Hinweis: brandenburg.de hat seine Internet-Seiten auf barrierefreien Zugriff optimiert und verwendet deshalb standardisiertes CSS (Stylesheets). Sollte Ihr Browser dieses nicht korrekt anzeigen, unterstützt er nicht die üblichen Webstandards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Brandenburgisches Vorschriftensystem (BRAVORS)

A | A | A |
Letzte gültige Fassung

ARCHIV

Gebühren der Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin


vom 23. November 2006
(ABl./06, [Nr. 49], S.775)

Außer Kraft getreten
(ABl./06, [Nr. 49], S.775)

Nach § 2 Abs. 3 der Sonderabfallgebührenordnung vom 7. April 2000 (GVBl. II S. 104) ist der maßgebliche Prozentsatz der Zuweisungsgebühr von der obersten Abfallwirtschaftsbehörde bekannt zu machen. Für das Jahr 2007 beträgt der maßgebliche Prozentsatz 3 Prozent der Entsorgungskosten.