Premnitz
210 Havelland Kunststoffaufbereitungsanlage Paul-Schlack-Straße 1
14727 Premnitz
Vogt-Plastic GmbH Paul-Schlack-Straße 114727 Premnitz
211 Märkisch-Oderland Kunststoffaufbereitungsanlage Schulzendorfer Str. 7
16269 Wriezen
ALBA Wriezen GmbH Schulzendorfer Str. 716269 Wriezen
212 Märkisch-Oderland Kunststoffaufbereitungsanlage Hauptstraße
15324 Voßberg
Oderbruch Recycling Hauptstraße 315324 Voßberg
213 Märkisch-Oderland Kunststoffaufbereitungsanlage Gewerbegebiet
15306 Diedersdorf
Rub Berlin GmbH Gewerbegebiet15306 Diedersdorf
214 Märkisch-Oderland Kunststoffaufbereitungsanlage Frankfurter Chaussee 115562 Rüdersdorf Rüdersdorfer Zement GmbH Frankfurter Chaussee 1515562 Rüdersdorf
215 Märkisch-Oderland Kunststoffaufbereitungsanlage Bahnhofstraße 32
15345 Rehfelde
T&T Plastik GmbH Bahnhofstraße 3215345 Rehfelde
216 Oberhavel Kunststoffaufbereitungsanlage Kanalstraße 17
16727 Velten
Enretec Polychemie Entsorgungsund Recycling Technik GmbH Kanalstraße 1716727 Velten
217 Oberhavel Kunststoffaufbereitungsanlage Sachsenhausener Straße 27
16515 Oranienburg
Polycon Gesellschaft für Kunststoffverarbeitung mbH Sachsenhausener Straße 2716515 Oranienburg
218 Oberhavel Kunststoffaufbereitungsanlage Bärenklauer Weg 90
16727 Velten
WSR Styropor Verwertungs GmbH Bärenklauer Weg 9016727 Velten
219 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Gewerbeparkring 1
15517 Fürstenwalde/Spree
Horti Plast GmbH
03361 312854
Gewerbeparkring 115517 Fürstenwalde/Spree
220 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Birkenweg 3 (Gewerbegebiet)
15848 Wilmersdorf
Otto-Rüdiger Schulze
Holz- u. Baustoffrecycling GmbH & Co KG Wilmersdorf
Birkenweg 3 (Gewerbegebiet)
15848 Wilmersdorf
221 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Industriestraße 1
15517 Fürstenwalde/Spree
KuRaRe Fürstenwalde Lindenstraße 61
15517 Fürstenwalde/Spree
222 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Gelände EKO Stahl AG Seefichtenstraße 15
15890 Eisenhüttenstadt
RZB Recycling Zentrum Brandenburg Gelände EKO Stahl AG
Seefichtenstraße 15
15890 Eisenhüttenstadt
223 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Werkstraße 1
15890 Eisenhüttenstadt
EKO Stahl GmbH Werkstraße 1
15890 Eisenhüttenstadt
224 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Am Bahndamm 8
15517 Fürstenwalde/Spree
Fürstenwalder Entsorgungsbetriebe GmbH Am Bahndamm 8
15517 Fürstenwalde/Spree
225 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Lindenstraße 61
15517 Fürstenwalde/Spree
KuRaRe Fürstenwalde Lindenstraße 61
15517 Fürstenwalde/Spree
226 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Gewerbeparkring 29
15517 Fürstenwalde/Spree
Landgraf Kunststoffe Gewerbeparkring 29
15517 Fürstenwalde/Spree
227 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Gewerbepark 53
15517 Fürstenwalde/Spree
Norbert Martin
Paddock- und Reitplatzplatten
Gewerbepark 53
15517 Fürstenwalde/Spree
228 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Industriestraße 1
15517 Fürstenwalde/Spree
OCI GmbH Engineering Services Industriestraße 1
15517 Fürstenwalde/Spree
229 Oder-Spree Kunststoffaufbereitungsanlage Am Märchenwald
15566 Schöneiche
Plastina GmbH c/o R+R Am Märchenwald
15566 Schöneiche
230 Ostprignitz-Ruppin Kunststoffaufbereitungsanlage Bahnhofstraße 2
16845 Barsikow
ALBA Potsdam-Mittelmark GmbH Bahnhofstraße 2
16845 Barsikow
231 Ostprignitz-Ruppin Kunststoffaufbereitungsanlage Wittstocker Chaussee 1
16909 Heiligengrabe
Kronotex Fußboden GmbH & Co. KG Wittstocker Chaussee 1
16909 Heiligengrabe
232 Ostprignitz-Ruppin Kunststoffaufbereitungsanlage Flugplatzstraße 1 - 2
16833 Fehrbellin
Cablo GmbH Fehrbellin Poststraße 14 - 16
20354 Hamburg
233 Potsdam-Mittelmark Kunststoffaufbereitungsanlage Belziger Straße
14778 Golzow
Fläminger Recycling GmbH Belziger Straße
14778 Golzow
234 Ostprignitz-Ruppin Kunststoffaufbereitungsanlage Straße der Einheit 28
16928 Blumenthal
BWV GmbH & Co. KG Blumenthaler Wertstoffverwertung Straße der Einheit 28
16928 Blumenthal
235 Prignitz Kunststoffaufbereitungsanlage Industriegelände
19348 Quitzow
MAB Metallaufbereitung Rostock GmbH, NL Quitzow Industriegelände
19348 Quitzow
236 Prignitz Kunststoffaufbereitungsanlage Bad Wilsnacker Str. 47
19322 Wittenberge
WKR Altkunststoffproduktions- und Vertriebsgesellschaft GmbH Bad Wilsnacker Str. 47
19322 Wittenberge
237 Spree-Neiße Kunststoffaufbereitungsanlage Waldstraße 12 - 14
03149 Forst
Kunststoff- und Umwelttechnik Waldstraße 12 - 14
03149 Forst
238 Spree-Neiße Kunststoffaufbereitungsanlage Straupitzstraße 11
03172 Guben
TWR Tenner Wertstoffrecycling GmbH Guben Straupitzstraße 11
03172 Guben
239 Spree-Neiße Kunststoffaufbereitungsanlage Vorwerkstraße
03172 Schenkendöbern
TWR Tenner Wertstoffrecycling GmbH Schenkendöbern Straupitzstraße 11
03172 Guben
240 Spree-Neiße Kunststoffaufbereitungsanlage Kraftwerk Jänschwalde
03182 Peitz
Vattenfall Europe Generation AG & Co. KG Kraftwerk Jänschwalde
03182 Peitz
241 Teltow-Fläming Kunststoffaufbereitungsanlage Am Galluner Kanal
15806 Schöneiche
MEAB Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH Am Galluner Kanal
15806 Schöneiche
242 Uckermark Kunststoffaufbereitungsanlage Am Bahnhof 2
17291 Gollmitz
Henne Kunststoffe GmbH Am Bahnhof 2
17291 Gollmitz
243 Dahme-Spreewald Kunststoffaufbereitungsanlage Berliner Straße 18
15926 Luckau
STF-Recycling Luckau GmbH Berliner Straße 18
15926 Luckau
244 Dahme-Spreewald Kunststoffaufbereitungsanlage Friedrich-Engels-Str. 61
15745 Wildau
Technische Fachhochschule Wildau Friedrich-Engels-Str. 61
15745 Wildau
Anlagen für die Aufbereitung und Verwertung von Papier
245 Spree-Neiße Papierverwertungsanlage An der Heide B 5
03139 Spremberg/OT Schwarze Pumpe
Papierfabrik Hamburger Spremberg GmbH & Co. KG An der Heide B 5
03139 Spremberg/OT Schwarze Pumpe
246 Uckermark Papierverwertungsanlage Kuhheide 34
16303 Schwedt/Oder
LEIPA Georg-Leinfelder GmbH Kuhheide 34
16303 Schwedt/Oder
247 Uckermark Papierverwertungsanlage Kuhheide 1
16306 Vierraden
UPM-Kymmene Papier GmbH Kuhheide 1
16306 Vierraden